Steuern, Zinsen, Versicherungen, Gebühren, Fristen – 2017 ändert sich wieder einiges, das auch Rentner und Vorruheständler betrifft. Was genau ändert sich 2017 alles?
Die Flexi-Rente
Die wichtigste Änderung für alle, die 2017 in Rente gehen ist die Einführung der Flexi-Rente. Wer früher in Rente gehen will, soll das dürfen, ebenso soll er länger arbeiten dürfen, wenn er will. Das nennt sich dann Flexi-Rente. In Kraft treten wird die Flexi-Rente teils zum 1. Januar, teils zum 1. Juli 2017. Das neue Hinzuverdienstrecht beispielsweise kommt erst ab Juli 2017. Möglich werden zudem freiwillige Zusatzzahlungen in die Rentenkasse ab einem Alter von 50 Jahren, um später ohne Abschläge früher in den Ruhestand gehen zu können. Mit der Flexi-Rente ist die Absicht verbunden, längeres Arbeiten attraktiver zu machen.
Zwangsverrentung
Hartz-IV-Empfänger werden ab Januar 2017 nicht mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen gezwungen, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit, also zum Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde. Ab Januar 2017 muss eine Altersrente nur noch dann vorzeitig beantragt werden, wenn sie trotz dieser vorzeitigen Inanspruchnahme und der damit verbundenen Abschläge bedarfsdeckend ist. Sie muss dagegen nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen werden, wenn die Höhe dieser Rente zum (ergänzenden) Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter führen würde.
Beitragsbemessungsgrenzen
Ab Januar 2017 können Angestellte erst ab einem Jahreseinkommen von 57 600 (vorher 56 250) Euro von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ab 2017 auf jährlich 52 200 Euro (vorher 50 850).
Rentenerhöhung
2017 werden die Renten voraussichtlich um 1,4 bis 1,8 Prozent steigen – die endgültige Prozentzahl wird im Frühjahr 2017 bekannt.
Garantiezins Versicherungen
Wer ab Januar 2017 eine klassische Lebensversicherung abschließt, bekommt weniger Garantiezins (Höchstrechnungszins). Er muss sich mit 0,9 Prozent (vorher 1,25) Prozent begnügen. Für Bestandskunden bleibt alles beim Alten.
Steuern für Neurentner
Ab Januar 2017 ändert sich der Besteuerungsanteil der Rente und der Rentenfreibetrag. Ab diesem Jahr müssen 74 Prozent der Rente versteuert werden. Der Rentenfreibetrag liegt bei 26 Prozent.
Besteuerung von Lebensversicherungen
Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge ändert ab 2017 die Besteuerung von Lebensversicherungen, die nach 2004 einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Kunden, „müssen die Differenz zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen zur Hälfte mit ihrem individuellen Tarif versteuern; Voraussetzung dafür ist, dass sie zum Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet haben und der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestand. Letztere Bedingung ist erstmals erfüllt, so dass die 2004 beschlossene Regeländerung nun erstmals wirksam wird. Davon unberührt bleiben Einmalauszahlungen aus Versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Sie sind weiterhin steuerfrei. Ferner gelten für Rentenzahlungen abweichende Regeln: Sie werden unverändert mit dem Ertragsanteil versteuert, der vom Alter des Versicherten abhängt. Bei einem Kunden, der mit 60 Jahren erstmals eine Rente erhält, beträgt der Ertragsanteil beispielsweise 22 Prozent. Er gilt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs“.
Grundfreibetrag erhöht sich
Ab 2017 erhöht sich der Grundfreibetrag von 8652 auf 8820 Euro – und um weitere 180 Euro auf 9000 im Jahr darauf. Das heißt, bis zu diesem Betrag bleibt das Existenzminimum steuerfrei, erst ab dann wird Einkommensteuer fällig.
