Noch ist er nicht Pflicht: der elektronische Personalausweis. Und bisher verbreitet sich die digitale Variante des Perso auch eher schleppend. Selbst Jahre nach seiner Einführung haben erst ein Drittel der Deutschen einen elektronischen Personalausweis, so lauten Schätzungen. Selbst bei neu ausgestellten Dokumenten werden in häufigen Fällen auf Wunsch die Online-Funktionen ausgeschaltet. Das Mistrauen ist offenbar zu groß.
Nun plant die Bundesregierung eine Gesetzesnovelle mit dem Ziel, den e-Perso verpflichtend einzuführen, wie Netzpolitik.org berichtet. Anhörungen dazu finden am 24. April im Bundestag statt.
Im Gesetzesentwurf heißt es dazu:
Dies soll geschehen durch den gezielten Abbau gesetzlicher Hürden, die einer flächendeckenden Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises bislang hinderlich sind.
Daneben will der Gesetzgeber den Behörden den Zugriff auf die biometrischen Daten des Ausweises erleichtern. Waren bisher Abfragen über die Meldeämter möglich, sollen sie nun direkt und ohne Anfrage erlaubt sein. Diese Befugnis soll der Polizei und den Geheimdiensten gegeben werden.
Dazu heißt es im Gesetzenwurf:
Die Polizeien des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder dürfen das Lichtbild zur Erfüllung ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren abrufen.
Netzpoltik.org warnt:
Da die Nutzung der Biometrie von de Maizière ohnehin forciert wird, besteht die Gefahr, dass durch den vermehrten Abruf und die Auswertung der Lichtbilder und den Abgleich mit Gesichtserkennungssystemen künftig das eigene Gesicht zum digitalen Identifizierungsmerkmal im normalen öffentlichen Raum wird.
Der Gefahr einer ständigen und universellen Identifzierbarkeit und dem damit einhergehenden Verlust von Privatsphäre stehen Chancen einer effizienteren Terrorbekämpfung und Sicherheitspolitik gegenüber.
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