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Die Hamburger AfD-Fraktion in der Bürgerschaft kritisiert das Urteil als „skandalös, aber leider absehbar“. Aus ihrer Sicht müsse der „Volksverhetzungsparagraph 130 StGB konkretisiert werden müsse, damit auch Diffamierungen gegen Deutsche als strafbar eingestuft werden“. Einen entsprechender Antrag wurde von allen anderen Parteien jedoch abgelehnt.

Klar, weil sie Arschkriecher sind, unsere sogenannten Volksvertreter.

http://www.politaia.org/wichtiges/de...verhetzung/

03.03.2017, 15:48 Uhr
KategoriePolitisches
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174 Kommentare

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ist mir so schnurz, wie wer genannt wird... wer solchen Deppen eine Plattform bietet... macht diese Hirnis größer als sie sind.
  • 03.03.2017, 20:31 Uhr
  • 3
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Abgesehen davon, dass sich Herr Karabulut da eine sehr unreife Ungezogenheit und vor allem eine NPD-mäßige Strunzdummheit zu Schulden hat kommen lassen, wundert es mich nicht, dass die AfD reaktiv sofort auf die Idee kommt, Deutsche sakrosankt machen zu wollen. Eine Herrenrasse muss sowas ja haben!
  • 03.03.2017, 20:22 Uhr
  • 3
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Einen anderen Menschen als "Köter" zu bezeichnen ist für mich unterste Schublade, egal wer es sagt und wen er meint und welche Nationalität der so betitelte besitzt!
Doch wirklich furchtbar empören und aufregen kann ich mich darüber schon lange nicht mehr, schließlich bin ich ja schon eine ganze Weile bei WL und an solche Beleidigungen, die ich hier fast täglich lesen kann und mit denen auch ich gemeint bin, längst gewöhnt!
Was soll an der Bezeichnung "Köter" schlimmer sein als "Hühner", "gackernde Hühner", "dumme Hühner"....etc. ??
Ein Hund ist für mich nicht weniger Wert als ein Huhn , oder anders gesagt: die Bezeichnung "Köter" und "Federvieh" sind gleichwertig diskriminierend!
  • 03.03.2017, 18:45 Uhr
  • 5

Da sagste was, Hannah... natürlich ist das hier lange kein Scherz mehr, wir sollen diskriminiert und pseudo-unverfänglich beleidigt werden. Große Leistung übrigens und ein ironisch gemeintes "Chapeau!" an alle, die sich an dieser bekloppten "Hühnerjagd" beteiligen!
  • 03.03.2017, 19:54 Uhr
  • 3
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Dieser Malik, hätte eine Bestrafung erhalten müssen, im sozialen Dienst seine Strafe ableisten und anschließend des Landrs verwiesen werden müssen.
Alles hat seine Grenzen und was man im Kleinen duldet ( wobei so ein Nichts ist ja der Herr auch nicht ) wird reichlich Früchte tragen.
Einigen Herrschaften in Deutschlsnd fehlt das Rückrat.
  • 03.03.2017, 18:23 Uhr
  • 3
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Das geringste Minimum von Stolz und Selbstbewustsein.........

Immer noch begraben unter einem Riesenberg von SCHULD.

Unfassbar!!!!!!!!
  • 03.03.2017, 17:48 Uhr
  • 5
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Was regt ihr euch denn eigentlich so gewaltig auf - die üblichen Verdächtigen hier? Wundert es euch, dass es unter den Türken solche Spacken wie .... gewisse Gestalten hier auf WL und in ganz Deutschland gibt?
Aber Beleidigen und andere beschimpfen dürfen nur Deutsche. Wehe der Ball kommt zurück.
Ach - und Muslime finden Köter extrem unrein - schweinisch wie Schweine - also alles noch viel schlimmer.
  • 03.03.2017, 17:44 Uhr
  • 6
Bravo!!!
  • 03.03.2017, 17:54 Uhr
  • 2
warum bedient man sich bei solchen Schlagzeilen denn immer so einer dubiosen Quellen?
Zitat: " Die Rechtslage ist hier unklar, der Bundesgerichtshof hat diese Frage noch nicht entschieden, und es gibt in der Rechtswissenschaft auch die gegenteilige Auffassung."
...
"Karabulut übrigens hatte sich schon im Oktober via "Hamburger Abendblatt" für die Entgleisung entschuldigt, er habe mit seiner Wortwahl "einige Grenzen überschritten" und als Privatperson emotional überreagiert. Die Einträge sind mittlerweile gelöscht."
Quele: http://www.spiegel.de/panorama/justi...136813.html

