Falsches Arzneimittel verpackt: Wenn Sie dieses Medikament nehmen, besteht Lebensgefahr! Rückruf!

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Eine ernstzunehmende Warnung: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist auf einen Rückruf der Charge 013024 des Arzneimittels Tranexamsäure Carino 100 mg/ml der Firma Carinopharm GmbH hin. Aufgrund eines Fehlers bei der Endverpackung beim Hersteller kam es zu einer Produktuntermischung von Tranexamsäure-Carino-100 mg/ml-Ampullen mit Urapidil-25 mg-Carino-Ampullen. Dadurch enthalten einige Packungen anstatt von fünf nur vier tranexamsäurehaltige Ampullen sowie eine urapidilhaltige Ampulle.

Tranexamsäure werden unter anderem zur Blutstillung eingesetzt, während Urapidil vor allem bei akuter Blutdruckerhöhung zur Anwendung kommt, also das genaue Gegenteil bewirkt.

Tranexamsäure Carino wird bei Erwachsenen und Kindern über 1 Jahr zur Vorbeugung und Behandlung von Blutungen durch einen die Blutgerinnung hemmenden Prozess, genannt Fibrinolyse, angewendet.

Spezifische Anwendungsgebiete sind:


- starke Monatsblutungen bei Frauen
- Blutungen im Magen-Darm-Bereich
- Blutungen bei Harnwegserkrankungen, nach Prostataoperationen oder Operationen am Harntrakt
- Operationen an Ohren, Nase oder Rachen
- Operationen am Herz en, im Bauchraum oder gynäkologische Eingriffe
- Blutungen, die durch Arzneimittel zur Auflösung von Blutgerinnseln verursacht wurden.

Obwohl die jeweilige Etikettierung der Ampullen korrekt ist und diese eindeutig identifiziert werden können, ist eine versehentliche Anwendung nicht auszuschließen. In diesem Fall besteht Lebensgefahr.

Eventuelle Bestände sollten unverzüglich auf die genannte Charge des Arzneimittels hin überprüft werden. Betroffene Packungen dürfen nicht mehr angewendet werden und sind deutlich gekennzeichnet vom Bestand zu separieren. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informierte mittels AMK-PHAGRO-Schnellinformation. Das BfArM steht in engem Kontakt mit der Landesbehörde, die in Deutschland für die Überwachung dieses Rückrufs zuständig ist. Sollten weitere Informationen vorliegen, wird das BfArM unverzüglich darüber informieren.

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