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Rente oder Beamtenpension? Fakten, Vorurteile, Modellrechnung

Rente oder Beamtenpension? Fakten, Vorurteile, Modellrechnung

Helmut Achatz
gerade eben
Beitrag von Helmut Achatz

Um Rente und Beamtenpension ranken sich einige Mythen. Wie steht es um die Fakten in punkto Beamtenpension und Rente? Wie sehr unterscheiden sich Renten und Beamtenpension in Art und Höhe? Es wird Zeit, das Thema öffentlich zu diskutieren, da die Beamtenpension ja vom Steuerzahler beglichen werden müssen.

Welche Dimension die Zahlungen angenommen hat, verdeutlicht die Vermögensrechnung des Bundes für 2016. Dem „Handelsblatt“ zufolge sind die Pensionslasten des Bundes im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Die zu erwartenden Kosten für Pensionsleistungen und Beihilfen der heute aktiven Beamten belaufen sich mittlerweile auf annähernd 647 Milliarden Euro – das sind rund 63 Milliarden Euro mehr als zu Beginn des Jahres 2016, wie aus der aktuellen Vermögensrechnung des Bundes hervorgeht. Allein die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen des Bundes belaufen sich insgesamt auf annähernd 478 Milliarden Euro, ein Plus von rund 42,1 Milliarden Euro.

Angst vor öffentlicher Diskussion

So richtig traut sich niemand an das Thema, dabei sind die Ungleichheiten eklatant, leider zuungunsten der Rentner. Der Bund der Steuerzahler prangert die Ungleichheit schon seit mehr als zehn Jahren an – passiert ist seit dem nichts. Fakt ist, dass bis 2050 eine Kostenlawine von knapp 1,4 Billionen Euro auf die deutschen Steuerzahler zurollt, so der Bund der Steuerzahler. Denn, zu den Bundesbeamten kommen ja noch die Landes- und Kommunalbeamten. Übrigens, wer wissen will, was Pension und Rente unterscheidet, ist am besten auf der Seite „aktive Rentner“ aufgehoben, die den Unterschied detailliert erklären. Bislang ist das Thema immer wieder versandet und ploppt nur gelegentlich wieder auf. Der Rentenexperte Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg warnt in der „Wirtschaftswoche“ von einer tickenden Zeitbombe. Insgesamt habe der Staat, so die „Wirtschaftswoche“ „versteckte Schulden in einem Ausmaß von mehr als einer Billion Euro, die wir als Lasten zu schultern haben, ohne dass wir dafür eine Rückstellung gebildet haben“. Vor allem Rentner und Rentenbeitragszahler tragen die demografischen Lasten, von den Beamten ist nichts zu hören. „Und das ist eine schreiende Ungerechtigkeit“, so Raffelhüschen. Wenn es Zumutungen gebe, dann müsse es sie für alle geben.

Vor mittlerweile sechs Jahren hat der Beamtenbund seine Broschüre „Die 7 Irrtümer zur Beamtenversorgung – Fakten statt Vorurteile“ herausgebracht. Ziel des Beamtenbunds war es, der „Neiddiskussion“ entgegenzutreten. Die Ungleichheiten sind seit dem allerdings eher größer als kleiner geworden, da das Rentenniveau weiter sank – und weiter sinken wird. An das Thema wagte sich bislang niemand so richtig ran. Erst am 20. Januar 2017 veröffentlichte „Bild“ einen detaillierten Vergleich zwischen Pension und Rente. Danach bekommt ein Bundesbeamter im Schnitt eine Pension von 2940 Euro, die Durchschnittsrente von Männern im Westen liegt bei 1079 Euro im Monat, im Osten bei 1181 Euro.

Die Argumente der Beamten

Wie sieht es aus mit der Ungleichheit zwischen Renten und Beamtenpensionen? Das hat nichts mit Neid zu tun, wie Beamte sofort unterstellen, sondern damit, dass es hierzulande eine deutliche Schieflage gibt zwischen Pensionen und Renten, die von allen Steuerzahlern finanziert werden muss. Max Schindlbeck, stellvertretender Vorsitzender der DBB Bundesseniorenvertretung hat im Juni 2014 hat in einem Beitrag in „AiR – Aktiv im Ruhestand“, dem Magazin des dbb für Ruhestandsbeamte, Rentner und Hinterbliebene auf eine Modellrechnung des baden-württembergischen Finanzministeriums verwiesen. Danach komme ein Meister aus der freien Wirtschaft nach 47 Berufsjahren auf 1676 Euro gesetzliche Rente, ein mit ihm vergleichbarer Eichbeamter erhalte 1830 Euro.

