In Österreich ist die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit ab dem 1. Oktober 2017 per Gesetz verboten. Damit soll die Integration von Asylbewerbern erleichtert werden.
Bundespräsident Alexander van der Bellen unterzeichnete das vom Parlament verabschiedete Gesetzt, gab aber auch zu, dass es "kein gutes Gesetz" sei. Wer künftig im öffentlichen Raum vollverschleiert auftritt – mit Burka oder Nikab – muss mit einer Geldstraße von bis zu 150 Euro rechnen.
Das Verbot der Vollverschleierung ist neben Sprachkursen, Staatsbürgerkunde sowie Bewerbungs- und Arbeitstraining Teil eines neuen Integrationsgesetzes. Das zwölfmonatige Integrationsprogramm ist für Flüchtlinge und Asylbewerber verpflichtend. Wer sich nicht daran hält, muss mit der Kürzung staatlicher Zuschüsse rechnen.
Verbote auch in anderen Ländern
Österreich ist nicht das erste Land in Europa, das ein Vollverschleierungsverbot einführt. Auch in Frankreich, Belgien, Bulgarien und Teilen der Schweiz ist die Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit untersagt.
In Deutschland gilt das Verbot nur in bestimmten Situationen, etwa bei der Beantragung eines Ausweises. Auch Bundesbeamte und Soldaten dürfen ihr Gesicht während des Einsatzes nicht verbergen.
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