Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch maximal 15 Jahre gültig. Danach müssen alle Fahrer über 50 nachweisen, dass sie noch fit genug sind, ansonsten verfallen teilweise ihre Rechte.
Alle Führerscheine, die bisher unbefristet gültig waren, verlieren diese unbefristete Gültigkeit jetzt doch. Bis 2033 müssen alle auf eigene Kosten umgeschrieben werden. Besonders hart trifft es Fahrer, die über 50 Jahre alt sind. Deren Fahrerlaubnis ist dann teilweise nur noch befristet gültig, wie der ADAC berichtet:
"Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2 erhalten bei der Umstellung ihrer Fahrberechtigung die Klassen C und CE mit einer Befristung auf das 50. Lebensjahr."
- Wer danach noch Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren möchte, muss dann alle 5 Jahre eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wobei der Arzt dabei vom Antragsteller frei gewählt werden kann.
- Für die Beförderung von über 9 Personen in Omnibussen müssen Fahrer über 50 dann ein betriebs-, arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen.
In beiden angeführten Fällen muss außerdem eine augenärztliche Begutachtung bei jeder Verlängerung erfolgen.
Hier sehen Sie welche neuen Führerscheinklassen Sie mit ihrem alten Führerschein fahren dürfen:
Und das bedeuten die neuen Führerscheinklassen:
Es gelten außerdem folgende Ausnahmeregelungen:
- Führerscheine der BRD-Klassen 2, 3 oder 4 erhalten die neue Klasse A1, wenn sie vor dem 01.04.1980 erteilt wurden.
- Führerscheine der BRD-Klasse 5 erhalten die neue Klasse AM, wenn sie vor dem 01.04.1980 erteilt wurden. Für die ehemalige BRD-Klasse 3 und die ehemaligen DDR-Klassen 4, B und BE kann Klasse T auf Antrag für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen erteilt werden.
- Für die ehemalige BRD-Klasse 3 und die ehemaligen DDR-Klassen 4, B und BE kann Klasse CE erteilt werden, allerdings beschränkt auf 3-achsige Fahrzeugkombinationen über 12 bis 18,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen). Im Führerschein wird diese Beschränkung durch die Schlüsselzahl 79 kenntlich gemacht.
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