Krankenkassen müssen künftig für Brillen zahlen - unter diesen Bedingungen!

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Der Bundestag hat einer Forderung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) entsprochen und eine gravierende Lücke bei der Sehhilfenversorgung gesetzlich Krankenversicherter geschlossen.

Bei Kurz- und Weitsichtigkeit werden zukünftig Sehhilfen mit mehr als 6 Dioptrien von der Kasse gezahlt, bei Hornhautverkrümmung reichen mehr als 4 Dioptrien. Diese Regelung wurde mit dem gestern vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Heil-und Hilfsmittelversorgung (HHVG) beschlossen.

Hintergrund: Seit dem Jahr 2003 gilt in Deutschland eine Regelung, nach der Versicherte ab dem 18. Lebensjahr nur dann Anspruch auf Sehhilfen haben, wenn die Sehschärfe mit Brille oder Kontaktlinsen maximal 30 % beträgt. Für diejenigen, die ohne Sehhilfe nahezu blind sind, mit bestmöglicher Korrektur aber eine Sehschärfe von mehr als 30 % erreichen, heißt das mit anderen Worten: Die Kasse zahlt nicht. „Es kann nicht sein, dass Menschen mit schweren Sehfehlern ohne geeignete Sehhilfe bleiben. Die Korrektur der derzeitigen Regelung war überfällig“, sagt DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

Die neue Regelung tritt aller Voraussicht nach bereits Mitte März in Kraft. Damit die Kassen auch tatsächlich die Kosten übernehmen, muss eine Verordnung vom Augenarzt vorliegen.

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