Neues zur Riester-Rente
Ab 2017 soll die Produktinfo zur staatlich geförderten Altersvorsorge vereinheitlicht werden. Der neue Flyer enthält auf zwei Seiten die wichtigsten Angaben zu den Produkteigenschaften von Riester- oder Basis(Rürup)renten. Dazu gehören neben dem Chance-Risiko-Profil die Höhe der Effektivkosten, die erwartete Ablaufleistung beziehungsweise Rentenhöhe sowie die Kosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung oder Anbieterwechsel. Darüber hinaus müssen die Anbieter Muster-Info-Blätter ausgeben, die einen Modellkunden zugrunde legen.
Betriebliche Altersvorsorge
Ab 2017 steigt der Teil des Gehalts, den der Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds investieren kann. Dieser Förder-Höchstbeitrag steigt 2017 von 2976 auf 3048 Euro pro Jahr. Vorsicht! Wenn die Direktversicherung ausgezahlt wird, wird sich doppel verbeitragt, das heißt, der spätere Rentner zahlt dann für die Direktversicherung sowohl den Arbeitgeber- wie den Arbeitnehmeranteil an die gesetzliche Krankenversicherung, die Direktversicherte regelrecht schröpft und die Rendite einer Direktversicherung zunichte macht.
Rürup-Rente
Wer eine Rürup-Rente abgeschlossen hat, kann ab 2017 mehr als Sonderausgaben geltend machen. Der steuerliche Höchstbetrag steigt von 22 767 auf 23 362 Euro. Parallel dazu lassen sich künftig 84 (82) Prozent der Beiträge steuerlich geltend machen. Das heißt, somit sind bis zu 19 624 (18 669) Euro als Sonderausgaben abzugsfähig.
Pflegeversicherung
Ab 2017 gibt es fünf statt wie bislang nur drei Pflegegrade in Kombination mit einem neuen Bewertungsmaßstab. Das gilt indes nur für neue Fälle. „ Bereits pflegebedürftige Versicherte genießen Bestandsschutz und erhalten gegenüber ihrer bisherigen Pflegestufe einen mindestens um eine Ebene höheren Pflegegrad“, so der GDV. Mit der Neuordnung steige zugleich das maximale Pflegegeld: in der ambulanten Pflege von monatlich 728 Euro (Pflegestufe 3) auf 901 Euro (Pflegegrad 5); bei vollstationärer Versorgung von 1.995 Euro (für Härtefälle in der Pflegestufe 3) auf 2.005 Euro (Pflegegrad 5). Um die Mehrleistungen finanzieren zu können, steigen die Beiträge, so der GDV. Für gesetzlich Versicherte klettere der Beitragssatz von 2,35 auf 2,55 Prozent (bei Kinderlosen von 2,6 auf 2,8 Prozent), gleichzeitig gehe die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4237,50 auf 4350 Euro nach oben.
Strom
Der Staat greift Verbrauchern ab 2017 wieder einmal wieder tiefer in die Tasche, denn die sogenannte Ökostrom-Umlage(EEG) steigt von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde – das sind immerhin 8,3 Prozent. Viele Stromkonzerne werden also 2017 die Preise erhöhen. Wenn der Strompreis steigt, ist es Zeit, sich nach Alternativen umzusehen und den Anbieter zu wechseln.
Mindestlohn
Wer als Rentner – und natürlich alle anderen auch – Mindestlohn bekommt, darf sich ab Januar 2017 auf eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns um 34 Cent auf 8,84 Euro brutto pro Stunde freuen.
Ein Feiertag mehr
Ach ja, noch eines ändert sich 2017 – die Zahl der Feiertage. Anlässlich des Luther-Jahres – vor 500 Jahre schlug Martin Luther seine 95 Thesen an die Eingangstür der Schlosskirche in Wittenberg – haben alle am Reformationstag, den 31. Oktober 2017, einen zusätzlichen Feiertag.
Mehr dazu untervorunruhestand.de
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