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Räum-Pflicht auch mitten in der Nacht - Die wichtigsten Urteile zum Schnee-S ...

Räum-Pflicht auch mitten in der Nacht - Die wichtigsten Urteile zum Schnee-Schippen

News Team
gerade eben
Beitrag von News Team

Im Winter müssen die Bewohner von Häuser sich darum kümmern, dass die Gehwege entsprechend geräumt sind. Aber was bedeutet das im Detail? Wann ist man haftbar? Und wieviel Winterdienst ist zumutbar?

Allgemein


Wann, wo und wie zu räumen ist, bestimmen Städte und Gemeinden in ihren jeweiligen Ortssatzungen. In den meisten Kommunen müssen Gehwege von morgens um sieben Uhr bis abends um 20 Uhr geräumt und gestreut werden. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Räumpflicht ein bis zwei Stunden später.

Tagsüber muss sowohl der ans Grundstück grenzende Gehweg als auch der Zugang zum Hauseingang in einer Breite von 1,20 bis 1,50 Metern geräumt werden. Bei andauerndem Schneefall müssen diese Flächen auch mehrmals täglich frei gemacht werden.

Sonderfälle


Wie viel Neuschnee darf liegen?
Nach einem Gerichtsurteil in Aurich kann selbst einem 70-Jährigen zugemutet werden, über einen Bürgersteig zu laufen, auf dem sich seit dem letzten Räumen bereits wieder ein Zentimeter Neuschnee angehäuft hat. (Az.: LG Aurich, 2 O 1293/13)

Hafte ich auch für Eiszapfen?
Der Hauseigentümer hat laut örtlicher Straßenordnung die Eiszapfen an seinem Dach zu entfernen. Sollten parkende Autos durch einen herabfallenden Eisbrocken beschädigt werden, muss er zahlen. (Az.: LG Wuppertal, 8 S 56/11)

Kann Fußgänger eine Teilschuld treffen?
Ja. Wenn ein Fußgänger einen vom Schnee befreiten Fußweg und einen nicht gestreuten, benachbarten Weg zur Auswahl hat, muss er den freien Weg nutzen. Ansonsten kann er niemanden für einen Sturz verantwortlich machen. (Az.: LG Karlsruhe, 6 O 205/12)

Muss ich auch vor 7:00 Uhr räumen?
Wenn ein Hauseigentümer weiß, dass Passanten sein Grundstück schon früher betreten, kann er auch für Unfälle vor 7 Uhr haftbar gemacht werden. (Az.: OLG Koblenz, 5 U 1479/14)

Muss ich mit Salz streuen oder reicht Sand?
Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte ist der Gehweg mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt oder Tausalz) zu bestreuen. In Rottweil bestimmte ein Gericht, dass „in ganz besonderen Fällen der Einsatz von Salz geboten“ sei. Sollte der „Verkehrssicherungspflichtige“ stattdessen nur mit milderen Mitteln gestreut werden und ein Passant stürzt, muss er den Schaden ersetzen. (Az.: LG Rottweil, 2 O 312/07).
(Quelle: Bild)