Schindlbeck verweist weiter darauf, dass „Pensionäre ihre Bezüge versteuern, die gesetzliche Rente ist für die große Mehrheit ihrer Bezieher weiterhin steuerfrei“. Und dann kommt das Argument, Pensionäre hätten in der Regel neben ihrer Pension keine weiteren Alterseinkünfte. Viele Rentner jedoch bezögen über die gesetzliche Rente hinaus noch Betriebsrenten. Ein Vergleich, dem nur der Betrag zugrunde liegt, den der Rentner von der Deutschen Rentenversicherung beziehe, sei also unvollständig. Dann verweist Schindlbeck darauf, dass zwei von drei Beamten im gehobenen und höheren Dienst seien, das heißt, sie haben mindestens einen Fachhochschulabschluss.

Ich meine, diese Argumente in punkto Pensionen und Renten sind nicht stichhaltig Dazu muss ich allerdings weiter ausholen – und werde es auch. Es gibt Vergleichsrechner, Beispiele und andere Hilfsmittel.

Mehr dazu unter vorunruhestand.de

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20 Kommentare

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.... alles ein wenig durcheinander geworfen.....
  • gerade eben
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Irgendwann wird das deutsche Rentensystem auch einmal so umgebaut werden müssen, wie es z. B. in der Schweiz längst Usus ist: Die Alterssicherung steht auf 2 Säulen: Alters- und Hinterbliebenenversicherung und Pensionskasse. Und in beide Kassen zahlen ALLE ein, auch Beamte und Selbständige. So kommt es, dass in der Schweiz jeder nach seinem Arbeitsleben von seiner Pension gut leben kann.
Aber Neiddiskussionen helfen wirklich nicht weiter. Ich denke z. B. an die Polizisten, die in ihren ersten Berufsjahren herzlich wenig für diesen verantwortungsvollen, teils auch gefährlichen Job verdienen.
  • gerade eben
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Den Herrn Schindelbeck ist wohl nicht bekannt das die normalen Rentenbezüge bereits schon mal zu Arbeitszeitenverdiensten besteuert wurden,hingegen die Beamten nie ein Cent in die Alterskasse eingezahlt haben. Da finde ich das als kleiner dummer Arbeiter schon gerechtfertigt das die Pension wenigstens mal besteuert werden. Und gar nicht davon zu reden was die Beamten in ihrer Dienstzeit schon für Vorteile hatten und haben.
  • gerade eben
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nur zum ersten Satz: Renten sind nur steuerpflichtig, soweit sie vorher nicht besteuert waren (nur auf aus Arbeitgeberanteil und über Sonderausgaben anteilig im aktiven Arbeitsleben steuerfrei gestellte Beitragsanteile zur Rentenversicherung wird später während der Rentnerzeit nochmal Steuer erhoben). Wer in welchem Renteneintrittsjahrgang wie betroffen ist, regelt das Alterseinkünftegesetz. Die meisten Rentner die schon vor dessen Inkrafttreten ab 2005 Rente bezogen, sind komplett einkommensteuerfrei.
  • gerade eben
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@Helmut, vielen Dank für den kompetenten und gut recherchierten Beitrag. Wir haben in der Altersversorgung eine Klassengesellschaft. Die Priveligierten dieses Systems sitzen an der Macht und haben kein Interesse daran, das zu ändern!
  • gerade eben
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mehr bleibt nicht zu antworten. So ist es. Danke Sigurt Perk
  • gerade eben
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so schön so gut, die Modellrechnung hingt ein wenig,

