Die nächste Stufe der Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union ist in Kraft getreten. Nach dem Aus der Glühbirne folgt der Verkaufsstopp für Halogen-Strahler.
Seit dem 1. September dürfen Halogenlampen mit 230 Volt und gerichtetem Strahler nicht mehr verkauft werden.
Weitere Halogenlampen werden dann ab 1. September 2018 verboten sein. Bis dahin sind Halogenleuchten noch erlaubt, die mindestens 4 000 Stunden Lebensdauer haben. Zudem müssen die Lampen mindestens im oberen Bereich der Energieeffizienzklasse C liegen, damit das Sofort-Verbot nicht greift.
Der “Ökodesign-Richtlinie“ der EU fiel auch schon die gute alte Glühlampe zum Opfer. Für nostalgische Glühlampen-Verehrer gab es neben immer kleiner werdenden)Restposten ein Schlupfloch: Stoßfeste Glühbirnen für Baustellen wurden noch verkauft. Ihr Verkauf an Haushalte ist ab jetzt ebenso verboten.
Halogen-Lampen und Glühbirnen werden abgeschafft, weil sie mehr Energie verbrauchen als LED-Leuchten - und somit umweltschädlicher sind.
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