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Justiz-Eklat: Richter zwing Syrerin ihr Kopftuch im Gericht abzunehmen

Justiz-Eklat: Richter zwing Syrerin ihr Kopftuch im Gericht abzunehmen

News Team
18.07.2017, 18:18 Uhr
Beitrag von News Team

Am Amtsgericht Luckenwalde in Brandenburg möchte sich eine muslimische Frau aus Syrien von ihrem Mann scheiden lassen. Das geht nur, wenn sie ihre Haare zeigt, meint der Richter.

Wie Die Welt berichtet, hatte der Richter in der Ladung für die auf den 27. Juli angesetzte Verhandlung gefordert, dass die Frau ohne Kopftuch zu ihrer Scheidung zu erscheinen habe. Bei Zuwiderhandlung drohte er mit Ordnungsmaßnahmen. Als die Anwältin der Frau, Najat Abokal, gegen diese Anweisung protestierte, erhielt sie eine merkwürdige Begründung vom Gericht:

Religiös motivierte Bekundungen wie Kopftuch werden im Gerichtssaal und während einer Verhandlung nicht erlaubt.

Das für Gerichte geltende Neutralitätsgebot schreibt allerdings nur vor, dass Staatsdiener im Amt keine religiösen Symbole tragen sollen. Für unabhängige Personen wie eine Klägerin oder ihre Anwältin, gilt das Gebot eigentlich nicht.

Wegen des eingelegten Protestes wurde die Verhandlung bis auf Weiteres vertagt. Eine Stellungnahme des Richters selbst steht noch aus.
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32 Kommentare

