Für die vier in einem Monitoring des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betrachteten Kräuter Rosmarin, Dill, Oregano und Schnittlauch konnten in über 90 Prozent der genommenen Proben Aluminiumrückstände bestimmt werden.
Der typische Aluminiumgehalt bei unbehandelten Lebensmitteln liegt laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei weniger als 5 mg/kg. Bei mehr als der Hälfte der untersuchten Proben von Dill, Oregano und Rosmarin lag der Aluminiumgehalt oberhalb dieses Werts. Ursache hierfür könnte eine Aluminium-Anreicherung aus den Böden der Anbaugebiete oder die Verwendung von aluminiumhaltigen Pflanzenschutzmitteln sein.
Pflanzliche Lebensmittel werden im Rahmen des bundesweiten Monitorings regelmäßig auf Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln untersucht. 2015 wurden dabei erstmalig auch die Kräuter Rosmarin, Dill, Oregano und Schnittlauch berücksichtigt. Die gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel wurden von 9 Prozent der Rosmarin-Proben, 7,6 Prozent der Dill-Proben und 6,5 Prozent der Oregano-Proben überschritten.
Dies bestätigt die Ergebnisse der vom BVL jährlich veröffentlichten Nationalen Berichte zu Pflanzenschutzmittelrückständen. Kräuter-Proben wiesen in den vergangenen Jahren regelmäßig Rückstände oberhalb der Grenzwerte auf (2014: 6,4 Prozent, 2013: 8,1 Prozent, 2012: 11,4 Prozent). Besonders häufig überschritten Kräuter aus Nicht-EU-Staaten die geltenden Rückstandshöchstgehalte.
Da Kräuter im Allgemeinen nur in geringen Mengen verzehrt werden, stellen die ermittelten Pflanzenschutzmittelrückstände ebenso wie die relativ hohen Aluminiumgehalte kein unmittelbares Risiko für die Verbraucher dar. Dennoch sieht BVL-Präsident Tschiersky die Kräutererzeuger in der Pflicht:
Auch wenn durch diese Produktkategorie kein akutes Risiko für die Verbraucher besteht, müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden
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