Unfassbare Zahlen: In Deutschland lebten zum 31. Januar 12.581 ausreisepflichtige Afghanen, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der „Welt am Sonntag“ mitteilte.
Darunter waren allerdings nur 2133 Personen vollziehbar ausreisepflichtig, wie das BAMF weiter mitteilt. Alle übrigen hatten eine Duldung, weil ein sogenanntes Abschiebungshindernis vorliegt. Darunter fallen etwa schwere Erkrankungen, die Sorge für minderjährige Kinder mit Aufenthaltsrecht oder ungeklärte Identität.
Am Mittwoch waren 18 Afghanen mit der dritten Sammelrückführung von München nach Kabul geflogen worden. Im vergangenen Jahr schob Deutschland insgesamt 67 Ausreisepflichtige nach Afghanistan ab, 2015 und 2014 waren es nur jeweils neun. Im vergangenen Jahr beantragten 127.000 Afghanen Asyl in Deutschland.
Jeder Fünfte (20,2 Prozent) wurde 2016 als Flüchtling nach der Genfer Konvention inklusive Asyl anerkannt – dafür muss eine individuelle Verfolgung drohen, die Herkunft aus einem Kriegsland reicht nicht aus. Weitere 35,6 Prozent erhielten den schwächeren subsidiären- oder den Abschiebeschutz, weil zwar keine Verfolgung, aber Gefahr für Leib- und Leben festgestellt wurde. Die Anträge der übrigen wurden abgelehnt.
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