Der französische Herstellers PIP hat für Brustimplantate gefährliches Industriesilikon verwendet.
Bis dieser Mengel vor gut fünf Jahren bekannt wurde, hatten Chirurgen bereits Hunderttausenden Frauen die Pads eingesetzt. Eine große Zahl von Betroffenen ließ sich die Implantate daraufhin wieder entnehmen.
Der Gründer der Herstellerfirma wurde zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe veruteilt, sein Unternehmen wurde dauerhaft gestoppt.
Der Bundesgerichtshof und der Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftgen sich mit der Frage, ob der TÜV Rheinland Verantwortung übernehmen muss, da er die Implantate zertifiziert hatte.
Am Freitag verurteilte die französische Justiz durch ein Gericht in Toulon den TÜV zur Zahlung von 60.000 Euro Schadenersatz. Jeder der 20.000 Klägerinnen soll 3000 Euro erhalten.
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