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So verstehen Sie, was wirklich im Rentenbescheid steht

So verstehen Sie, was wirklich im Rentenbescheid steht

Helmut Achatz
05.03.2017, 21:14 Uhr
Beitrag von Helmut Achatz

Mittlerweile bekommen die meisten jährlich ihre Renteninformation. Das ist noch kein Rentenbescheid, aber die Renteninformation lässt schon erahnen, wie viel jeder später bekommen wird. Was steht da genau drin und was heißt das konkret?

„in dieser Renteninformation haben wir die für Sie vom … bis gespeicherten Daten … und das geltende Rentenrecht berücksichtig“, so beginnt das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung – und es folgen einige Zahlen und im Anschluss der Versicherungsverlauf. Wie lese ich die Renteninformation und was bedeutet sie?

Mit der Renteninformation bekommt jeder Beschäftigte ein Gefühl dafür, was ihn im Alter erwartet. Was bedeuten aber die Zahlen und Begriffe? Was heißt beispielsweise Regelaltersrente und was Anpassungssatz?
Ok, eins nach dem anderen:

Regelaltersrente:

Was heißt Regelaltersrente und was sagt das Datum aus? Was die Deutsche Rentenversicherung zur Regelaltersrente sagt: „Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist dann im Jahr 2031 67 die Regelaltersgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen. Die ständig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung macht es nötig.“ Wer also beispielsweise 1954 geboren wurde, geht in der Regel mit 65 plus acht Monaten in Rente. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen – für jeden Monat früher 0,3 Prozent. Wer 45 Beitragsjahre zusammenbringt, kann schon mit 63 Jahren gehen – ohne Abschläge. Das trifft aber nur Beschäftigte, die nach der Lehre gleich gearbeitet haben – und zwar ohne Pausen bis zum 63. Lebensjahr. Ein Studium ist frührenten-schädlich.

Kranken- und Pflegeversicherung:

Wer glaubt, er bekommt seine Rente eins zu eins ausgezahlt, sollte diesen Traum schnell begraben. Auf die Brutto-Rente werden Krankenversicherungs- und Pflegeversicherung fällig – ja und seit neuestem auch noch ein Zusatzbeitrag zur Krankenkasse. Für die Krankenkasse werden 7,3 Prozent fällig, für die Pflegeversicherung 2,55 Prozent und der Zusatzbeitrag macht ein Prozent aus.

Steuern:

Ja, Rentner müssen Steuern zahlen, wobei das so pauschal auch nicht gilt, denn betroffen sind vor allem Ruheständler mit hohen (gesetzlichen) Renten oder Zusatzeinkommen wie Mieten, Kapitalerträgen und Betriebsrenten. Was ist hoch? Ganz konkret gesprochen, wer mehr als 8652 Euro Rente bezieht und andere Einkünfte hat, muss eine Steuererklärung abgeben. 8625 Euro, das ist der Grundfreibetrag, der 2016 für Ledige gilt, bei Verheirateten sind es 17304 Euro. Heruntergebrochen auf den Monat bedeutet das: 721 Euro oder 1442 Euro. Ach ja, da gibt es ja noch den Altersentlastungsbetrag und Werbekosten sowie Sonderausgaben. Und der Besteuerungsanteil steigt von Jahr zu Jahr – wer 2017 in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 74 Prozent.

Erwerbsminderungsrente:

Nicht alle schaffen es bis 63 Jahre, geschweige denn bis 65 plus. Wer vorher bereits nicht mehr kann und täglich nicht längere als drei Stunden Arbeit durchsteht, kann Rente wegen Erwerbsminderung – und zwar voller – beantragen. Dann bekommt er den in der Renteninformation ausgewiesenen Betrag. Wer indes zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf 50 Prozent der Erwerbminderungsrente. Vorsicht! Die Rentenversicherung ziert sich, bevor sie Erwerbsminderungsrente zahlt – und verlangt ein ärztliches Attest und erwartet, dass entsprechend vorher Rentenbeiträge gezahlt worden sind.

Rentenhöhe:

Das bisher Erreichte: Also vor 63 Jahren gibt’s normalerweise keine Rente – und das gilt selbst für die besonders langjährig Versicherten, die auf 45 Beitragsjahre kommen. Wer allerdings früher aufhören will und nicht mehr in die Rentenkasse einzahlt, hat ja Ansprüche angesammelt. Wie viel das ist, steht in der Renteninformation. Das Geld zahlt die Rentenversicherung allerdings erst mit Rentenbeginn aus. Wer brav bis zur Regelaltersgrenze eingezahlt hat, darf eine monatliche Rente von … erwarten – wie gesagt, im besten Fall.

