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Führerscheine verfallen - EU verbietet Ü50-Fahrern was sie bisher durften

Führerscheine verfallen - EU verbietet Ü50-Fahrern was sie bisher durften

News Team
23.08.2016, 12:25 Uhr
Beitrag von News Team
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Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch maximal 15 Jahre gültig. Danach müssen alle Fahrer über 50 nachweisen, dass sie noch fit genug sind, ansonsten verfallen teilweise ihre Rechte.

Alle Führerscheine, die bisher unbefristet gültig waren, verlieren diese unbefristete Gültigkeit jetzt doch. Bis 2033 müssen alle auf eigene Kosten umgeschrieben werden. Besonders hart trifft es Fahrer, die über 50 Jahre alt sind. Deren Fahrerlaubnis ist dann teilweise nur noch befristet gültig, wie der ADAC berichtet:

"Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2 erhalten bei der Umstellung ihrer Fahrberechtigung die Klassen C und CE mit einer Befristung auf das 50. Lebensjahr."

  • Wer danach noch Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren möchte, muss dann alle 5 Jahre eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wobei der Arzt dabei vom Antragsteller frei gewählt werden kann.
  • Für die Beförderung von über 9 Personen in Omnibussen müssen Fahrer über 50 dann ein betriebs-, arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen.

In beiden angeführten Fällen muss außerdem eine augenärztliche Begutachtung bei jeder Verlängerung erfolgen.

Hier sehen Sie welche neuen Führerscheinklassen Sie mit ihrem alten Führerschein fahren dürfen:



Und das bedeuten die neuen Führerscheinklassen:


Es gelten außerdem folgende Ausnahmeregelungen:


  • Führerscheine der BRD-Klassen 2, 3 oder 4 erhalten die neue Klasse A1, wenn sie vor dem 01.04.1980 erteilt wurden.
  • Führerscheine der BRD-Klasse 5 erhalten die neue Klasse AM, wenn sie vor dem 01.04.1980 erteilt wurden. Für die ehemalige BRD-Klasse 3 und die ehemaligen DDR-Klassen 4, B und BE kann Klasse T auf Antrag für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen erteilt werden.
  • Für die ehemalige BRD-Klasse 3 und die ehemaligen DDR-Klassen 4, B und BE kann Klasse CE erteilt werden, allerdings beschränkt auf 3-achsige Fahrzeugkombinationen über 12 bis 18,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen). Im Führerschein wird diese Beschränkung durch die Schlüsselzahl 79 kenntlich gemacht.

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206 Kommentare

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Auf Antrag wird auch die Klasse CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge zugeteilt. Die Fahrerlaubnis dieser Klasse wird bis zu dem Tag befristet, an dem der Inhaber das 50 Lebensjahr vollendet.
Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Geltungsdauer ist Pragraph 24 der Fahrerlaubnisverordnung entsprechend anzuwenden.

F.E
Technischer Sachverständiger
Verkehrswesen
  • 15.04.2017, 19:35 Uhr
  • 0
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Korrektur C1
  • 15.04.2017, 19:12 Uhr
  • 0
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Die alten Führerscheine sind nach wie vor Gültig, die grauen und rosa Farbenen.
Die Klasse 3 hat Besitzstand bis 2033 , die Berechtigung auch für die C2 und C1E Klassen ohne Umschreibung und Gesundheitsüberprüfung .
Dies geht aus der Fev Verordnung hervor und festgeschrieben ohne eine Altersbegrenzung von 50 Jahren.
Der ADAC sollte seine Hausaufgaben machen.
F.E
Technischer Sachverständiger
Verkehrswesen
  • 15.04.2017, 19:12 Uhr
  • 0
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Absoluter Quatsch im Tenor dieses Artikels.

Wie schon von einigen angemerkt, greift das alles nur bei Leuten im fortgeschrittenem Alter, die meiner Meinung nach sowieso alle 5 Jahre einen Nachweis erbringen müssten, noch fähig zu sein, Fahrzeuge führen zu können!

Ich weiß, an und für sich "schneide ich mir da ins eigene Fleisch", aber wenn ich sehe, welche "Verkehrshindernisse" und "potentielle Gefährder" mit offensichtlichen geistigen und/oder körperlichen Mängeln unterwegs sind, dann sähe ich Beschränkungen durchaus ein, im Falle eines Falles logischerweise natürlich auch bei mir.

