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Warum Sie ohne Führerschein besser fahren

Warum Sie ohne Führerschein besser fahren

News Team
21.04.2016, 12:55 Uhr
Beitrag von News Team
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Es hat Vorteile, wenn sie bei einer Verkehrskontrolle keinen Führerschein dabei haben. Das erklärte die Kanzlei Nierenz und Batz aus Netphen sehr eindrucksvoll in einem Blog-Beitrag. Darin wird geschildert, wie ein Mandant wegen eines Verdachts de facto längere Zeit nicht Autofahren durfte. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Hätte er ihn bei der Kontrolle nicht dabei gehabt, wäre er weit glimpflischer davon gekommen.

Lesen Sie hier den Beitrag:

Unser Mandant – nennen wir ihn mal Willi Brause – war ein sehr ordentlicher Mann. Irgendwann hatte er gelernt, dass man *immer* alle seine Dokumente bei sich zu führen hatte, insbesondere den Führerschein und den Fahrzeugschein, wenn man Auto fährt. Schließlich kostet so etwas im Falle einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld von 10 €, das Willi Brause gerne sparen würde.



So kam unser Willi Brause Anfang Juli 2013 in eine so genannte „Allgemeine Verkehrskontrolle“. Er hatte einen schlechten Tag gehabt, was er dem kontrollierenden Beamten auch mitteilte. Dieser sah auch die leicht geröteten Augen von Willi Brause. Aber er hatte einen ganz anderen Verdacht: Drogen oder (legale) Medikamente, nach deren Einnahme man nicht oder nur eingeschränkt Auto fahren darf. Und er machte das, was in seiner Dienstvorschrift steht und nahm Willi Brause zur Blutuntersuchung mit auf das Revier. Dort nahm ihm ein Polizeiarzt eine Blutprobe ab und die Polizei ihm vorläufig den Führerschein weg wegen des „Verdachts auf Teilnehme am Straßenverkehr unter dem Einfluss betäubender Substanzen“. Wenn die Polizei in ihrer Subjektivität diesen Verdacht halbwegs logisch begründen kann, darf sie das. Willi Brause bekam ein schönes Sicherstellungsprotokoll und stand vor der Polizei im Wissen, jetzt nicht mehr sein Fahrzeug fahren zu dürfen.

Vollkommen unabhängig, ob Willi Brause jetzt „schuldig“ oder vollkommen „unschuldig“ war, die Pappe war weg und zumindest während des gegen ihn laufenden Strafermittlungsverfahrens darf er kein Fahrzeug mehr fahren. Eine Blutuntersuchung dauert je nach zu suchender Substanz 3 – 12 Wochen und wird meistens durch die Gerichtsmedizin durchgeführt. In dieser Zeit darf auch der (unschuldige) Willi Brause kein Fahrzeug mehr führen.

Da die Blutuntersuchung nichts ergeben hatte, bekommt Willi Brause Anfang Oktober 2013 Post von der Staatsanwaltschaft mit dem lapidaren Hinweis, dass das gegen ihn eingeleitete Verfahren eingestellt wurde. Seinen Führerschein bekommt er mit der gleichen Post zurück und darf ab diesen Zeitpunkt wieder sein Auto fahren.

Was wäre passiert, wenn Willi Brause seinen Führerschein bei der Polizeikontrolle nicht dabei gehabt hätte? Hätten die Polizisten ihm das Autofahren trotzdem verbieten oder sogar den Führerschein trotzdem wegnehmen können? Das Autofahren kann die Polizei nur für den einen Tag der Kontrolle verbieten, den Führerschein kann sie nicht wegnehmen, weil Willi Brause ihn ja nicht bei sich geführt hatte. Am nächsten Tag dürfte sich Willi Brause wieder vollkommen legal an das Steuer seines Autos setzen können (und damit vollkommen legal zu seinem Anwalt fahren sollen), weil der Lappen sich ja im Besitz von Willi Brause befindet.

Warum? Die Polizei darf nur das beschlagnahmen oder sicherstellen, was sie findet und in den Händen hält. Hätte Willi Brause seine Pappe nicht dabei gehabt (weil er sie beim letzten Besuch bei Tante Erna in Dortmund hat liegen lassen), wäre der Führerschein nicht sichergestellt worden.

