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Wie prächtig: Bei Schnee keine Parkgebühren zahlen

Wie prächtig: Bei Schnee keine Parkgebühren zahlen

Wolfgang Stegers
gerade eben
Beitrag von Wolfgang Stegers

Schnee kann auch für Autofahrer von Vorteil sein. Wenn der Wagen unter der weißen Pracht versinkt, auf jeden Fall, wenn die Windschutzscheibe zugeschneit ist, kann der Parkzettel auch nicht kontrolliert werden. Das gilt ebenso für die Anwohnerausweise oder sonstige Parkgenehmigungen. Denn die kontrollierenden Parkwächter, die so eifrig Knöllchen schreiben, können den Schnee nicht von der Scheibe wischen. Wer weiß denn schon, wo der Zettel auf dem Armaturenbrett liegen könnte – links beim Fahrer oder auf der Beifahrerseite, vielleicht in der Mitte?

Rechnung ohne die Bürokratie gemacht

Wer so denkt, hat die Rechnung ohne unsere hellwachen Bürokraten gemacht. Wäre auch gelacht, hätten sie nicht auch daran gedacht. Und so bestimmen sie, dass Parkzettel, -scheiben oder Berechtigungen „gut sichtbar“ anzubringen sind. Nur zu dumm, wenn es heftig schneit oder stark friert und nichts zu sehen ist.

Eigentlich müsste jetzt der Autofahrer regelmäßig ein Guckloch für die Parkkontrolleure freimachen und gegebenenfalls einen Strafzettel hinterlassen. Aber trösten Sie sich, ich habe noch nicht erlebt, dass ich ein Knöllchen unter zugeschneiter Windschutzscheibe gefunden hätte. Sie etwa?

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