Sex-Überfall auf 16-Jährige im Zug - Sie wurde zu Tränen gequält

Sex-Überfall auf 16-Jährige im Zug - Sie wurde zu Tränen gequält

News Team
03.10.2016, 10:46 Uhr
Beitrag von News Team

Am gestrigen Sonntag wurde eine junge Vorarlbergerin (16) Opfer eines wüsten Übergriffs. Erst ein Zugbegleiter konnte den Täter stoppen.

Wie die Kronen Zeitung berichtet, hatte der in Feldkirch wohnhafte Mann (20) mehrmals versucht, die Jugendliche zu küssen. Sie versuchte sich zu wehren. Stieß ihn weg. Doch er ließ sich auch von ihren Tränen nicht abhalten. Er strich ich ständig über Rücken, fasste sie am Gesicht an und packte sie bei den Schultern.

In dieser Lage fand ein Zugbegleiter die junge Frau und beendete ihre Qualen. Sie erklärte, sie habe sich wegen der Aggressivität des Täters nicht getraut, zu flüchten.

Gegenüber der Polizei zeigte sich der Afghane nicht geständig.
Wer hat gestern, am 2. Oktober 2016, auf der Bahnstrecke zwischen Zams im Bezirk Landeck und Innsbruck etwas bemerkt oder kann Angaben machen?

In diesem Video spaziert der Bombenleger von Dresden die Straße entlang - Wer kennt ihn?

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11 Kommentare

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Sehr merkwürdig, saß sie denn alleine im Abteil? Kein Pfefferspray dabei? Wirklich sehr merkwürdig....
  • 06.12.2016, 17:54 Uhr
  • 0
so ist es ...
ist es nicht merkwürdig, dass man den kleinen Waffenschein benötigt, um Pfefferspray benutzen zu können ...
"Welche Rechte habe ich mit einem kleinen Waffenschein?

Der kleine Waffenschein berechtigt grundsätzlich zum Mitführen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen (sog. SRS-Waffe) außerhalb des eigenen Wohn- oder Geschäftsbereichs. Elektroschocker zählen ebenfalls zu den SRS-Waffen. Der Erwerb und Besitz dieser Waffen ist ohnehin erlaubnisfrei. Ohne kleinen Waffenschein dürfen diese SRS-Waffen jedoch nicht mit „außer Haus“ genommen werden. SRS-Waffen müssen über eine Zulassung gemäß § 8 Beschussgesetz verfügen. "
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wo...077701.html
  • 06.12.2016, 18:41 Uhr
  • 3
Danke für die Aufklärung. Oh, da haben aber sehr viele keinen kleinen Waffenschein, denke ich.
  • 07.12.2016, 14:18 Uhr
  • 1
Es geht doch um eine Jugendliche 16, die bekommt noch keinen Waffenschein-erst ab 18 Volljährigkeit , da hilft nur Selbstverteidigungstraining und immer sich mindestens zu zweit in der Öffentlichkeit bewegen !
  • 07.12.2016, 16:00 Uhr
  • 1
Ich hätte als Mutter heute keine Ruhe, wenn meine 16jährige Tochter alleine unterwegs wäre, aber 16 ist auch ein schwieriges Alter.
  • 07.12.2016, 16:41 Uhr
  • 0
...jaja, soweit sind wir schon....
und das ist noch nicht das Ende...
  • 07.12.2016, 17:09 Uhr
  • 1
Tja ich bin in Berlin aufgewachsen einem ruhigen Randbezirk Zehlendorf, hatte immer noch einen etwa 20min Nachhauseweg von der Bushaltestelle--wohl war mir dabei auch nicht . Immer hat man auch nicht eine Begleitung.
Franziska sicherlich ist man als junger Mensch leichtsinniger, aber auch "ältere" Frauen sind immer Gefahren ausgesetzt -was sage ich ältere Menschen aber auch kranke oder Schwerbehinderte können leicht zu Opfern werden.
  • 07.12.2016, 17:31 Uhr
  • 2
Sybylle: hast Recht
  • 07.12.2016, 17:47 Uhr
  • 0
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Ist ein Afghane nicht eine Hunderasse?
  • 03.10.2016, 12:18 Uhr
  • 4
auch. Hier ist aber Mensch afghan. Nationalität gemeint, der als Schutzsuchender zu uns bzw. nach Österreich kam.
  • 03.10.2016, 14:03 Uhr
  • 3
Er ist aber nach dieser Tat nicht würdig unseren Schutz zu bekommen. Würde ihn postwendent wieder zurück in seine Heimat schicken.
  • 07.12.2016, 09:42 Uhr
  • 1
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