Die Polizei hätte möglicherweise über die Staatsanwaltschaft eine gerichtliche Sicherstellung beantragen können. Dies dauert erfahrungsgemäß etwa eine Woche. Dann hätte Willi Brause einen Brief vom Gericht im Kasten gehabt und eine weitere Woche Zeit für eine Stellungnahme bekommen. Geht Willi Brause spätestens dann zu einem Rechtsanwalt, müsste dieser erst die Ermittlungsakte einsehen, um überhaupt zu prüfen, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist. Insgesamt sind von der Kontrolle gerechnet schon mindestens drei Wochen verstrichen, in denen unser Willi Brause vollkommen legal ein Fahrzeug hätte führen können.

Das Gericht muss dann die Stellungnahme des Rechtsanwalts weiter prüfen und kann erst dann entscheiden, ob der Führerschein trotzdem eingezogen wird. Vielleicht liegt ja dann auch schon das Ergebnis über die Blutuntersuchung vor, die Willi Brause entlastet hätte.

Vollkommen egal, ob Willi Brause nun unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten gefahren ist oder nicht, hätte er seinen Führerschein nicht mitgeführt, wäre er ihn nicht (vorläufig) losgeworden.

Aus unserer Sicht begründet sich die Pflicht zum Mitführen der Fahrerlaubnis lediglich darin, dass der Polizei die Möglichkeit gegeben wird, diese zu beschlagnahmen. Denn machen wir uns nichts vor: Die Polizei verfügt über so viele Computer gesteuerte Möglichkeiten, an Ort und Stelle herauszufinden, ob jemand einen Führerschein und und und…. besitzt. Dies alles und noch viel mehr kann die Polizei über den Personalausweis jederzeit herausfinden.

Zwar handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Willi Brause den Führerschein nicht bei sich führt, aber selbst wenn man im Falle einer Polizeikontrolle dann 10 € berappen muss, ist dieses im Ergebnis billiger, als die Kosten, die man hätte, wenn die Pappe (auch nur vorläufig) entzogen wird – vom Ärger und Aufwand einmal ganz abgesehen.

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83 Kommentare

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Man sollte nicht glauben das so ein kleiner Führerschein solch eine große Aufregung auslösen kann !
  • 29.04.2016, 16:35 Uhr
  • 0
Nun lieber @Karl Heinz
wenn es mal um den EIGENEN kleinen Führerschein geht,
möchte ich die- oder denjenigen sehen,
bei der oder dem dann KEINE AUFREGUNG ausgelöst wird
  • 29.04.2016, 16:42 Uhr
  • 1
ja Rüdiger da gebe ich dir recht , wenn es der eigene ist dann ist das ja noch mal ne andere Nummer
  • 29.04.2016, 16:45 Uhr
  • 1
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.....
  • 29.04.2016, 12:47 Uhr
  • 1
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Das ganze läuft unter Präventiv Erziehung der Bürger . Es soll normal sein das harmlose Bürger in General Verdacht genommen werden .
Drakonische Strafen für geringste Vergehen ist die Devise .
( so hält man ein Volk nieder )
Ich habe eine Kopie meines uralten grauen Schein dabei , genauso die vom Fahrzeugschein . Bisher hat meine Erklärung gereicht das ich so oft zwischen Autos hin und her springe das es leicht vergessen wird alles einzustecken . Außerdem fällt es Dieben schwerer so ein Auto über die Grenze zu bringen . Fahrzeugschein Kopie wird da nicht anerkannt .
Bin ich im Ausland habe ich alles auch original dabei , aber in einer Sondermappe im Handschuhfach .
Bisher haben alle sich damit zufrieden gegeben .
Lediglich die deutsche Polizei hat einmal meine original Ausnahme-Genehmigung wegen Gurtbefreiung als angebliche Fälschung bezeichnet .
Kann ich dafür ,das es kein gesamt europäisches Dokument gibt das auch unsere Überwachungsbehörden akzeptieren, bzw sie kennen . Auch die Frage warum ich die Gurtbefreiung habe , mußte ich nicht beantworten .
  • 28.04.2016, 22:09 Uhr
  • 0
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Ich finde es etwas Befremdlich, dass eine Anwaltskanzlei, Autofahrer zu eine Ordnungswidrigkeit animiert.
  • 28.04.2016, 21:08 Uhr
  • 4
befremdlich ist die mangelnde Einsicht nach dem geringeren Übel . Nichts anderes rät der Anwalt
  • 28.04.2016, 22:07 Uhr
  • 1
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Ich wusste gar nicht, das das "nicht Mitführen einers Führerscheins" ein Verwarnungsgeld kostet. Bei uns kann man den Lappen später im "Revier" einfach zur Einsicht vorbeibringen. Das war jedenfalls bisher so. Ich habe schon seit 38 Jahren immer nur eine Kopie im Auto. Seit mir der Führerschein in jungen Jahren schon zweimal geklaut wurde (einmal aus der Jacke und einmal aus dem Auto), nehme ich diesen nur noch im Urlaub oder auf längeren Fahrten mit. Damals hatte ich schon gelernt, das mein Führerschein zuhause am sichersten ist. Ansonsten habe ich aber auf jeden Fall immer meinen Personalausweis dabei.
  • 28.04.2016, 18:34 Uhr
  • 0
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Die Ausführungsbestimmungen der Innenministerkonferenz im Bund müssen für die Polizei geändert werden, so dass nicht die Polizisten einen Verdacht äußern dürfen sondern von einem Mediziner, der auch die Blutabnahme durchführt. Dieser kann dann das auf einen Tag begrenzte Fahrverbot aussprechen und ein Entzug der Fahrerlaubnis kann nur nach vorliegendem Ergebnis der Blutentnahme erfolgen.
  • 28.04.2016, 16:25 Uhr
  • 2
@Herbert S. - dahin wird wohl kaum ein Weg führen können:

