Mittlerweile bekommen die meisten jährlich ihre Renteninformation. Das ist noch kein Rentenbescheid, aber die Renteninformation lässt schon erahnen, wie viel jeder später bekommen wird. Was steht da genau drin und was heißt das konkret?
„in dieser Renteninformation haben wir die für Sie vom … bis gespeicherten Daten … und das geltende Rentenrecht berücksichtig“, so beginnt das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung – und es folgen einige Zahlen und im Anschluss der Versicherungsverlauf. Wie lese ich die Renteninformation und was bedeutet sie?
Mit der Renteninformation bekommt jeder Beschäftigte ein Gefühl dafür, was ihn im Alter erwartet. Was bedeuten aber die Zahlen und Begriffe? Was heißt beispielsweise Regelaltersrente und was Anpassungssatz?
Ok, eins nach dem anderen:
Regelaltersrente:
Was heißt Regelaltersrente und was sagt das Datum aus? Was die Deutsche Rentenversicherung zur Regelaltersrente sagt: „Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist dann im Jahr 2031 67 die Regelaltersgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen. Die ständig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung macht es nötig.“ Wer also beispielsweise 1954 geboren wurde, geht in der Regel mit 65 plus acht Monaten in Rente. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen – für jeden Monat früher 0,3 Prozent. Wer 45 Beitragsjahre zusammenbringt, kann schon mit 63 Jahren gehen – ohne Abschläge. Das trifft aber nur Beschäftigte, die nach der Lehre gleich gearbeitet haben – und zwar ohne Pausen bis zum 63. Lebensjahr. Ein Studium ist frührenten-schädlich.
Kranken- und Pflegeversicherung:
Wer glaubt, er bekommt seine Rente eins zu eins ausgezahlt, sollte diesen Traum schnell begraben. Auf die Brutto-Rente werden Krankenversicherungs- und Pflegeversicherung fällig – ja und seit neuestem auch noch ein Zusatzbeitrag zur Krankenkasse. Für die Krankenkasse werden 7,3 Prozent fällig, für die Pflegeversicherung 2,55 Prozent und der Zusatzbeitrag macht ein Prozent aus.
Steuern:
Ja, Rentner müssen Steuern zahlen, wobei das so pauschal auch nicht gilt, denn betroffen sind vor allem Ruheständler mit hohen (gesetzlichen) Renten oder Zusatzeinkommen wie Mieten, Kapitalerträgen und Betriebsrenten. Was ist hoch? Ganz konkret gesprochen, wer mehr als 8652 Euro Rente bezieht und andere Einkünfte hat, muss eine Steuererklärung abgeben. 8625 Euro, das ist der Grundfreibetrag, der 2016 für Ledige gilt, bei Verheirateten sind es 17304 Euro. Heruntergebrochen auf den Monat bedeutet das: 721 Euro oder 1442 Euro. Ach ja, da gibt es ja noch den Altersentlastungsbetrag und Werbekosten sowie Sonderausgaben. Und der Besteuerungsanteil steigt von Jahr zu Jahr – wer 2017 in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 74 Prozent.
Erwerbsminderungsrente:
Nicht alle schaffen es bis 63 Jahre, geschweige denn bis 65 plus. Wer vorher bereits nicht mehr kann und täglich nicht längere als drei Stunden Arbeit durchsteht, kann Rente wegen Erwerbsminderung – und zwar voller – beantragen. Dann bekommt er den in der Renteninformation ausgewiesenen Betrag. Wer indes zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf 50 Prozent der Erwerbminderungsrente. Vorsicht! Die Rentenversicherung ziert sich, bevor sie Erwerbsminderungsrente zahlt – und verlangt ein ärztliches Attest und erwartet, dass entsprechend vorher Rentenbeiträge gezahlt worden sind.
Rentenhöhe:
Das bisher Erreichte: Also vor 63 Jahren gibt’s normalerweise keine Rente – und das gilt selbst für die besonders langjährig Versicherten, die auf 45 Beitragsjahre kommen. Wer allerdings früher aufhören will und nicht mehr in die Rentenkasse einzahlt, hat ja Ansprüche angesammelt. Wie viel das ist, steht in der Renteninformation. Das Geld zahlt die Rentenversicherung allerdings erst mit Rentenbeginn aus. Wer brav bis zur Regelaltersgrenze eingezahlt hat, darf eine monatliche Rente von … erwarten – wie gesagt, im besten Fall.
Rentenanpassung:
„Aufgrund zukünftiger Rentenanpassungen kann die errechnete Rente in Höhe von …. Euro tatsächlich höher ausfallen“, schreibt die Rentenversicherung. 2016 sind die Renten tatsächlich um 4,25 Prozent im Westen und um 5,95 Prozent im Osten gestiegen. 2017 fällt die Rentenerhöhung nicht ganz so üppig aus. Aller Wahrscheinlichkeit nach steigen die Renten 2017 im Westen um 1,4 Prozent, im Osten um 1,8 Prozent.
Anpassungssatz:
Klingt etwas sperrig, ist aber nichts anderes als eine Wahrscheinlichkeitsrechnung. Die Deutsche Rentenversicherung prognostiziert, wie hoch die Rente ausfallen könnte, wenn sie jedes Jahr beispielsweise um ein Prozent steigt oder sogar zwei Prozent. Verlassen sollte sich allerdings niemand darauf, denn in der Vergangenheit gab es schon mehrmals Nullrunden, so 2004 bis 2006 und 2010, 2013
fiel die Erhöhung im Westen mit 0,25 Prozent auch eher bescheiden aus.
Versorgungslücke:
„Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert …“, ein Satz mit Sprengkraft. Dazu kommt die Inflation, sprich der Kaufkraftverlust. Das heißt, Rentner werden systematisch immer ärmer, denn beide Entwicklungen treffen sie mit voller Wucht. Was das bedeutet, lässt sich leicht an den Zahlen des Statistischen Bundesamts ablesen. Seit 1992 beispielsweise haben die Deutschen annähernd ein Drittel an Kaufkraft verloren. Das klingt harmlos, bedeutet aber für Rentner, dass sie sich deutlich weniger leisten können – ihre Rente kann mit der Preissteigerung nicht mithalten. Sie werden zudem wegen der Niedrigzinspolitik von Mario Draghi, Chef der Europäischen Zentralbank systematisch enteignet, weil der Zins für Tagesgeld mittlerweile deutlich unter der Inflationsrate liegt.
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