Urteil! Karlsruhe macht dem Weg für Abschiebung von gefährlichen Islamisten

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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil den Weg für die Abschiebung islamistischer Gefährder frei gemacht.

Die Richter verweisen auf einen Paragrafen im Aufenthaltsgesetz. Darin heißt es: "Zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr" seien Gefährder in einem beschleunigten Verfahren abzuschieben.

Die Behörden standen bisher vor einem Problem, wenn der Terrorverdacht nicht stark genug war, um die Gefährder mit einem Verfahren zu überziehen. Ohne Verurteilung hatten sie offiziell eine reine Weste und konnten deshalb nicht schnell abgeschoben werden.

Der Fall des Anschlags durch Anis Amri auf den Berliner Weihnachtsmarkt hatte die Diskussion dazu nun verschärft.

Mit diesem Grundsatzurteil erleichtert es das Bundesverfassungsgericht den zuständigen Gerichten vor Ort, eilige Abschiebungen anzuordnen.

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