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Reichsbürger-Terror - Das steht im geheimen BKA-Dokument!

Reichsbürger-Terror - Das steht im geheimen BKA-Dokument!

News Team
23.07.2017, 10:38 Uhr
Beitrag von News Team

Berlin. Das Bundeskriminalamt (BKA) traut „rechtsextremen Reichsbürgern“ Terroranschläge zu. Sie seien zur „äußersten Gewalt bis hin zu terroristischen Aktionen“ bereit, heißt es in einem vertraulichen Lagebild des BKA für 2016 und 2017 mit dem Titel „Reichsbürger/Selbstverwalter“, das der WELT AM SONNTAG vorliegt.

Die Reichsbürgerbewegung behauptet, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 fortbesteht und die Bundesrepublik nicht existiert. Sie lehnt den heutigen Staat, seine Repräsentanten und die gesamte Rechtsordnung fundamental ab. Insgesamt werden derzeit 12.800 Personen zu der Szene gezählt, 800 davon gelten als Rechtsextremisten.

Das BKA rechnet den Reichsbürgern und Selbstverwaltern bisher insgesamt rund 13.000 Straftaten zu, davon 750 Gewaltdelikte. Mehr als 700 Taten richteten sich gegen Mitarbeiter von Behörden. Einen politischen Hintergrund haben 1500 Delikte, die zu der Rubrik „politische motivierte Kriminalität“ (PMK) gehören. Wiederum ein Teil davon wird als „rechts“ eingeordnet: 250 Delikte, unter denen zwölf Gewalttaten polizeilich erfasst sind.

Laut der Analyse des BKA sorgt vor allem das Thema „Flüchtlinge“ in der Szene für eine Radikalisierung. In dem Papier wird betont:

Aus Sicht rechtsextremer Ideologien sollte die deutsche Staatsangehörigkeit an eine ethnisch definierte ,Volksgemeinschaft` geknüpft sein, um so dem ,Volkstod` durch ,Masseneinwanderung` zu begegnen.

Im Kontext der Migrationsbewegung werde die rechte Reichsbürgerideologie insbesondere dafür herangezogen, um dem geltenden Staatsangehörigkeitsgesetz die Legitimation abzusprechen.

Selbstverwalter stuft die Behörde in der Regel als noch gefährlicher ein als Reichsbürger. Von ihnen gehe ein „höheres Eskalationspotenzial“ aus. In dem Lagebild heißt es:

Während Reichsbürger ein autoritäres Staatsverständnis haben und die Behörden zumindest grundsätzlich als notwendig erachten, lehnen Selbstverwalter (fremd-)staatliche Bevormundung ab und sind zum Teil bereit, ihre Autonomie auch mit Waffengewalt zu verteidigen.

Demnach war der Täter, der im Oktober 2016 im bayerischen Georgensgmünd einen Polizisten erschoss, ein Selbstverwalter. Die Grenzen zwischen Reichsbürgern und Selbstverwaltern sind laut dem Wiesbadener Amt allerdings fließend. Die Selbstverwalter reklamieren für sich vor allem, rechtlich völlig autonom zu sein.


Das BKA beruft sich in seiner Analyse unter anderem auf Ermittlungen gegen die Gruppe um den inhaftierten „Neodruiden“ und Reichsbürger Karl Burghard B. aus Baden-Württemberg. Der Mann soll mutmaßlicher Kopf einer rechtsextremistischen Vereinigung gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft teilte der WELT AM SONNTAG mit:

Die Ermittlungen laufen weiter. Er sitzt in Haft.

Die Gruppe wird verdächtigt, bewaffnete Angriffe gegen Polizisten, Asylsuchende und Juden geplant zu haben. 200 Polizisten hatten im Januar bei Razzien ein Dutzend Wohnungen des Netzwerks in mehreren Bundesländern durchsucht und dabei scharfe Schusswaffen und Munition sichergestellt.
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1 Kommentar

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Ich warte auf den Tag, bis beim Bundesverfassungsgericht ein Verbotsantrag gegen die Reichsbürger eingeht.
  • 23.07.2017, 10:51 Uhr
  • 0
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