Paragraf 103 StGB wird nicht abgeschafft, sondern,
Internes aus dem Justizministerium sind ans Licht gekommen Nach langen Beratungen hat man festgestellt, dass das Entfernen des § 103 StGB unmöglich ist weil er in Verbindung mit dem § 104a, Voraussetzungen der Strafverfolgung steht, der folgendes aussagt: Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt...