Ärzte dürfen Patienten ab sofort bis zu 14 Tage am Telefon krankschreiben, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit. Damit wird die wegen der Coronakrise seit zwei Wochen geltende Regelung ausgeweitet und bis zum 23. Juni verlängert. Allerdings nur unter einer ganz bestimmten Voraussetzung.
Die Regelung zur telefonischen Krankschreibung ist bis zum 23. Juni befristet, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Bereits seit zwei Wochen dürfen Ärzte wegen der Corona-Krise nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und auch eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes ausstellen. Bisher allerdings nur für einen Zeitraum von bis zu einer Woche. Dies wurde jetzt auf zwei Wochen verlängert.
Nicht nur die Höchstgrenze für Krankschreibung wird ausgeweitet, neu ist auch dies: Ab sofort kann auch dann auf telefonischem Weg eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausgestellt werden, wenn der Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus besteht.
Diese Voraussetzung muss erfüllt sein
Voraussetzung ist jedoch, dass der Grund für die Krankschreibung eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege ist. Das gilt auch für die jetzt auf 14 Tage verlängerte Dauer der Krankmeldung.
"Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben und müssen nicht wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit extra in die Praxis kommen", heißt es vonseiten der KBV. Gleichzeitig soll demnach auf diese Weise die Ausbreitung des Virus reduziert werden.
Auf keinen Fall einfach in die Praxis gehen
Patienten mit Corona-Verdacht werden vom Arzt darüber informiert, wo sie sich testen lassen können.
Außerdem werden Mediziner ihre Patienten bei der telefonischen Anamnese darauf hinweisen, dass sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen müssen, sollte es ihnen gesundheitlich schlechter gehen. In dem Fall sollten sie jedoch auf keinen Fall einfach in die Praxis gehen, sondern sich vorher telefonisch anmelden.
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