Um Rente und Beamtenpension ranken sich einige Mythen. Wie steht es um die Fakten in punkto Beamtenpension und Rente? Wie sehr unterscheiden sich Renten und Beamtenpension in Art und Höhe? Es wird Zeit, das Thema öffentlich zu diskutieren, da die Beamtenpension ja vom Steuerzahler beglichen werden müssen.
Welche Dimension die Zahlungen angenommen hat, verdeutlicht die Vermögensrechnung des Bundes für 2016. Dem „Handelsblatt“ zufolge sind die Pensionslasten des Bundes im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Die zu erwartenden Kosten für Pensionsleistungen und Beihilfen der heute aktiven Beamten belaufen sich mittlerweile auf annähernd 647 Milliarden Euro – das sind rund 63 Milliarden Euro mehr als zu Beginn des Jahres 2016, wie aus der aktuellen Vermögensrechnung des Bundes hervorgeht. Allein die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen des Bundes belaufen sich insgesamt auf annähernd 478 Milliarden Euro, ein Plus von rund 42,1 Milliarden Euro.
Angst vor öffentlicher Diskussion
So richtig traut sich niemand an das Thema, dabei sind die Ungleichheiten eklatant, leider zuungunsten der Rentner. Der Bund der Steuerzahler prangert die Ungleichheit schon seit mehr als zehn Jahren an – passiert ist seit dem nichts. Fakt ist, dass bis 2050 eine Kostenlawine von knapp 1,4 Billionen Euro auf die deutschen Steuerzahler zurollt, so der Bund der Steuerzahler. Denn, zu den Bundesbeamten kommen ja noch die Landes- und Kommunalbeamten. Übrigens, wer wissen will, was Pension und Rente unterscheidet, ist am besten auf der Seite „aktive Rentner“ aufgehoben, die den Unterschied detailliert erklären. Bislang ist das Thema immer wieder versandet und ploppt nur gelegentlich wieder auf. Der Rentenexperte Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg warnt in der „Wirtschaftswoche“ von einer tickenden Zeitbombe. Insgesamt habe der Staat, so die „Wirtschaftswoche“ „versteckte Schulden in einem Ausmaß von mehr als einer Billion Euro, die wir als Lasten zu schultern haben, ohne dass wir dafür eine Rückstellung gebildet haben“. Vor allem Rentner und Rentenbeitragszahler tragen die demografischen Lasten, von den Beamten ist nichts zu hören. „Und das ist eine schreiende Ungerechtigkeit“, so Raffelhüschen. Wenn es Zumutungen gebe, dann müsse es sie für alle geben.
Vor mittlerweile sechs Jahren hat der Beamtenbund seine Broschüre „Die 7 Irrtümer zur Beamtenversorgung – Fakten statt Vorurteile“ herausgebracht. Ziel des Beamtenbunds war es, der „Neiddiskussion“ entgegenzutreten. Die Ungleichheiten sind seit dem allerdings eher größer als kleiner geworden, da das Rentenniveau weiter sank – und weiter sinken wird. An das Thema wagte sich bislang niemand so richtig ran. Erst am 20. Januar 2017 veröffentlichte „Bild“ einen detaillierten Vergleich zwischen Pension und Rente. Danach bekommt ein Bundesbeamter im Schnitt eine Pension von 2940 Euro, die Durchschnittsrente von Männern im Westen liegt bei 1079 Euro im Monat, im Osten bei 1181 Euro.
Die Argumente der Beamten
Wie sieht es aus mit der Ungleichheit zwischen Renten und Beamtenpensionen? Das hat nichts mit Neid zu tun, wie Beamte sofort unterstellen, sondern damit, dass es hierzulande eine deutliche Schieflage gibt zwischen Pensionen und Renten, die von allen Steuerzahlern finanziert werden muss. Max Schindlbeck, stellvertretender Vorsitzender der DBB Bundesseniorenvertretung hat im Juni 2014 hat in einem Beitrag in „AiR – Aktiv im Ruhestand“, dem Magazin des dbb für Ruhestandsbeamte, Rentner und Hinterbliebene auf eine Modellrechnung des baden-württembergischen Finanzministeriums verwiesen. Danach komme ein Meister aus der freien Wirtschaft nach 47 Berufsjahren auf 1676 Euro gesetzliche Rente, ein mit ihm vergleichbarer Eichbeamter erhalte 1830 Euro.
Schindlbeck verweist weiter darauf, dass „Pensionäre ihre Bezüge versteuern, die gesetzliche Rente ist für die große Mehrheit ihrer Bezieher weiterhin steuerfrei“. Und dann kommt das Argument, Pensionäre hätten in der Regel neben ihrer Pension keine weiteren Alterseinkünfte. Viele Rentner jedoch bezögen über die gesetzliche Rente hinaus noch Betriebsrenten. Ein Vergleich, dem nur der Betrag zugrunde liegt, den der Rentner von der Deutschen Rentenversicherung beziehe, sei also unvollständig. Dann verweist Schindlbeck darauf, dass zwei von drei Beamten im gehobenen und höheren Dienst seien, das heißt, sie haben mindestens einen Fachhochschulabschluss.
Ich meine, diese Argumente in punkto Pensionen und Renten sind nicht stichhaltig Dazu muss ich allerdings weiter ausholen – und werde es auch. Es gibt Vergleichsrechner, Beispiele und andere Hilfsmittel.
Mehr dazu unter vorunruhestand.de
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