Rentenanpassung:

„Aufgrund zukünftiger Rentenanpassungen kann die errechnete Rente in Höhe von …. Euro tatsächlich höher ausfallen“, schreibt die Rentenversicherung. 2016 sind die Renten tatsächlich um 4,25 Prozent im Westen und um 5,95 Prozent im Osten gestiegen. 2017 fällt die Rentenerhöhung nicht ganz so üppig aus. Aller Wahrscheinlichkeit nach steigen die Renten 2017 im Westen um 1,4 Prozent, im Osten um 1,8 Prozent.

Anpassungssatz:

Klingt etwas sperrig, ist aber nichts anderes als eine Wahrscheinlichkeitsrechnung. Die Deutsche Rentenversicherung prognostiziert, wie hoch die Rente ausfallen könnte, wenn sie jedes Jahr beispielsweise um ein Prozent steigt oder sogar zwei Prozent. Verlassen sollte sich allerdings niemand darauf, denn in der Vergangenheit gab es schon mehrmals Nullrunden, so 2004 bis 2006 und 2010, 2013
fiel die Erhöhung im Westen mit 0,25 Prozent auch eher bescheiden aus.

Versorgungslücke:

„Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert …“, ein Satz mit Sprengkraft. Dazu kommt die Inflation, sprich der Kaufkraftverlust. Das heißt, Rentner werden systematisch immer ärmer, denn beide Entwicklungen treffen sie mit voller Wucht. Was das bedeutet, lässt sich leicht an den Zahlen des Statistischen Bundesamts ablesen. Seit 1992 beispielsweise haben die Deutschen annähernd ein Drittel an Kaufkraft verloren. Das klingt harmlos, bedeutet aber für Rentner, dass sie sich deutlich weniger leisten können – ihre Rente kann mit der Preissteigerung nicht mithalten. Sie werden zudem wegen der Niedrigzinspolitik von Mario Draghi, Chef der Europäischen Zentralbank systematisch enteignet, weil der Zins für Tagesgeld mittlerweile deutlich unter der Inflationsrate liegt.