Not macht erfinderisch: Der etwas andere Schneeräumdienst

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13 Kommentare

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Eines steht ja wohl auch fest, bei winterlichen Verhältnissen muss ich auch als Fussgänger meine Gehweise ,wie auch jeder Kraftfahrer seine Fahrweise,den Bedingungen anpassen. Was heißt, nicht so ausschreiten wie im Sommer, den Verhältnissen angepasstes Schuhwerk, eventuell Vorkehrungen treffen wie Schuhspikes und Ähnliches. Es ist ja bekannt ,dass in Städten und Gemeinden auch der Salzeisatz getrosselt ist, somit muß man auch hier beim überqueren der Fahrbahn besondere Sorgfalt walten lassen. Selbst bei sogenanntem Blitzeis ist man für sich in gewisser Weise selbst verantwortlich.
  • gerade eben
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.....ich räume prinzipiell keinen Schnee, weil ich der Ansicht bin, dass man auf Schnee sicherer läuft und fährt.
Dies sieht man in erster Linie in Norwegen, Schweden .......u.u.u
Die deutschen Gesetze sind oft so etwas hirnrissig, dass es mir den Atem verschlägt.
  • gerade eben
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Deutsche Politiker können gar nichts anderes als "Murksen"
Und dass beherrschen Sie ganz "besonders gut"
  • gerade eben
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Und wer räumt bis 7.00die Autobahn
  • gerade eben
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toll..wenn sich die Stadt auch nur daran halten würde !!!!
  • gerade eben
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..habe ich nichts mit zu tun,wir haben in unserer Eigentümeranlage einen Service dafür,,klappt gut,,,bis auf das Blitzeis,da musste nachgefragt werden....
  • gerade eben
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In einigen Gemeinden hat man sogar festgelegt, das die Hausanwohner auf Nebenstraßen die jeweilige Hälfte der Straße räumen müssen.
Was das Landgericht Koblenz angeht, dort werden immer häufiger Urteile gesprochen, wo man nur mit dem Kopf schütteln kann. Die leben dort in ihrer eigenen kleinen und realitätsfremden Welt.
Gut nur, das das Thema Winter immer mehr zur Nebensache wird.
  • gerade eben
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Die Richter haben Ihren Kopf halt nur zum Haare schneiden!
  • gerade eben
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Weshalb sollen wir Hausbesitzer auch nacht´s Schnee-schippen, wo doch die Städte und Komunen noch nicht mal fähig sind, die Strassen morgens früh und tagsüber sauber zu halten. So etwas gab es vor ein par Jahren nicht, da war der Streudienst Tag und Nacht bereit. Aber so ist es nun mal, den Kleinen beissen die Hunde, und die Grossen, lässt man laufen.Traurig, traurig. Dann mal schipp schipp HURRA..
  • gerade eben
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Wahrscheinlich bald eine neue Einnahmequelle,vielleicht wir die Polizei aufgefordert die aufzufinden die nicht Schneeräumen in der Nacht,statt Kriminalität zu bekämpfen.Ich sage nur heuchlerische BRD.Tut mir leid
  • gerade eben
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Mir macht Schneescheppen viel Spaß. Das mache ich sogar freiwillig noch für ältere Nachbarn mit. In Münster kann ich mich über den Winterdienst der Stadt nicht beklagen. Da wird auch nachts geräumt. Selbst die Radwege sind relativ früh frei. Von wieviel Schnee können wir denn heute noch reden. Als ich noch im Ruhrgebiet gewohnt habe, waren die Winter viel strenger. Die paar Tage kriegt man doch gut hin.
  • gerade eben
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Ja, liebe Monika, da lebst du allerdings nicht in der Realität.
Vergleiche wenigstens die Einträge hier bei SB. Es gibt Personen, die sind, zu Recht, fast traurig, dass bei ihnen kein oder fast kein Schnee liegt.
Zur gleichen Zeit gibt es Orte, wo der Schnee zu viel vom Himmel fällt, so dass man fast zum Fenster herauslaufen, bzw. rutschen kann.
Kannst gerne , Tag und Nacht, zu mir kommen, um mir beim Schippen zu helfen...
Ich meine aber "schippen", nicht nur mit ein paar Flöckchen liebäugeln.
Ich habe eine Freundin, die sagt zu allen "klugen" Kommentaren : "Erst denken, dann reden..."...
  • gerade eben
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wer auf Schnee nicht laufen kann, der sollte doch zu Hause bleiben. Wer sich in Gefahr begibt. kommt darin um..... ein altes Sprichwort! Liegt in der Natur der Sache, dass es im Winter schneit. Und wo Schnee liegt, da muß ich ja nicht lang laufen, denn es könnte ja glatt sein. Den Hausbesitzer für das unvermögen anderer haftbar machen ist typisch deutsche Rechtsprechung. Hals und Beinbruch sagt man doch auch irgend wie dazu..
  • gerade eben
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