Entschädigung auch bei Verspätung außerhalb der EU: EuGH stärkt Rechte der Fluggäste

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Entschädigung auch bei Verspätung außerhalb der EU: EuGH stärkt Rechte der FluggästeFoto-Quelle: Pixabay (Symbolbild)
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Gute Nachricht für Fluggäste aus der EU: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass Fluggesellschaften auch dann Passagiere entschädigen müssen, wenn ein Anschlussflug außerhalb der EU eine starke Verspätung hat. Bedingung ist, dass der erste Flug in einem EU-Land startete.

Geklagt hatten Unionsbürger, die bei einer tschechischen Airline einen Flug von Prag nach Bangkok gebucht hatten. Weil sich ihr Anschlussflug in Abu Dhabi um acht Stunden verspätete, versuchten sie Entschädigung bei der tschechischen Airline zu bekommen. Diese weigerte sich aber mit der Begründung, sie habe den Anschlussflug nicht durchgeführt.

Daraufhin entschieden die Richter in Luxemburg, dass ausschlaggebend in einem solchen Fall die Tatsache ist, dass der ganze Flug - also Erst- und Anschlussflug - beziehungsweise das Ticket in einem einzigen Vorgang gebucht worden war. Demzufolge hafte die tschechische Airline für die Partnergesellschaft und müsse für die Entschädigung aufkommen.

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(feb)

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