Mehr dazu unter vorunruhestand.de

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41 Kommentare

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http://www.deutsche-rentenversicheru...t_node.html
nur ein Tipp von mir..., vg Angelika
  • 19.03.2017, 16:57 Uhr
  • 2
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ich erhalte mittlerweile auch jedes Jahr meine Renteninformation. Jedes Mal lese ich sie öfter durch. Die Daten stimmen alle. Aber was mich stört ist, dass ich trotz hin und her rechnen nicht weiß wieviel Jahre ich gearbeitet habe. In der der Renteninformation heißt es immer nur: dieser Punkt ist erfüllt und jener nicht. Z. B. 35 Jahre sind erfüllt, aber die 45 Jahre nicht. Ja wann sind sie denn erfüllt?
  • 09.03.2017, 16:58 Uhr
  • 0
Hallo Bettina - ich hab am 27.4. einen Termin bei der Rentenstelle meiner Stadt - dort werde ich kostenlos in allen Belangen beraten.... - es hat gereicht, einen Termin zu vereinbaren und meine Rentenversicherungsnummer anzugeben. Zwei Kolleginnen von mir haben diesen Service schon in Anspruch genommen.., und sind seit einigen Monaten ohne Abschlag in ihrer Rente......
  • 19.03.2017, 16:22 Uhr
  • 0
Da war ich auch schon
Ich musste dem Herrn alles einzeln aus der Nase ziehen
Hatte wohl keine Lust mehr. War der letzte Termin an diesem Tag.
  • 20.03.2017, 07:04 Uhr
  • 0
Helmut Achatz
ansonsten sind die Rentenstellen aber kompetent und freundlich
  • 20.03.2017, 11:36 Uhr
  • 2
ich war jedenfalls genauso schlau wie vorher.
Bei uns Frauen und Müttern ist es auch schwieriger durchzusteigen, weil sich manchmal Erziehungszeiten und vorzeitige Jobaufnahme überschneiden bzw auch Zeiten der Arbeitslosigkeit und was ist mit den Ausfallzeiten.
  • 22.03.2017, 16:52 Uhr
  • 1
ja, liebe Bettina - wenn Du möchtest, schreib mir einfach privat.... ich hab Kolleginnen, die 12 Jahre wegen 3 Kindern zuhause waren und trotzdem mit 63...., irgendwas in Rente gehen können..., gerne versuch ich Dir zu antworten..., vlg Angelika
  • 22.03.2017, 19:59 Uhr
  • 0
Ich war am Montag bei der Beratung.Studium gilt nur für Anwartschaft,aber nicht für die Höhe der Rente.Meine Rente bekomme ich mit 66,5
  • 22.03.2017, 20:39 Uhr
  • 0
hmmm..., wie jung bist Du, liebe Beate? Das kommt sicher hin, wenn das Gesetz nicht nochmal geändert wird..... - nur wir Mütter, die wir annuzamulal Kinder geboren haben, haben bei der letzten BT-Wahl einen Punkt hinzubekommen...,
die Mütter heute haben für jedes Kind 3 Punkte - wir "Alten" nur zwei. Studium ist auch behindernd...., in unserem Gesetz.... find ich schreckling - aber - wer einbezahlt, erhält auch was.., wenn auch wenig.... - ich rechne zurück bis 1973.....,
und auch da war es verdammt wenig, auch wenn ich jetzt 45 Jahre in der Maloche war.., aber das haben wir unserer Regierung seit ca. 20 Jahren zu verdanken.., oder sind es mehr Jahre? Vielleicht gibt es jemanden, der sich auskennt..., vlg und ein schönes WE Angelika
  • 22.03.2017, 20:47 Uhr
  • 0
So weit mir bekannt ist - ich kann mich irren - darf man bis Jahrgang 1954 mit 63 Jahren ohne Abzug in Rente gehen. Wer "jünger" ist muss länger arbeiten.
  • 22.03.2017, 20:49 Uhr
  • 0
Mm jung ist sehr relativ Jg.62 ,6 Jahre Studium 3 Kinder,35 Jahre Anwartszeit.Wenn ich jetzt noch gut 10 Jahre Arbeite ,bekomme ich monatlich rasende 12 Euro mehr.....
  • 22.03.2017, 20:54 Uhr
  • 0
ja Elisabeth, aber nur wenn Du 45 Arbeitsjahre lückenlos nachweisen kannst.., hast Du Kinder geboren, wirds schon komplizierter....
  • 22.03.2017, 20:55 Uhr
  • 0
Nein, das kann ich nicht, habe Lücken wegen zwei Kindern. Sagte ja, dass ich es nicht genau weiß, hab da noch einige Jahre hin bis zur Rente. Wer weiß was bis dahin ist?
  • 22.03.2017, 20:59 Uhr
  • 1
guten Abend, liebe Beate.., hmmm.., Jahrgang 62 - heisst, dass Du normalerweise 10 Monate länger arbeiten musst, wie ich - ich kann, Baujahr 1957 mit 63 Jahren und 10 Monaten regulär in Rente gehen..... aber nur, weil ich keine Fehlzeiten habe.., das heisst.... ich hab nach der Geburt meiner Tochter bereits nach 10 Monaten wieder gearbeitet und "Dmark" in die Rentenkasse wieder einbezahlt.....
ich denke, Du hast fast nix einbezahlt in die Rentenkasse..., 12 Euro mehr.., dann verdienst Du aber grad auch nix, oder fast nix, oder? vg
  • 22.03.2017, 21:00 Uhr
  • 0
@ Elisabeth Stüber - bitte mach einen Termin bei der Rentenberatung aus - gerade, weil Du Lücken hast mit den Kindern.... Du hast wirklich "Kindererziehungszeiten" frei - auch wenn Du nicht gearbeitet hast.., etwa... 3 Jahre pro Kind.., bitte geh zur Beratung..., vlg...
  • 22.03.2017, 21:02 Uhr
  • 0
mit 63 könnte ich mit ca 12% Abschlag die Rente bekommen.
  • 22.03.2017, 21:03 Uhr
  • 0
Beate: warst Du bei der Rentenberatung? Haben die das ausgerechnet?
  • 22.03.2017, 21:05 Uhr
  • 0
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Den zukünftigen Rentnern möchte ich vorschlagen, diese Renten-
informationen genauestens zu prüfen, um evtl. Versäumnisse zu
korrigieren..
  • 07.03.2017, 19:41 Uhr
  • 0
es gibt in jeder Stadtverwaltung eine Rentenberatungsstelle..., und wenn die Gemeinde zu klein ist, dann halt in der nächst grösseren Stadt - alles kostenlos - nur einen Termin vereinbaren..., und jede von uns hat alles schwarz auf weiss.....
  • 19.03.2017, 16:48 Uhr
  • 1
So ist es ...
  • 19.03.2017, 17:35 Uhr
  • 1
ja.. danke Lina
  • 19.03.2017, 17:37 Uhr
  • 0
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Danke für den Anstoß der Rentenproblematik/Rentensitation!

was mich mal interessieren würde:

Einnahmen der arbeitenden Gesellschaft
Ausgaben des Beamtenapparats
in der Gesamtheit! ist da nicht ein Defizit???