Ich habe übrigens schon die erste Abstufung des Führerscheins hinter mit, etwas, was vielen Fahrern in meinem Alter gar nicht bewusst ist, da ich mir klargemacht habe, dies nie gebraucht zu haben und es bis zum Ende meines Lebens auch nie mehr wahrnehmen zu wollen ►

►Für die Inhaber der eingeschränkten Klassen C/ CE gilt die Pflicht einer Gesundheitsprüfung, insofern sind diese Klassen befristet: Ab dem 50 Lebensjahr ist ein ärztlicher Gesundheits-Check und eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Diese müssen ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden. Die entsprechenden Formulare für den Allgemeinarzt oder den Augenarzt finden Sie in unsererm Menüpunkt Download.

Die zuletzt genannen Führerscheine der eingeschränkten Klasse C/ CE 79 werden ab dem 50. Lebensjahr nur noch befristet erteilt. Wer die Belege für die Gesundheitsüberprüfungen nicht beibringt, darf diese Klassen auch nicht mehr fahren!◄

http://www.schaffenwir.de/fuehrersch...in-klasse-3
  • 17.03.2017, 08:18 Uhr
  • 0
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mal sehen wann wir bürger entmündigt werden
  • 28.01.2017, 00:25 Uhr
  • 0
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2033 da bin ich vielleicht 83 und ob ich da noch Fahre ??? oder Lebe schau mar mal
  • 05.01.2017, 20:16 Uhr
  • 0
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Dieser Beitrag kann missverstanden werden!!
Es ist z.T. auch sachlich falsch.
  • 21.09.2016, 13:15 Uhr
  • 3
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Obiger Beitrag stimmt nicht , Wer die ehemalige Klasse 3 hatte und mit grauen Führerschein unterwegs war , der durfte bis Data einen LKW bis 7,5 Tonnen MIT Anhänger ziehen der ein maximales Gewicht bis 18 Tonnen hat
da ich wegen eines Missgeschickes meinen alten grauen Lappen versehentlich kaputt gemacht habe , und ich mit 53 Lenzen über die Altersgrenze 50 bin , wurde ich gefragt ob ich aus irgendwelchen Gründen auf dem Neuen die Eintragung 18 Tonnen benötige ?

Da ich beruflich allenfalls mal 3,5 Tonner mit Anhänger fahre , sagte ich nein und fragte welche Anderung denn jetzt auf mich zu käme ?

Dann hies es : ohne Gesundheitliche Untersuchung dürfen Sie LKW bis einschlieslich 7,5 To mit Anhänger und Gesamtgewicht von 11 Tonnen fahren

das reicht mir , also habe ich es so belassen

Ansonsten würde ich es begrüssen das wie in den Benelux Ländern Jeder Autofahrer alle 2 Jahre zum Hausarzt sollte um sich Untersuchen zu lassen , was hier teilweise für Personen unterwegs sind , die einen Fahrstil an den Tag bringen , denen gehört einfach der Lappen weg ( beispielweise einem Herren den ich vor 3 Monaten auf der Autobahn mit einem Lieferwagen mit ca 120 km/h auf der linken Spur abgeschossen habe , der wechselt ohne Blinkzeichen und ohne erkennbaren Grund keine 10 Meter vor mir mit ca 80km/h von der mittleren Spur auf die linke Spur
Bei der Anhörung meinte der 78 jährige Herr sehr zerstreut ich wäre zu schnell gewesen , das wäre nur ein Lieferwagen der hätte nicht so schnell sein dürfen
  • 01.09.2016, 11:00 Uhr
  • 0
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Hallo was Erlauben sich Beamte und die Regierung sich !
Werden doch von unseren Steuern Bezahlt und haben die Intressen der Bürger zu vertreten und nicht seine eigene oder!
  • 31.08.2016, 21:00 Uhr
  • 3
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Nochmehr Unsinn kann die EU sich nicht einfallen lassen !!! Da ist sie fehl am Platz oder irrsinn !!!
  • 30.08.2016, 19:40 Uhr
  • 2
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