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Bomben-Alarm am Hauptbahnhof - Polizei macht skurrile Festnahme!

Bomben-Alarm am Hauptbahnhof - Polizei macht skurrile Festnahme!

News Team
29.07.2017, 10:02 Uhr
Beitrag von News Team
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Kuriose Festnahme nach Bombendrohung: Ein 18-Jähriger meldete sich als vermeintlicher Zeuge, verstrickte sich in Widersprüche und gestand die Tat - jetzt beantragte die Staatsanwaltschaft Trier Haftbefehl.

Über das Internet erhielt die Polizei in Trier vergangenen Donnerstag eine unspezifische Bombendrohung für den dortigen Hauptbahnhof. Die Gebäude wurden vorsorglich geräumt - doch es gab eine schnelle Entwarnung.

Per Mail meldete sich eine bis dato unbekannte Person bei der Polizei und wollte die Zahlung eines sechsstelligen Geldbetrages erpressen - ansonsten würde nach Ablauf eines Ultimatums eine Bombe am Bahnhof explodieren.

Die sofort eingeleiteten Analysen und Ermittlungen führten zu der ersten Einschätzung, dass die Drohung als nicht realistisch einzuschätzen sei.

18-jähriger Festgenommener meldete sich als Zeuge
Aufgrund des polizeilichen Einsatzes am Bahnhof, den er vor Ort beobachtet hatte, sah sich ein junger Mann veranlasst, der Polizei bei den Ermittlungen des Täters zu helfen. Hierzu suchte er gegen 20 Uhr die Polizeidienststelle in der Südallee auf und gab ein angebliches Wissen zu Täter und Tat zu Protokoll. Dabei bezichtigte er eine ihm bekannte Person der Tat.

Der vernehmende Beamte der Kriminalinspektion Trier schöpfte im Laufe der Schilderungen jedoch Verdacht, sodass sich der vermeintlich hilfsbereite Zeuge in Widersprüche verstrickte.

Seine Angaben deckten sich nicht mit den der Polizei zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden Ermittlungsergebnissen. Umfangreiche polizeiliche Ermittlungen zur Identifizierung des E-Mailschreibers waren bereist vielversprechend fortgeschritten. Schließlich gestand er, die erpresserische E-Mail an die Polizei selbst verfasst zu haben. Zu seiner Motivation äußerte er sich bisher nicht.

Der nun tatverdächtige Heranwachsende wurde sogleich festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier dem Haftrichter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl gegen den 18-Jährigen, der anschließend in eine Jugendstrafanstalt eingeliefert wurde.

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