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Diese sieben Aktivitäten im Internet können Sie ins Gefängnis bringen: Manch ...

Diese sieben Aktivitäten im Internet können Sie ins Gefängnis bringen: Manchmal reicht schon Tanzen

News Team
19.01.2017, 10:12 Uhr
Beitrag von News Team

Im Zeitalter der sozialen Vernetzung, verschwimmen die Grenzen zwischen der realen und virtuellen Welt. Es war nur eine Frage der Zeit, bis virtuelle beziehungsweise Online-Aktivitäten Konsequenzen im realen Leben nach sich ziehen würden.

Die Online-Aktivitäten der Menschen sind so verschieden und vielseitig wie sie selbst. Meetings mit Mitarbeitern planen, Treffen mit Freunden via Facebook oder LinkedIn vereinbaren und Lebensereignisse auf Instagram oder Snapchat teilen sind nur einige der möglichen Online-Aktivitäten. Aber während uns das Internet viele Vorteile bringt, gibt es manchmal auch Nachteile. Es gibt Regeln und gesetzliche Bestimmungen, die von staatlichen Behördern festgeschrieben wurden und die mit der Nutzung des Internets einfach umgangen werden können – und die Sie ins Gefängnis bringen könnten.

Kommen wir zur Sache

#1 Glückspiel kann Ihr Spiel um die Freiheit werden

In vielen Ländern kann man Sie aufgrund von Glücksspiel verhaften – egal, ob Sie dieses in der realen oder der virtuellen Welt spielen. Es ist strengstens verboten, an Spielen wie Poker oder Blackjack teilzunehmen oder gar selbst zu veranstalten. Das gilt gleichermaßen in Ihrem Offline- wie auch Online-Leben.

#2 Beleidigungen in Posts, Tweets oder auch in privaten Nachrichten

Das trifft auf die meisten Länder in der Welt zu. Auch wenn es Sie vielleicht nicht hinter Gitter bringt, so werden Sie doch sicherlich Schwierigkeiten bekommen. Wenn man z.B. sagt „… bevor ich gehe und (mich in) Amerika zerstören werde.“, kann das zumindest dazu führen, dass die Behörden auf einen aufmerksam werden und verhören. Das ist Leigh v.B. und Emily B. passiert, die über ihre Absichten, die USA zu besuchen, getwittert hatten. Im Nachgang durften sie dann den US-Behörden erklären, dass mit „zerstören“ der britische Slang-Ausdruck für „hartes feiern“ gemeint war.

#3 Sexting

Das Versenden von Nacktbildern mag für Erwachsene absolut legal sein, für Minderjährige jedoch nicht. Wenn diese ihre eigenen Nackbilder hochladen oder teilen, dann wird das als das „Verteilen von Kinderpornographie“ wahrgenommen und kann (abhängig vom Land) mit einer Strafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden.

#4 Öffentliches WLan – die Legalität der Huckepackübertragung

Laws regarding „unauthorized access of a computer network“ exist in many legal codes, although the precise wording and meaning differ from one to the next. Interpretation of terms like „access“ and „authorization“ are not clear, and there is no general agreement on whether piggybacking (intentional access of an open Wi-Fi network without harmful intent) falls under this classification. Some jurisdictions prohibit it, some permit it, and others are not well-defined.
— Wikipedia
In Deutschland gilt die sogenannte Störerhaftung.

Als Störerhaftung bezeichnet man im deutschen Recht die Verantwortlichkeit eines Störers als Handlungsstörer, Zustandsstörer oder Mitstörer. Die Störerhaftung ist durch allgemeine Vorschriften im Bereich des Sachenrechts (§ 1004 BGB) sowie des Verwaltungsrechts geregelt. Nach der zivilrechtlichen Störerhaftung kann derjenige, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer auf Unterlassung der Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden. — Wikipedia

Ihr WLan sollte stets passwortgeschützt sein – alles andere kann Sie ins Gefängnis bringen. Ohne Ihr Wissen können ansonsten Kriminelle oder sogar Terroristen Ihre offene WLan-Verbindung für ihre Aktivitäten nutzen und das wird Sie in jedem Land in Schwierigkeiten bringen. So etwas ist zum Beispiel Barry C. passiert, dessen Nachbar sein WLan genutzt hatte, um sich auf Webseiten mit Kinderpornographie herumzutreiben. Später wurde dieser Nachbar verhaftet, aber Barry wurde zuvor für etwa einen Monat von den Behörden verhört und befragt.

Es ist immer gut, Ihr WLan mit einem Passwort zu schützen. Nutzen Sie dafür WEP, WPA (WPA-Personal), oder WPA2 (WLan geschützter Zugriff – Version 2).

#5 Das Tanzen in einem Video

Klingt komisch – ist aber so! Im Iran stellt das ein ernsthaftes Vergehen dar. Vor kurzem wurden sechs Menschen verhaftet, die zum Song „Happy“ von Pharrell Williams getanzt hatten. Im Nachgang waren sie dann nicht mehr so „happy“, weil es dafür jeweils 91 Peitschenhiebe und 1 Jahr Gefängis gab. 🙁

Nachdem in Russland herauskam, dass ein Jugendlicher und zwei Frauen in der Nähe eines Denkmals aus dem 2. Weltkrieg mutmaßlich getanzt und ein Video gedreht hatten, wurden diese für ~2 Wochen in Haft gesteckt.

#6 Das Löschen Ihres Browserverlaufs

In den USA wurde David K. verhaftet, da er diese Daten von seinem Computer gelöscht hatte. David war Student der Universität in Tennessee und wurde von den Behördern überwacht, da er der mutmaßliche Hacker des YouTube-Accounts von Sarah Palin war.

In Indien wurde sogar einmal per Gesetz durchgedrückt, dass der Browserverlauf für drei Monate nicht gelöscht werden darf. Nach einem öffentlichen Aufschrei wurde das Gesetz jedoch wieder zurückgezogen.

#7 Die Nutzung eines VPN

In einigen Ländern kann die Nutzung eines VPN zu Schwierigkeiten mit der Obrigkeit führen. Das beste Beispiel sind hier die Vereinigten Arabischen Emirate, wo die Nutzung eines VPN halblegal ist. Es wird nur dann als illegal eingestuft, wenn man Online-Anrufe durchführt, nicht authorisierte Media-Inhalte heruntergeladen werden oder Webseiten besucht, die eigentlich von den Behördern her ausgeschlossen wurden. Also ist so ziemlich all das verboten, was man mit einem VPN machen würde.

Wie Sie sehen, können normale Online-Aktivitäten wie Tanzen oder das Glücksspiel für Sie auch in der realen Welt Konsequenzen haben. Wie gut kennen Sie die Gesetze Ihres Landes?

Dieser Text erschien zuerst als Blog auf Avira. Dort findet ihr weitere spannende Beiträge.

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