es kommt bei den Beamten auf die Besoldungsgruppe an und bei dem Meister in der freien Wirtschaft wie hoch das gehalt des guten ist, je höher die Bezüge je höher auch die Pension oder die Rente
  • gerade eben
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Helmut Achatz
stellt alles in meinem Blogbeitrag - hier werden Äpfel mit Äpfeln verglichen. Der Unterschied im Alter ist eklatant. Aber auch schon während des Berufsleben profitiert der Beamte von deutlichen geringeren Abzüge, denn er zahlt weniger Sozialversicherung. Netto sind die Beamtenbezügen und die Löhne nicht weit auseinander.
  • gerade eben
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Helmut Achatz
wie gesagt, steht ausführlich und detailliert im Blogbeitrag http://vorunruhestand.de/2017/07/ren...llrechnung/
  • gerade eben
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Medien schreiben viel dummes Zeug, in der Realität sieht alles anders aus, ein meister in Niedersachsen bekommt ein Gehalt größe X und ein Meister in Bayern bekommt ein Gehalt größe Y, da können schon Unterschiede von ca. 6000€ im Jahr liegen.
Wenn dann noch einer in der freien Wirtschaft vorzeitig in Rente geht wird ihm 0,3% per Monat abgezogen und das egal wo er beschäftigt war in der BRD
  • gerade eben
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Helmut Achatz
Ich habe auch nicht einen Meister in Niedersachsen verglichen, sondern meine ganz spezielle Situation und bin auch ins Detail gegangen, also von wegen pauschal
  • gerade eben
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achso ja, ich vergas noch zu erwähnen, der Beamte zahlt wärent er im Dienst ist keine Steuern, die bezahlt er aber von seiner Pension, ja
  • gerade eben
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Helmut Achatz
Rentner zahlen auch Steuern
  • gerade eben
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ha Irtum, Rentner zahlen Steuern wenn sie über den Steuergrundfreibetrag kommen, wer also eine Rente hat die kurz darunter liegt muss natürlich ber der Rentenerhöhung damit rechnen das Steuern fällig werden,
  • gerade eben
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Beispiel:
Maren K., die schon im Jahr 2004 Rente erhielt, bekam im Jahr 2005 eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro. Hieraus errechnet sich ihr „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6.000 Euro. Im Jahr 2014 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 13.031 Euro. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro. Damit steigt ihr zu versteuerndes Renteneinkommen von 6.000 Euro auf 7.031 Euro. Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages (der 8.354 Euro im Jahr 2014 beträgt) muss sie trotzdem keine Steuern zahlen, da sie außer ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.
  • gerade eben
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Teddy Rolf wie kommst du darauf dass ein Bemater während seiner aktiven Dienstzeit keine Steuern zahle? so ein Unsinn
  • gerade eben
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vielleicht irre ich mich nun für heutige Zeiten, denn es hat sich ja so viel geändert das man nicht wirklich weiss was abläuft.
z.B. wenn ich zu meiner Zeit als Berufsoldat aus der Bundeswehr entlassen wurde stannd, egal in welcher Behörde, eine Planstelle für mich frei und konnte als Beamter weiter machen.
Des weiteren wenn ich als Berufsoldat nach dem 55. Lebensjahr ausgetreten war, war seine Versorgung geregelt, heute muss ein Soldat wenn er in die Bundeswehr eintritt eine Anwartschaft Versicherung abschliessen, tut er das nicht hat er ein riesen Problem mit seiner Altersversorgung,
bei den Beamten ist es ebenfalls so.
  • gerade eben
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wenn der Staat schon etwas für seine Leute tun soll macht der Staat heute eben dicht und die Diener des Staates haben das Nachsehen.
  • gerade eben
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@Teddy,
wenn deine Pension, die du als Nicht-Offizier, ab seit deinem 55. Lebensjahr genießen kannst nicht reicht, dann mach es wie hunderttausende Rentner, die gehen arbeiten, damit sie leben können ...
wenn gleich der Hfw. 71,75% der Ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge bekommt ... läppische 2160.- €
Quelle: http://dbwv-sk-erh-lingen.de/downloa...sorgung.pdf
Ich weiß schon, die ehemaligen Bundeswehr Unteroffiziere mit "Portemonnaie" haben, bzw. hatten es sehr schwer ... keine lukrative Auslandseinsätze, dann noch müssen sie auf ihre mickrige Pension Steuern bezahlen und müssen, da nur ca. 70% Beihilfeanspruch, fast ihre ganze Pension für ihre private Krankenversicherung abdrücken ...
mein Mitleid hält sich aber in Grenzen ...
ich kenne so einige, die ohne Berufsausbildung die Laufbahn der Unteroffiziere einschlagen wollten, dann den Führerschein machten, und plötzlich, als Beruf Kraftfahrer angeben konnten ... und ihren Uffz-Lehrgang machen durften ...
  • gerade eben
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