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Mir wird der Zusammenhang zwischen des Scheidungstermins und des Kopftuchs nicht klar. Wenn ich mich scheiden lasse und trage im Gerichtssaal einen Hut wird sicher kein Richter mich auffordern diesen abzusetzen. Warum also das Kopftuch?
Die Frau hat ja nicht ihr Gesicht und ihren Körper verhüllt, sie hat nur ein Tuch auf den Haaren......
  • 19.07.2017, 17:05 Uhr
  • 1
kann ich vielleicht erklären: ein Scheidungsrichter hat jeweils die Personalausweise der sich Scheidenden vor sich liegen: er sieht sehr genau hin, wer sich da scheiden lassen will..... - selbst "Frisuren und Bärte bei Männern" sind oft nicht ganz einfach zu enthüllen.
Bei meinem Ex hat der Richter schon bemängelt, dass das Foto meines Ex nicht dem Erscheinen entsprach..... er hatte auf dem Personalausweis kurzes Haar und beim Scheidungstermin hatten seine schwarzen Locken bis zur Schulter irgendwie was "anderes"...... - der Richter sagte: "na, Sie sahen ja auch schon mal anders aus.".... - also: keine Vorurteile..., bitte.....
  • 19.07.2017, 20:51 Uhr
  • 1
Also bei meiner Scheidung war das anders. Mein Ex hatte Bart, auf dem Bild aber nicht und trotzdem hat der Richter kein Wort gesagt. Er hat noch nicht mal genau hingeschaut.
  • 20.07.2017, 11:10 Uhr
  • 0
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Bislang wurde die höchstrichterliche Entscheidung des EuGH - "Kopftuch-Urteil" - im EU-Land Deutschland weder von den Spitzenverbänden der Wirtschaft, noch vom Wirtschaftsministerium, den Handwerkskammern oder den IHK kommuniziert. Unternehmen können in ihrem Betrieb neuerdings ein Kopftuchverbot erlassen und müssen auch auf andere islamische Forderungen nicht mehr eingehen: Gebetspausen, Freistellung für das Freitagsgebet und Minderleistung während des Ramadan. Muslime haben nach europäischen Recht ihre Privilegien verloren, die ihnen das deutsche Recht bislang einräumt. Bislang galt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das 2002 in einem Grundsatzurteil feststellte, dass religiöse Symbole am Arbeitsplatz nicht verboten werden dürfen. Der EuGH urteilte nun einem neuen „Kopftuch-Urteil“ über die grundsätzliche Freiheit des privatwirtschaftlichen Unternehmers. Die bisher sakrosankte Religionsfreiheit kann jetzt auf Weisung des Unternehmers beschränkt werden. Sowohl die Bundesregierung als auch der politische Islam poltern gegen das EuGH-Urteil. Trotzdem hat es Bestand. Angekommen ist es allerdings in Deutschland noch nicht – im Gegenteil. Noch werden islamische Privilegien gefeiert und gefordert. So titelten die Wirtschaftsblätter Handelsblatt und WiWo: „Mit scharfer Kritik haben islamische Verbände in Deutschland auf das Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz reagiert. Die Richter hätten das Tor für eine weitere Diskriminierung muslimischer Frauen in Europa geöffnet“. Auch anderen Medien berichteten nur kurz in diesem Duktus über das Urteil. Die Chefin der Antidiskriminierungsstelle äußerte Bedenken, da das Urteil als „Diskriminierung von Muslimen“ zu bewerten sei. Dabei wurde in keiner Mitteilung ausführlich und sachlich über die nun mögliche Form der Ausübung der unternehmerischen Freiheit informiert.
  • 19.07.2017, 08:07 Uhr
  • 2
Dem nach hatte der Richter Hausrecht....und natürlich ist das Kopftuch der moslemischen Frauen ein Symbol. Vielleicht ein religiöses -, ein Symbol der Zugehörigkeit, - der Stellung der Frau oder sogar ein zur Schaustellung der "Sittsamkeit" in Abgrenzung zu der westeuropäischen Frau.
  • 19.07.2017, 17:29 Uhr
  • 1
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Wo sonst ?!
Was hat eine Scheidung mit einem Kopftuch zu tun ?
Reine Willkür , weil...............
  • 19.07.2017, 06:30 Uhr
  • 2
Die Begründung, dass er ihre Haare sehen will fand ich ja echt klasse. Was macht der Richter denn dann bei einem mit Glatze
  • 19.07.2017, 09:56 Uhr
  • 3
🙈
  • 19.07.2017, 16:43 Uhr
  • 1
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neue Rechtschreibung?
früher schrieb man: ... Richter zwingt ... heute schreibt das News Team: Richter zwing ...
Was ich nicht nachvollziehen kann ist, dass dieses Thema ständig in der Presse durchgekaut wird ...
können die betreffenden Damen nicht lesen, oder sind ihnen UNSERE Sitten und Gewohnheiten einfach nur Sheice egal?
"Im Koran äußern sich genau drei Verse über die Kleidung der Frau, die zugleich das Verhältnis von Mann und Frau festlegen. Sie beinhalten keine konkrete Beschreibung und werden sehr unterschiedlich interpretiert."
Quelle: http://www.bpb.de/politik/innenpolit...die-debatte
insoweit ist evident, dass "man" sich nicht auf Art. 4 Abs. 2 GG berufen kann!
Für mich ist ein solch stures Verhalten ein Indiz für die Intoleranz einer bestimmten muslimischen Gruppe ...
  • 19.07.2017, 06:01 Uhr
  • 3
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Endlich mal einer mit Eier.....
  • 19.07.2017, 05:56 Uhr
  • 3
Akkusativ
  • 20.07.2017, 13:15 Uhr
  • 0
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Wieso Eklat?
Würde ein Motorradfahrer mit Helm und Sturmhaube erscheinen, würde er auch aufgefordert werden, beides abzulegen.
In diesem Lande zeigt man sein Gesicht bei Gericht.
Einen Eklat erkennt darin nur, wer nicht alle Semmeln in der Tüte hat.
  • 18.07.2017, 23:49 Uhr
  • 7
Da hast du wol was falsch verstanden, es ging um ein Kopftuch und NICHT um Vollverschleierung.
  • 19.07.2017, 09:55 Uhr
  • 2
Es geht um Kopfbedeckungen, jeder Mann muß auch seinen Hut, Mütze oder Kappe ablegen, daß hat einfach etwas mit Anstand zu tun.
  • 19.07.2017, 11:38 Uhr
  • 2
Frauen durften schon immer Hüte oder Mützen aufl lassen (sogar in der Kirche) - und es handelt sich hier um eine Frau
  • 19.07.2017, 16:12 Uhr
  • 2
Müssen auch Männer mit Glatze ihre Mütze absetzen?
Dem Richter ging es laut dem Artikel ja darum die Haare der Frau zu sehen?
  • 19.07.2017, 16:45 Uhr
  • 1
Ja in der Kirche, ich kenne aber keine Frau die beim Besuch in privatem Bereich ihren Hut auf läst.
  • 19.07.2017, 16:45 Uhr
  • 2
Wenn die Frisur nicht mehr sitzt bleibt Hut/ Mütze /Tuch /Kappe auf, wen juckts? Mich nicht.
  • 19.07.2017, 16:56 Uhr
  • 2
Ein Gerichtsaal ist nun wirklich kein privater Bereich
Und in einem Gerichtssaal darf man Hut/Mütze/Schal usw. auf lassen.....Kannst ja im Winter mal bei so einer Verhandlung vorbei schauen
  • 19.07.2017, 17:05 Uhr
  • 0
Das Hausrecht im Gerichtssaal übt gsd der Richter/ die Richterin und keine Tina, Aida oder sonstige Wesen aus.
Die dürfen nur hier bei wl ihre Meinungen absondern.
  • 19.07.2017, 17:28 Uhr
  • 2
Genau ich kann ich meine Meinung schreiben, so wie jeder andere auch...

