Er kramte in den Tonnen eines Supermarkts nach Essen, jetzt muss er dafür zahlen. Das Amtsgericht Mühldorf in Oberbayern verurteilte einen 78-Jährigen wegen des Vorfalls im Dezember 2015 nun zu einer Geldstrafe. Eine Spaziergängerin hatte den Rentner beobachtet und die Polizei verständigt.
Laut "OVB" zeigte die Filialleiterin den Rentner wegen Diebstahls und Hausfriedensbruch an. Obgleich dem Mann ein psychiatrisches Gutachten beginnende Altersdemenz bescheinigte, wurde ihm keine verminderte Schuldfähigkeit zugestanden. Das Urteil: 200 Euro Geldstrafe.
„Eigentlich handelt es sich ja um eine Bagatelle“, erklärte sogar der Staatsanwalt dem "OVB" zufolge. Doch seine zahlreichen Vorstrafen ließen den Rentner, dem nach eigenen Aussagen nur 300 Euro pro Monat zur Verfügung stehen, nicht ungeschoren davon kommen.
Der Angeklagte nahm das Urteil mehr oder weniger unbeeindruckt zur Kenntnis. Er hatte die Gerichtsverhandlung scheinbar teilnahmslos verfolgt. Seine Begründung: „Ich hör‘ eh nix. Mein Hörgerät liegt daheim.“
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