U-Bahn-Treter festgenommen: Sogar Anklage wegen Mordes möglich!

U-Bahn-Treter festgenommen: Sogar Anklage wegen Mordes möglich!

News Team
18.12.2016, 11:11 Uhr
Beitrag von News Team

Am Samstagnachmittag wurde der Berliner U-Bahn-Treter Svetoslav Stoikov in einem Reisebus am zentralen Omnibusbahnhof in Berlin Charlottenburg verhaftet, nachdem ein Fahrgast ihn erkannt und die Polizei alarmiert hatte.

Der Haftbefehl lautete auf gefährliche Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft erwägt jedoch eine Änderung der Anklage. Laut "Bild" wird sogar ein Tötungsdelikt geprüft. Martin Steltner, ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, sagte gegenüber der "Berliner Morgenpost":

Die endgültige Bewertung könnte aber durchaus auf Mord oder Mordversuch hinausgehen.

Ermittlungen gegen drei weitere Männer
Stoikov hatte Ende Oktober eine 26-jährige Frau am Berliner U-Bahnhof Hermannstraße mit voller Wucht die Treppe hinuntergetreten. Die Frau hatte dabei einen Armbruch erlitten.

Ermittelt wird auch gegen zwei Brüder des Hauptverdächtigen und einen Bekannten. Die jungen Männer sollen zusammen am Tatort gewesen sein.

Feige, fies, abartig: Polizei sucht mit Video nach Männern, die Frau in U-Bahn schwer verletzten

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204 Kommentare

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Auf jeden Fall ist es gefährl. Körperverletzung, welche heimtückisch durch einen Tritt in den Rücken vollzogen wurde, was zusätzlich zum freien Fall einer Treppe herunter führte. Das Opfer war zudem schutzlos, wehrlos diesem ausgesetzt! Von den Folgen ganz abzusehen, hat das Opfer auch psychisch zu leiden. Das Alleingelassensein des Opfers- ist wiederholtes psychisches Leid was traumatische Tiefe erreicht. Das Strafmaß würde dem Versuch des Mordes schon bedeutend nahe kommen.
  • 19.12.2016, 09:56 Uhr
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§§ 22, 23, 211 StGB

  • 19.12.2016, 08:32 Uhr
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wie immer vom Team eine FALSCHE, reisserrische Überschrift. Man kann ihn nicht wegen Mordes anklagen, er hat nicht gemordet. Man kann ihn wegen versuchten Mordes anklagen, das weiß ich sogar ich als absoluter Laie.
  • 19.12.2016, 08:18 Uhr
  • 1
Nicht einmal wegen versuchten Mordes.
      Wie will man seine entsprechende Absicht nachweisen?
  • 19.12.2016, 15:29 Uhr
  • 2
Die Inkaufnahme eines tödlichen Ausgangs ist doch erkennbar. Dass so ein Sturz tödlich enden kann, muss jedem klar sein. Eiskalt, skrupellos, ohne eine menschliche Regung nach der Tat. Dazu einwandfrei Heimtücke.
  • 19.12.2016, 15:40 Uhr
  • 0
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Das schlimme ist ja, dass man sich jetzt wieder intensiv mit dem Täter beschäftigt und die Hintergründe für seine Tat analysiert.

Es dürfte doch vollkommen egal sein was ihn dazu bewegt hat eine solche Tat zu begehen, entscheidend ist doch das er die Tat begangen hat und nicht das warum, so sehe ich es zumindest!

Man wird wieder mal die schwere Kindheit, dass soziale Umfeld sowie Alkohol und Drogen mit verantwortlich machen und Strafmildernd berücksichtigen.
Das Opfer kann mal wieder sehen wo es bleibt.
  • 19.12.2016, 06:41 Uhr
  • 1
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Der kleine Bastard gehört wegen Mordversuch angeklagt. Er hat bei seinem unkontrollierten Tritt billigend den möglichen Tod der Frau in kauf genommen.
  • 19.12.2016, 01:48 Uhr
  • 4
genau wegen versuchten Mordes, wie du sagst, nicht aber wegen Mord wie in den Schlagzeilen oben vom Team formuliert wurde. SO werden Nachrichten manipuliert
  • 19.12.2016, 08:19 Uhr
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                    Langsam wird es hier bis zur Groteske lächerlich.

