Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat entschieden: Muslimische Mädchen müssen beim Schwimmunterricht mitmachen, obwohl ihre Eltern das ablehnen. Einer Bitte der Eltern um Befreiung vom Schwimmen sei nicht nachzugeben.
Das Gericht hatte die Religionsfreiheit gegen das staatliche Ziel der Integration der Kinder abzuwägen. Es stellte zwar eine Beschneidung der Religionsfreiheit durch das gemeinsame Schwimmen mit Andersgläubigen fest, sah aber die Eingliederung der Kinder in die westliche Gesellschaft als wichtigeres Gut an.
Zwei muslimische Familien hatten in Basel ihre Töchter vom Schwimmunterricht abgemeldet, an dem Mädchen und Jungen gemeinsam teilnahmen. Die Schule trennt die Geschlechter erst ab der Pubertät - nach Ansicht der Eltern zu spät.
Auf Zugeständnisse wie Burkini-Erlaubnis und getrennte Umkleiden waren die Eltern nicht eingegangen, so dass die Behörden schließlich ein Bußgeld anordneten und der Streit vor die Gerichte ging.
Der Staat habe das Recht, die Religionsfreiheit in diesem Falle einzuschränken, um zu garantieren, dass die Schülerinnen am Sportunterricht teilnehmen. Schule spiele im Prozess der sozialen Integration eine "herausgehobene Rolle", besonders für Kinder mit Migrationshintergrund, heißt es in der einstimmig gefällten Entscheidung der Straßburger Richter.
26 Kommentare