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Amazon, Gurtpflicht, Hautcremes: Diese fünf Änderungen gelten ab morgen

Amazon, Gurtpflicht, Hautcremes: Diese fünf Änderungen gelten ab morgen

News Team
31.01.2017, 09:05 Uhr
Beitrag von News Team

Diese fünf Gesetzesänderungen sollten Sie kennen. Sie treten im
Februar in Kraft.


Neue Regelung für Hautcremes

Künftig darf der Konservierungsstoff Methylisothiazolinon, der oft Allergien auslöst, nicht mehr in Hautcremes und Lotionen enthalten sein. Das Verbot gilt für sämtliche Kosmetikprodukte, die ab dem 12.Februar in den Handel kommen.

Amazon Prime wird teurer

Das „Amazon Prime“-Abo wird ab Februar teurer. Die Kosten für die Parket- und Videoflatrate steigt von bisher 49 Euro jährlich auf 69 Euro an. Das gilt bisher allerdings nur, wenn Sie ab dem 1. Februar ein neues Amazon Prime Abo abschließen. Wer schon ein Prime-Mitglied ist, muss die neue Gebühr erst ab dem 01. Juli 2017 bezahlen. Neu ab Februar ist auch, die Einführung einer Monats-Mitgliedschaft für Amazon Prime.

Berufsbedingter Umzug

Ab dem 1. Februar 2017 können die Umzugskosten für einen beruflich bedingten Umzug als Werbungskosten angegeben werden. Für Singles steigt die Pauschale auf 764 Euro (plus 18 Euro), für Verheiratete und Lebenspartner auf 1528 Euro (plus 31 Euro). Die Experten weisen ausdrücklich darauf hin, dass es für die Berechnung exakt auf den Tag ankommt, an dem der Umzug beendet wird. Werden die Möbel also am 1. Februar 2017 ausgeladen, gilt der neue Pauschbetrag.

Die Gaspreise sinken

Wie das Verbraucherportal Check24 berichtet, müssen einige Verbraucher ab Februar beziehungsweise März weniger für ihren Gasverbrauch bezahlen. Insgesamt hatten schon 274 Grundversorger zuletzt die Preise im Schnitt um 6,3 Prozent gesenkt oder es für das erste Quartal 2017 angekündigt.

Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer

Seit 2016 gilt für Autofahrer, die Rollstuhlfahrer befördern eine erweiterte Gurtpflicht. Sowohl der Rollstuhl als auch der Nutzer müssen in einem speziellen Rückhaltesystem gesichert sein. Wird diese Gurtpflicht missachtet, wird das ab dem 1. Februar mit einem Bußgeld bis zu 35 Euro bestraft.

Chronologie eines Verschwindens – So mysteriös ist der Fall Timo Kraus

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1 Kommentar

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GAR NICHT ZUHÖREN,ODER WENN EIN BRIEF INS Haus Kommt.Wegschmeißen. Solche fahrten sind Betrug.
  • 31.01.2017, 20:27 Uhr
  • 1
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