Mediziner kommen im Polizei-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafprozessrecht für besagte Blutentnahmen, Untersuchungen und als Sachverständige/Zeugen im Auftrag der Polizei, der Staaatsanwaltschaft und der Gerichte in Betracht.

Für weitere Befugnisse der Mediziner im Rechtswesen an Stelle der Polizei gibt es weder Bedarf noch Rechtsgrundlage.
  • 29.04.2016, 11:58 Uhr
  • 1
Richtig, für die Einreise von hunderttausende angebliche unregistrierte Flüchtlinge, gab es auch keine Rechtsgrundlage.
  • 02.05.2016, 19:32 Uhr
  • 1
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Würde man ohne Führerschein tatsächlich besser fahren, würden unsere Fahrlehrer ein Problem haben
  • 28.04.2016, 16:23 Uhr
  • 0
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Wirklich schade, dass der brave, gesetzestreue Bürger mal wieder die A-Karte zieht!
  • 28.04.2016, 14:52 Uhr
  • 4
Udo
Das ganze läuft unter Präventiv Erziehung der Bürger . Es soll normal sein das harmlose Bürger in General Verdacht genommen werden .
Drakonische Strafen für geringste Vergehen ist die Devise .
( so hält man ein Volk nieder )
  • 28.04.2016, 22:11 Uhr
  • 0
udo welche führerscheinklasse ist die a- karte ?
  • 29.04.2016, 00:30 Uhr
  • 1
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Da wo die Polizei den geringsten Widerstand verspürt macht sie auf
dicke Hose. Genau so bei Verkehrskontrollen. Dann sind genügend Polizisten vorhanden. Bringt ja auch Geld. Auf Plätze in Köln in einem
gefährlichen Bereich fehlt die Polizei, da sie ja unterbesetzt ist. Haha
  • 28.04.2016, 14:13 Uhr
  • 6
die jungen Bürger werden schon in der Schule zum ducken erzogen
  • 28.04.2016, 22:14 Uhr
  • 0
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Ich habe immer von Allem eine Kopie, bis auf meinen Perso. Zudem verstehe ich das Alles nicht, weil ich durch die Beschlagnahme des Führerscheines nicht die Fahrerlaubnis entzogen bekomme????????
  • 28.04.2016, 12:55 Uhr
  • 1
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