ist halt nicht so rei­ße­risch
  • 03.03.2017, 18:03 Uhr
  • 3
Hab ich auch im Spiegel gesehen.
Es sind ja meist die ganz Speziellen welche eben genau diese Quellen wählen, eigentlich fragwürdig, denn rennomierte Zeitungen bringen das auch. Aber das wäre ja dann Lügenpresse und so zitieren/kopieren sie doch lieber diese dubiosen Quellen
  • 03.03.2017, 18:08 Uhr
  • 3
Es macht doch keinen Spass, so seriöse Quellen wie den Spiegel zu lesen, der mit Vernunft an das Thema rangeht. Dann kann man sich doch nicht echauffieren.
  • 03.03.2017, 18:15 Uhr
  • 4
Zitat: "Weder der Tatbestand der Volksverhetzung noch der der Beleidigung sei erfüllt."

Das eine Entschuldigung oder Löschung hierbei eine Rolle spielten ist im Text des Spiegel jedenfalls nicht zu erkennen.

Und gerade wenn es in der

"Rechtswissenschaft auch die gegenteilige Auffassung."

gibt, sollte Kritik erlaubt sein.
  • 03.03.2017, 18:24 Uhr
  • 0
als "Warnung" steht bei politaia sogar "Fake News" im Kopf
Sie geben es also zu ... hat nur wieder niemand gelesen
  • 03.03.2017, 18:26 Uhr
  • 2
wize.life-Nutzer Kritik ist sicher erlaubt..
Das Urteil ist auch nicht einfach so nachvollziehbar, sonst wäre die Meinung der Rechtswissenschaftler ja nicht geteilt.

Nur als Antwort darauf dazu aufzufordern "Kampfhunde" auf andere Menschen zu hetzen, ist keine Kritik
  • 03.03.2017, 18:31 Uhr
  • 2
Na Kalle, von KRITIK kann ich da mal wieder nichts lesen.
Nur emotionales Gestöhne! Mal abgesehen von dieser zitierten Quelle. Umfassende Information ist nicht Jedermann/Jederfrau Sache.
  • 03.03.2017, 18:32 Uhr
  • 0
Aber wenn man schon mit höchstrichterlicher Erlaubnis die Polizei beleidigen darf:

"Das öffentliche Zeigen der Buchstabenkombination ACAB als Abkürzung für "All Cops Are Bastards" (Alle Polizisten sind Bastarde) ist noch keine strafbare Polizistenbeleidigung, wie das Bundesverfassungsgericht entschied."
  • 03.03.2017, 18:33 Uhr
  • 0
Naja, echauffieren, kann man sich schon, ich habe davon jetzt das erste Mal gehört und finde es unglaublich ...tut mir leid , eine Bagatelle ist das nicht und diese Entschuldigung, sagt gar nichts...... was man für eine Meinung über Deutsche hat, leider , häufig, gerade von Fremden, die bei uns aufgenommen wurden und denen man offen begegnete, ist schon erstaunlich und oft nicht zu entschuldigen.
  • 03.03.2017, 18:33 Uhr
  • 0
Was tut das jetzt zu dieser Sache??? Kalle?
  • 03.03.2017, 18:34 Uhr
  • 0
MW, woraus stammen meine zitierten Textstellen?
  • 03.03.2017, 18:34 Uhr
  • 0
doch wize.life-Nutzer, das war teil der begründung, warum das verfahren eingestellt wurde
  • 03.03.2017, 18:34 Uhr
  • 2
Aber da es für viele schon am Rand der Legalität ist,
sich auch nur noch ansatzweise als deutscher zu fühlen, sollten wir die Diskusion abbrechen.
  • 03.03.2017, 18:37 Uhr
  • 1
muß man nicht alles verstehen, oder mögen, und darüber kann man auch gerne diskutieren .. Ich denke das es kein gutes Signal war, das Verfahren einzustellen...
Aber ich bin kein Jurist
  • 03.03.2017, 18:37 Uhr
  • 2
Okay, hab ich nicht gesehen. Es ist mir eh zu weitläufig.
Wer hat was gesagt ist m.E. wichtiger. Irgendein kleiner wichtigtuerischer Türke, der seine Emotionen nicht im Griff hat? Oder ein Staatsdiener mit eine breiten Plattform?
Ich lasse mich von sowas nicht beeindrucken, oder beleidigen.
Und ... wie werden denn die ausländischen Mitbürger teilweise von uns bezeichnet???
Ich schließe mich nicht aus, ich war auch mal ganz anders drauf!
  • 03.03.2017, 18:39 Uhr
  • 1
Mensch Kalle: Du darfst gerne ein stolzer Deutscher sein!!!
So wie andere Nationen stolz auf ihr Land und ihre Nationalität/Herkunft sind!
  • 03.03.2017, 18:41 Uhr
  • 1
Stimmt - aber andere könnten eventuell darüber lachen, Köter genannt zu werden oder auch sich einfach nicht angesprochen fühlen.
  • 03.03.2017, 19:02 Uhr
  • 3
  • 03.03.2017, 20:32 Uhr
  • 0
Na das glaube ich aber nicht.... Ich möchte niemanden hier als Köter bezeichnen ... die Sperrung wäre gewiß !!! 😏😠
  • 03.03.2017, 20:54 Uhr
  • 0
"Blöder Hund" geht auch, oder?
  • 03.03.2017, 20:57 Uhr
  • 0
Tomatenkopf auch.
  • 03.03.2017, 21:00 Uhr
  • 2
Naja ... so kann man es relativieren ... aber nur weiter so , Bezeichnungen fände ich viele , denke sie mir aber lieber , sons bekomme ich noch ne Verwarnung. 👍😁
  • 03.03.2017, 21:07 Uhr
  • 1
och lebe dich ruhig aus
  • 03.03.2017, 21:17 Uhr
  • 0
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".....gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe,
.....gegen Teile der Bevölkerung oder
.....gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer .....vorbezeichneten Gruppe oder
....zu einem Teil der Bevölkerung...."

Und in diesem Text des § 130 StGB waren für das Gericht keine deutschen Zugehörigkeiten zu erkennen?????
  • 03.03.2017, 17:36 Uhr
  • 3
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Gerne Köterrasse. Aber die können wir uns dann selber aussuchen. Ich wäre für Mastiff. Rottweiler, Dobermann Irischer Wolfshund und alle Mischungen, die so richtig zupacken können.
  • 03.03.2017, 17:22 Uhr
  • 6
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"Deutsche dürfen ungestraft „Köterrasse“ genannt werden"

"Die Deutschen kann man nicht beleidigen – zumindest nicht als Kollektiv, heißt es nun von der Staatsanwaltschaft Hamburg"

https://www.welt.de/regionales/hambu...werden.html
  • 03.03.2017, 17:18 Uhr
  • 2
Na - aber! Den aufrechen Deutschen doch wirklich nicht.
  • 03.03.2017, 17:42 Uhr
  • 2
So wie die sich die Türkische Regierung uns Strassenkötern gegenüber benimmt, ist die Aussage des Gerichtes in Ankara angekommen.
  • 03.03.2017, 17:45 Uhr
  • 0
Es gibt kein Urteil, das Verfahren wurde eingestellt. Basta!
  • 03.03.2017, 17:55 Uhr
  • 1
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Wie heißt es doch in dem bekannten Buch: "Deutschland schafft sich ab" - und wir werden uns auch noch an andere Beschimpfungen von Nichtdeutschen in unserem Vaterland gewöhnen müssen, wenn man nicht dagegen entsprechend einschreitet.
  • 03.03.2017, 17:11 Uhr
  • 10
  • 03.03.2017, 19:58 Uhr
  • 1
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