Die geplante Diätenerhöhung hat zur Folge, dass Bundestagsabgeordnete bereits nach einer Legislaturperiode im Ruhestand mehr Bezüge bekommt, als ein Geringverdiener durch seine gesamte Lebensleistung erwirtschaften kann.
Erstmals in der Geschichte des Bundestages kann man als Abgeordneter nicht einmal gegen diese Erhöhung stimmen. Durch die letzte Änderung des Diätengesetzes ist kein Bundestagsbeschluss für die Erhöhung mehr nötig. Nachdem das Statistische Bundesamt für die Entwicklung der Nominallöhne einen Anstieg von 2,7 Prozent errechnet hat, muss Bundestagspräsident Norbert Lammert diese Erhöhung nur noch in einer Bundestagsdrucksache veröffentlichen. Ab dann ist sie rechtskräftig.
Nach der neuen Verordnung erhalten Bundestagsabgeordnete dann ab Juli pro Mandatsjahr 233 Euro Pension. Bisher waren es 227 Euro. Das bedeutet, das ein Abgeordneter innerhalb einer einzigen Legislaturperiode bereits Anspruch auf 932 Euro Ruhegeld erwirtschaftet, wie Focus Online berichtet. Das sind fast 20 Euro mehr als die Rente, die ein Geringverdiener für seine gesamte Lebensleistung erhält. Wer 27 Jahre seines Lebens als Bundestagsabgeordneter verbringt, hat einen Anspruch auf 6296 Euro. Erst ab diesem Wert sind die Pensionsansprüche gedeckelt.
Die aktuellen Diäten der 630 Bundestagsabgeordneten steigen dann ab Juli von 9082 auf 9327 Euro brutto im Monat.
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