Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstattet nach der Entdeckung von gefälschten Pässen so gut wie nie Anzeige. Das erfuhr die „Welt am Sonntag“ aus Sicherheitskreisen. Konkrete Nachfragen dazu beantwortete das BAMF nicht.
Im ersten Halbjahr 2016 überprüfte die Nürnberger Behörde insgesamt 217.465 Pässe, Geburtsurkunden oder Führerscheine von Asylsuchenden. Bei rund einem Prozent (2273 Fälle) bemerkte die physikalisch-technische Urkundenuntersuchung des BAMF schwere gerichtsfeste Manipulationen. Im Raum steht damit der Verdacht der Urkundenfälschung. Das kann mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Mit solchen Pässen werden Bankkonten eröffnet, um Terrororganisation wie den IS zu unterstützen.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) forderte die Behörde auf, künftig bei jedem gefälschten Pass Anzeige zu erstatten. „Es kann nicht die Aufgabe des BAMF sein, zu entscheiden, ob eine Anzeige angemessen ist oder nicht“, sagte der Vize-Vorsitzende Michael Böhl. Es müsse verhindert werden, dass sich jemand im Asylverfahren zu Unrecht Vorteil verschaffe. Mit solchen Pässen würden zudem Bankkonten eröffnet, um Terrororganisation wie den IS zu unterstützen. Böhl setzt sich deshalb für strengere Regeln ein: „Wir dringen darauf, dass künftig nicht nur Polizisten, sondern für jeden Mitarbeiter einer Behörde die Verpflichtung zur Anzeige besteht.“
Das Bundesinnenministerium erklärte auf Anfrage, dass das BAMF bereits die zuständigen Ausländerbehörden über gefälschte Pässe informiere. Jetzt habe das BAMF darüber hinaus angeboten, zudem die zuständige Polizeibehörde zu informieren.
Im Asylverfahrensgesetz heißt es: „Ein unbegründeter Asylantrag ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn der Ausländer im Asylverfahren über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder diese Angaben verweigert.“ Das BAMF aber erklärte dazu gegenüber der „Welt am Sonntag“: Nachweislich falsche Angaben zur Identität führten nicht automatisch zu einer Ablehnung.
233 Kommentare