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Islamistische Terrorgruppe in ausgehoben - sie lebten in unserer Mitte!

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News Team
12.06.2017, 13:58 Uhr
Beitrag von News Team
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Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (12. Juni 2017) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30. Mai 2017 den 41-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mustafa K., den 39-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abdullah K., den 44-jährigen syrischen Staatsangehörigen Sultan K. sowie den 51-jährigen syrischen Staatsangehörigen Ahmed K. durch Polizeibeamte der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg in Lübeck sowie Hamburg und Umgebung festnehmen lassen.

Darüber hinaus wurden die Wohnungen der vier Beschuldigten durchsucht. Mustafa K., Abdullah K., Sultan K. und Ahmed K. sind dringend verdächtig, sich als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhad al-Nusra" beteiligt (§ 129 a Abs. 1 i.V.m. § 129 b Abs. 1 StGB) und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen (§ 22 a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKG) zu haben. Mustafa K. und Sultan K. sollen darüber hinaus nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen vertrieben und deren Besitz geplündert haben. Ihnen wird daher in dem Haftbefehl zudem die Begehung von Kriegsverbrechen zur Last gelegt.

In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen Folgendes vorgeworfen:

Die vier Beschuldigten schlossen sich spätestens Anfang November 2012 in Syrien der "Jabhat al-Nusra (JaN)" an. Spätestens seit dieser Zeit war die "JaN" in der nordsyrischen Stadt Ra's al-'Ain an bewaffneten Auseinandersetzungen gegen syrische Regierungstruppen beteiligt. Nach der Einnahme des westlichen Teils von Ra's al-'Ain entschlossen sich Mustafa K. und Sultan K. gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der "JaN", Angehörige des Assad-Regimes von dort zu vertreiben. Unter anderem nahmen Mustafa K. und Sultan K. gemeinsam mit einer Gruppe von etwa zwanzig weiteren Mitgliedern der "JaN" einen Beamten des Assad-Regimes fest und vertrieben dessen weitere Familie aus der Stadt. Das Anwesen der Familie wurde von ihnen geplündert. Darüber hinaus war es Ziel der "JaN", auch den überwiegend von Kurden bewohnten nordöstlichen Stadtteil zu besetzen.

Vor diesem Hintergrund beteiligten sich Sultan K. und Abdullah K. für die "JaN" an Gefechten mit den kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG). Mustafa K. stellte der "JaN" sein an den nordöstlichen Stadtteil angrenzendes Wohnhaus als Stützpunkt zur Verfügung. Desweiteren leistete er wie seine Brüder Abdullah K. und Ahmed K. auch Fahrdienste für die Vereinigung. Ahmed K. fuhr zudem gemeinsam mit weiteren Mitglieder der "JaN" mit seinem Pickup durch den nordöstlichen Teil von Ra's al-'Ain und forderte die Bewohner zum Verlassen der Stadt auf. Auf der Ladefläche seines Pickups war ein Dreibeinmaschinengehwehr montiert. Darüber hinaus leisteten alle vier Beschuldigten jeweils bewaffnet mit einem Sturmgewehr Wachdienste für die Vereinigung.

Die Beschuldigten werden morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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