Als die Frau (19) von der Polizei gefunden wurde, zitterte sie stark und zeigte Reaktionen panischer Angst. Ihr Körper war durch Bissspuren und Hämatome entstellt. Der Täter bekam für dieses Verbrechen trotzdem nur eine Bewährungsstrafe.
Was war geschehen?
Die Geschädigte hatte an der Reeperbahn mit ihren Freunden in der Silvesternacht gefeiert. Danach war sie mit drei etwa gleich alten jungen Männern, darunter war auch der jetzt Verurteilte aus Afghanistan, mit der S-Bahn nach Stellingen gefahren. Die Richterin vermutet, dass sie diese Fahrt nicht freiwillig unternahm:
Wir gehen davon aus, dass sie zu dem Zeitpunkt unter dem Einfluss von K.o.-Tropfen stand.
Bilder von Überwachungskameras zeichneten auf, wie die sichtlich benommene Frau und drei alkoholisierte jungen Männer ausstiegen. Vor einem Restaurant griff der Haupttäter die Frau dann zum ersten Mal an. Zeugenaussagen zu folge stieß er sie zu Boden und kniete sich dann auf sie. Dabei scheint ihr einer der weiteren Tatverdächtigen das Handy entwendet zu haben daraufhin rannte er weg. Wenig später konnte sich auch die Frau befreien und davon laufen.
Die Polizei, die von Zeugen benachrichtigt wurde, traf zwei Minuten später am Schauplatz ein. Der Haupttäter war der 19-Jährigen inzwischen hinterher gerannt. Als er sie eingeholt hatte, drückte er sie erneut zu Boden und kniete sich auf sie. Gestern konfrontierte die Richterin den Täter mit dem, was dann geschah:
Sie hielten der Geschädigten den Mund zu, zogen ihren Slip herunter. Um ihre sexuelle Erregung zu steigern, bissen Sie ihr in Brüste und Rippen. Dann masturbierten Sie.
Der Täter hatte zunächst noch behauptet, dass die Frau mit seinen Handlungen einverstanden gewesen wäre, doch die Richterin verwies auf die heftige Gegenwehr der Frau, Bissspuren, Hämatome und die schwere Traumatisierung, als sie von der Polizei vernommen wurde.
Trotzdem blieb ihr Urteil milde. Der etwa 19-jährige Flüchtling hat in Afghanistan eine Frau und zwei kleine Kinder. Im Prozess sagte er aus, dass er es schrecklich fände, wenn seiner Schwester oder seiner Frau so etwas geschehen würde.
Ich habe einen Fehler gemacht, und das tut mir sehr leid.
Wegen seiner Reue und dem Erschrecken über seine Tat, zeigte sich die Richterin davon überzeugt, dass er sich für seine Tat schäme, was sich strafmildernd auswirkte. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr und zehn Monate Haft ohne Bewährung gefordert, der Verteidiger pledierte auf Freispruch. Das Gericht hob nach sechs Monaten Untersuchungshaft den Haftbefehl auf und verurteilte den Afghane zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
(Quelle: NDR)
4 Kommentare