Es ist eine Art Burka-Verbot für ausgewählte Bereiche. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag einen Gesetzentwurf, der die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Dienst, an Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen untersagt.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte den Vorstoß mit einem Verweis auf die freiheitlich-demokratischen Werte des christlichen Abendlandes, zu denen eine Kultur der offenen Kommunikation gehöre.
Herrmann sagte, dass Beamte sowie die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in besonderer Weise als Repräsentanten des Gemeinwesens zu Neutralität verpflichtet seien.
Auch für die allgemeine Sicherheit und Ordnung und bei Wahlen sei es erforderlich, die Identifikation zu ermöglichen. Außerdem widerspreche eine Gesichtsverhüllung dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag.
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