Wir wissen nicht:
    Was der Täter aussagt.
    Was das Opfer aussagt.
    Ob Täter und Opfer vorher schon Kontakt hatte.
         Ob z.B. das Opfer den Täter hatte abblitzen lassen.
         Oder ob das Opfer den Täter vielleicht verbal attackiert hatte
         oder die Tat im Nachhinein vielleicht eine späte Reaktion war.

Außerdem:
    Was hier als „Recht“ unterstellt wird, schreit zum Himmel.
    Noch gelten Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung.
    Noch gelten auch das Grundgesetz und das GVG.

Viele Vermutungen hier beleidigen nur das deutsche Rechtswesen.
Man kann eine Rechtsprechung in diesem Fall erst kritisieren, sobald sie erfolgt ist.
 
  • 19.12.2016, 00:50 Uhr
  • 2
Ist das dann ein Grund jemand so zu attackieren.....die Aussage ist ..... Rechtsprechung.....lässt zu wünschen übrig.....meine Güte manch Aussagen hier sind lächerlich....
  • 19.12.2016, 07:48 Uhr
  • 0
das dachte ich mir auch schon, man weiß nicht. was der Tat vorausgegangen ist. Man sieht nur die Tat auf dem Video.
  • 19.12.2016, 08:22 Uhr
  • 0
@Manfred, also wenn das Mädchen den Täter beleidigt hätte, wäre die Tat gerechtfertigt gewesen. Habe ich Sie so richtig verstanden?
  • 19.12.2016, 09:43 Uhr
  • 0
nein gerechtfertigt natürlich nicht, allerdings sieht die Tat dann anders aus
  • 19.12.2016, 09:45 Uhr
  • 0
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Man wird sich in dem Prozess möglicherweise an dem pegida-Bachmann orientieren. Der für Körperverletzung (und noch einem Dutzend weiterer Straftaten) mit Bewährungsstrafen davon kam.
  • 19.12.2016, 00:45 Uhr
  • 0
Na das ist ja mal ein humpelnder Vergleich
  • 19.12.2016, 11:15 Uhr
  • 0
Was humpelt da? Weil der Bulgare nicht auch nach dem 8. Mal fahren ohne Führerschein, immer noch Bewährung bekommen hat? Oder weil Körperverletzung durch Biodeutsche ja nicht so weh tut?
  • 19.12.2016, 11:18 Uhr
  • 0
Was legst du mir da in den Mund?DAS habe ich doch nirgends gesagt?Ist hier der Wunsch Vater des Gedanken?
  • 19.12.2016, 11:25 Uhr
  • 0
Kannst Du denn keine Frage von einem "in den Mund legen" unterscheiden? Du hast von einem "humpelndem Vergleich" geschrieben und ich habe Dich gefragt warum er humpelt.
Worauf ich, wie stets, keine Antwort bekommen habe.
  • 19.12.2016, 11:30 Uhr
  • 0
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aber nur in der überschrift, a la 'BLÖD' Zeitung
  • 18.12.2016, 19:59 Uhr
  • 1
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Ist die Frau gestorben? Weil hier von Mordanklage gesprochen wird??
  • 18.12.2016, 19:41 Uhr
  • 2
Nein....er hat mehr am Hals ....versuchter Totschlag usw.
  • 19.12.2016, 07:49 Uhr
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Leider ist es in Deutschland in den meisten Fällen so, dass diese Täter eine vergleichsweise geringe Strafe bekommen - das versteht doch niemand - (häufig sogar nur "mit Bewährung"); das ist vor allem für die Opfer unerträglich. Besonders in diesem Fall plädiere ich für versuchten Mord, denn, wie hier schon gesagt wurde, hätte diese junge Frau auch schwerste Kopfverletzungen davon tragen können und wäre ihr Leben lang auf den Rollstuhl angewiesen oder eben leider auch tod gewesen.
  • 18.12.2016, 17:51 Uhr
  • 4
 
In vielen Fällen ist die Rechtsprechung nur eine Anpassung an die Verhältnisse, weil Gefängnisse überfüllt sind und weil die vollziehende Gewalt geradezu eine „Angst“ vor gewissen gewalttätigen ausländischen Tätergruppen hat, welche die „Ordnung“ in den Strafanstalten erheblich „gefährden“.
     Man lässt die respektlosen Täter indirekt einfach laufen.
 
  • 19.12.2016, 00:57 Uhr
  • 1
Manfried, der Mann ist Europäer, aus unseren neuen europäischen Ländern
  • 19.12.2016, 08:23 Uhr
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