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In die Zukunft wirken: So überdauert Ihr Lebenswerk in glücklichen Kinderher ...

In die Zukunft wirken: So überdauert Ihr Lebenswerk in glücklichen Kinderherzen

News Team
28.10.2016, 14:10 Uhr
Beitrag von News Team

Leuchtende Kinderaugen, ein Leben mit Perspektive, Hilfe zur Selbsthilfe: Für viele Deutsche ist es eine Herzensangelegenheit - mit dem eigenen Nachlass etwas Gutes zu tun, anderen Menschen zu helfen, gerade die zu unterstützen, denen der Weg ins Leben nicht geebnet ist. Doch in welche Hände legt man sein Erbe? Wer ist wirklich seriös? Wem kann ich vertrauen? Wie vererbe ich richtig? Vererben oder vermachen?

In den SOS-Kinderdörfern erfahren Kinder und Jugendliche, die zwar meist in südlichen Regionen zu Hause sind, aber nicht gerade auf der Sonnenseite des Lebens stehen, was Heimat heißt. Dort spricht man ihre Sprache, dort versteht man ihre Sorgen und Ängste, dort wird sich aufopferungsvoll um sie gekümmert. Kinder, die vorher auf der Straße lebten, bekommen mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Ihnen werden Möglichkeiten aufgezeigt, Träume zu verwirklichen. Sie dürfen zur Schule gehen, später können sie sogar einen Beruf erlernen.

WENN SIE WISSEN WOLLEN, WIE SIE GUTES TUN KÖNNEN, DANN FORDERN SIE SCHNELL UND UNVERBINDLICH DIESE INFO-BROSCHÜRE AN

Natürlich stehen die eigenen Kinder an erster Stelle. Aber vielleicht sind Sie kinderlos oder finden, dass Ihr Vermögen groß genug ist, um auch andere später daran teilhaben zu lassen. Dieser Wunsch ist tief in der Gesellschaft verankert. So überlegt einer repräsentativen Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) zufolge jeder zehnte Deutsche über 60 Jahre, mit seinem Erbe einen guten Zweck zu unterstützen.

Wichtig ist, um erst gar keinen Streit oder böse Gedanken aufkommen zu lassen, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen, sich zu informieren - auch über rechtliche Fragen. Ist etwa die Organisation als gemeinnützig anerkannt, muss sie keine Erbschafts­steuer abführen und kann so den vollen Betrag reinvestieren.

Doch das Erbrecht hat auch gewisse Tücken. So werden zwar "vererben" und "vermachen" oft synonym verwendet, jedoch besteht zwischen beiden Nachlass-Formen juristisch betrachtet ein großer Unterschied. Auch bedarf es bei einem Testament bestimmter Vorgaben, ohne deren Einhaltung es schnell für ungültig erklärt werden kann.

Gehen Sie auf Nummer sicher: Die unverbindliche Infobroschüre der SOS-Kinderdörfer informiert umfassend, wem Ihr Erbe zugute kommt und auch wie Sie am besten, sichersten und einfachsten vererben. Setzen auch Sie Ihr Lebenswerk für einen guten Zweck ein und wirken damit in die Zukunft.

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