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFak...kommen.html

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFak...ushalt.html
++++
Tabellarische Übersicht der Zukuftlentwicklung:

http://www.zukunftsentwicklungen.de/...schaft.html
++
  • 07.03.2017, 10:25 Uhr
  • 0
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ich kann abschlagsfrei mit 65 jahren und 6 monaten in altersrente gehen..am 1.januar 2018 feier ich dann meinen 65 geburtstag nochmals...
  • 07.03.2017, 09:10 Uhr
  • 1
liebe Regina, waren Sie bei der Rentenberatung Ihrer Stadt/Gemeinde?
  • 19.03.2017, 16:23 Uhr
  • 0
ich bin Baujahr 1957 und kann mit 63 und 10 Monaten gehen..... - in Ihrem Bescheid steht nicht immer das Neueste...... drum machen Sie doch einen Termin in der Rentenberatungsstelle aus..., die Gesetze wurden ja geändert - aber vielleicht die Software unserer Finanzämter noch nicht.., lach....
  • 19.03.2017, 17:16 Uhr
  • 0
angelika,ich beziehe erwerbsunfähigkeitsrente und die bekomme ich bis zum 65 .lebensjahr und dann die altersrente dann 6 monate später..war bei der rentenversicherung alles oke..im september 2017 fülle ich den neuen bescheid aus,lg
  • 20.03.2017, 08:51 Uhr
  • 0
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Da Sie ja ein Rentenexperte zu sein scheinen, können Sie mri sicher sagen ob ich mit 65 abschlagfrei gehen darf. Ich werde zu diesem Zeitpunkt 45 Jahre gearbeitet haben, wenn man Auszeiten wegen Kindererziehung bis maximal drei Jahre je Kind mitrechnet. Wenn die nicht mitzählen müsste ich bis 67. Wie ist die Rechtslage?
  • 06.03.2017, 19:43 Uhr
  • 1
Hier wurde ein Kommentar durch den Ersteller entfernt.
nun der liegt so dass ich grds bis 67 arbeiten müsste
  • 07.03.2017, 18:17 Uhr
  • 0
Hier wurde ein Kommentar durch den Ersteller entfernt.
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meine Frage war ja nur ob Erziehungsurlaub mit als Arbeitszeit zählt. Aber ich glaube da frage ich dann wohl besser Fachleute
  • 07.03.2017, 19:37 Uhr
  • 1
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guten Abend, liebe Barbara Schamberg - bitte vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Rentenstelle - meistens in der Stadtverwaltung, in der Sie wohnen - es gibt auch Gemeinden, die nur einmal im Monat einen Beratungstag haben..., rufen Sie bitte an...., nur dann werden Sie richtig beraten: bei Ihrem Anruf ist wichtig, dass Sie Ihre Rentenversicherungsnummer parat haben.., dann hat der Berater nämlich bei Ihrem Termin schon alles parat: und nochmals: das alles ist kostenlos!!!!!!
Wieso weiss das niemand? Ich hab die Krise......
  • 19.03.2017, 16:52 Uhr
  • 0
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Fazit : Augen auf bei den Wahlen .
  • 06.03.2017, 17:43 Uhr
  • 2
wen willst du wählen sind doch alle gleich oder versprechen alles vor der wahl und danach ist nichts
  • 07.03.2017, 02:48 Uhr
  • 0
diesen Kommentar musste ich mal eingeben:

letztlich halten dann alle Parteien -von Amerikanern gekauft- zusammen und werden uns mit immer mehr Lasten in die Knie zwingen mit Altersarmut, Eneignung von sämtlichen Vermögen bzw. Steuern auf fast alles(Wohnsitz/Eigenheim/Flüchtlingssoli/KK-Zusatzbeiträge/Energieumlage....und und und .... wir müssen alle eine Partei wählen, die bisher nicht im Bundestag ist. Die anderen sind alle gekauft!!!!
  • 07.03.2017, 09:48 Uhr
  • 1
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Diese Rentner und die Pflichtbeitragszahler sind deshalb auch dazu noch ausgesucht worden die Rentenangleichung ost an die Westrenten allein zu zahlen . Alle anderen dürfen sich großzügig enthalten . Nachtigall ich hör Dir trappsen und das nennt man dann Sozialpolitik , obwohl im Grundgesetz steht vor den Gesetzen sind alle Menschen gleich . ( Bis auf dijenigen die halt wie immer gleicher sind . )
  • 06.03.2017, 17:41 Uhr
  • 2
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das ist eine Renteninformation und kein Rentenbescheid.
  • 06.03.2017, 14:04 Uhr
  • 4
Dann ist der Tag ja gerettet.
  • 06.03.2017, 16:59 Uhr
  • 0
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