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Islamist droht aus dem Gefängnis heraus mit Anschlägen - trotzdem könnte er ...

Islamist droht aus dem Gefängnis heraus mit Anschlägen - trotzdem könnte er bald frei sein

News Team
22.07.2017, 15:45 Uhr
Beitrag von News Team
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Mohamed A. (27) sitzt seit 2006 fast dauerhaft hinter Gittern. Aus dem Gefängnis heraus kündigte der Libanese immer wieder Straftaten an. Der Islamist wolle "die Ungläubigen bestrafen, wo man sie trifft".

Der polizeiliche Staatsschutz geht davon aus, dass A. "nach Haftentlassung jede Gelegenheit für einen Anschlag/Angriff auf Ungläubige nutzen will". Und trotzdem kommt A. spätestens in sechs Monaten frei. Die "Berliner Morgenpost" und die "Bild"-Zeitung berichten über einen Fall, der Angst macht und für Unverständnis sorgt.

Im Gefängnis radikalisiert

Die kriminelle Laufbahn von Mohamed A. begann im Jahr 2006. Wegen schweren Raubes mit Körperverletzung wurde er zu 2 Jahren und 3 Monaten Jugendstrafe verurteilt. Es folgten: 5 Jahre Haft wegen mehrere Raubüberfälle, 3,5 Jahre wegen des Überfalls auf ein Berliner Hotel mit Messern und Kabelbindern.

Im Gefängnis wurde A. schließlich zum Islamisten. Laut einer Studie des Londoner King’s College ist das keine Seltenheit. So wollen 18 Prozent aller Dschihadisten in Europa so radikalisiert worden sein.

Mit einem Handy, dass A. ins Gefängnis schmuggeln konnte, lud er Mordvideos aus dem Internet herunter und kündigte weitere Straftaten an. Außerdem stand er in Kontakt mit gewaltbereiten Islamisten, so die "Morgenpost".

Beamte finden Handy bei Razzia

Bei einer Razzia im Oktober 2016 flog A. auf. Den JVA-Beamten, die ihm das Handy abnahmen drohte er laut "Berliner Morgenpost", er werde sie "fertigmachen" und sich an ihren Kinder vergehen. Und dennoch reichen die Beweise nach deutschen Recht nicht aus, ihn wegen Terrorverdachts länger einzusperren.

Eigentlich hätte der 27-jährige Salafist bereits am Montag aus der Haft entlassen werden sollen. Weil er bei der Razzia, bei der sein Handy beschlagnahmt wurde, drei Kontrolleuren in den Arm beißen wollte, wurde er wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung noch einmal zu weiteren sechs Monaten verurteilt.
Doch was dann?

24-Stunden-Überwachung

Laut "Morgenpost" haben die zuständigen Berliner Stellen bereits einen Überwachungskatalog für den Gefährder aufgestellt. Demnach müsse Mohamed A. eine Fußfessel tragen, dürfe den Stadtteil Marzahn nicht verlassen, müsse sich täglich bei der Polizei melden und solle rund um die Uhr überwacht werden. Außerdem darf er kein Smartphone und keinen Internetzugang besitzen und auch keinen öffentlichen Fernsprecher nutzen.

Dass das nicht funktioniert, zeigte nicht zuletzt der Fall des Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri. Laut der deutschen Polizeigewerkschaft werden für die 24-Stunden-Überwachung einer Person zwischen 25 und 60 Beamte benötigt.

Und es gibt noch eine Parallele zu Amri. Weil Mohamed A. keinen Reisepass besitzt, kann er nicht abgeschoben werden. Bislang weigert sich sein Heimatland, der Libanon, dem Islamisten neue Papiere auszustellen.
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1 Kommentar

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Und dennoch reichen die Beweise nach deutschen Recht nicht aus, ihn wegen Terrorverdachts länger einzusperren. ..............
vielleicht sollte unser Strafsystem einmal überarbeitet werden ...
  • 22.07.2017, 21:22 Uhr
  • 2
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