Deine "Absonderung" - das war wohl nix, ne. Ich lese drüber hinweg
  • 19.07.2017, 19:05 Uhr
  • 0
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Wieso ist das denn ein Eklat..??
Wie ist das eigentlich wenn verschleierte Frauen geblitzt werden..?? wird das auch mit Religionsfreiheit begründet..? wo lebe ich eigentlich..??????
  • 18.07.2017, 22:54 Uhr
  • 5
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welcher Eklat?
  • 18.07.2017, 20:45 Uhr
  • 6
Das weiss nur der Linke Reporter Der Welt.
  • 18.07.2017, 20:46 Uhr
  • 3
  • 18.07.2017, 20:46 Uhr
  • 2
Ach, Du lachst über den mit den Murmeln, klasse.
  • 18.07.2017, 20:48 Uhr
  • 0
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Es spricht nur eine Zeitung von Eklat (Die Welt)
Ein Richter der endlich mal Bulleneier in der Hose hat und keine Murmeln der Warmduscher. Weiter so.
  • 18.07.2017, 20:44 Uhr
  • 5
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Richtig gehandelt.

Der Richter hat die Hoheit über seinen Sitzungssaal...

"Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden." - § 176 Gerichtsverfassungsgesetz



Im Übrigen ist das eine ganz einfache Kiste, da es sich um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Anwaltszwang handelt.

Die Frau darf überhaupt keine Anträge stellen - nur ihr Rechtsanwalt. Dem erklärt man dann, dass ein neuer Termin von Amts wegen anberaumt wird, sobald das Erfordernis des Richters erfüllt wird. Frist 6 Monate.

Außerdem sind Scheidungssachen von der Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Wer sich nicht daran hält, darf ungeschieden zuhause bleiben...Die Partei will ja etwas vom Gericht und nicht umgekehrt.
  • 18.07.2017, 18:48 Uhr
  • 12
Was hat ein Kopftuch mit der Ordnung zu tun ?
Vollverschleiert ist sie wohl nicht
Dann muss demnächst eine Krebskranke die Perücke abnehmen , wenns dem Richter nicht zur Nase steht ?!
  • 19.07.2017, 16:49 Uhr
  • 1
Das Tragen oder Nichtragen von gewissen Kleidungsstücken gehört zweifelsohne auch zu den Aufgaben des Vorsitzenden in seinen Verhandlungen, gewisse Ordnungsmaßnahmen anzuordnen. Das ist nicht der Punkt.

In einem vergleichbaren Fall hatte ein Richter mal einer Zuhörerin untersagt, ein Kopftuch zu tragen. Das dulde er generell nicht. Dies hat allerdings in der Begründung das Bundesverfassungsgericht so nicht akzeptiert.

Aber hier war es eine Partei in eine nichtöffentlichen Sitzung geladen, die in Anwaltsprozesses kein eigenes Antragsrecht hat, aber persönlich erscheinen sollte. Und der Richter hat es begründet - er dulde in seinen Sälen keine Zeichen irgendwelcher Religionen. Hierzu gehöre auch ein Kopftuch. Dagegen könnte man natürlich Einwände haben (Nonnentracht, Pfarrerskleidung) - aber wir werden sehen.

Bin mal gespannt, wie das BVerfG das sieht, falls Beschwerde eingelegt wird. Dem Richter dürfte die Entscheidung m.E. mehr oder weniger egal sein - er hat sie im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit getroffen und dabei bleibt es vorerst...

Ich finde sie gut.
  • 19.07.2017, 18:19 Uhr
  • 0
Ich finde es nicht gut !
Da wird die Frau von einem Mann ( dem Richter ) gezwungen entgegen ihrer Kultur zu handeln !
Dem könnte es egal sein was die Dame trägt , es geht um eine Scheidung und nicht um eine Straftat
  • 19.07.2017, 18:38 Uhr
  • 1
Man wird sehen.

Jedenfalls wird sowohl der Richter als auch die Gerichtsverwaltung nichts beim Bundesverfassungsgericht vortragen.

Dafür gibt es halt deren Entscheidungsbefugnis einer Kammer, falls die Entscheidung angenommen und auch begründet wird.

Der Richter hat zumindest seine Entscheidung begründet.

Sobald die Sitzung beginnt, die ja nicht öffentlich ist, und beendet wird, soll sie das Tuch entfernen bzw. kann dieses wieder befestigen. Hier endet seine Saalhoheit und die Hoheit der Gerichtsverwaltung beginnt wieder. Ob die da was verboten haben, geht aus dem Sachverhalt nicht hervor - ich glaube jedoch nicht.

Viel Streit um nichts...
  • 19.07.2017, 19:13 Uhr
  • 0
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