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Was bei einer Krankschreibung erlaubt ist - und was nicht

Was bei einer Krankschreibung erlaubt ist - und was nicht

News Team
04.11.2016, 14:18 Uhr
Beitrag von News Team

Mit Grippe im Bett und der Kühlschrank ist leer - was nun? Wer krank geschrieben ist, weiß oft nicht, welche Aktivitäten erlaubt sind. Dabei gibt es eine einfache Regel. "Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald gesund wird", sagt Axel Döhr, Arbeitsrechtler beim Infocenter der R+V Versicherung. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was die Genesung weder verzögert noch gefährdet.

Wer jedoch in grober Weise gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung. "Was ein Patient tun darf, hängt von der Krankheit und der individuellen Situation ab", so Döhr. Nicht jede Krankheit fesselt den Patienten ans Bett. Im Zweifelsfall rät der Experte, geplante Unternehmungen mit einem Arzt zu besprechen und sich diese schriftlich genehmigen zu lassen.

- Lebensmitteln einzukaufen ist immer erlaubt - es sei denn, der
Arzt hat absolute Bettruhe verordnet.

- Spazieren gehen gilt als heilungsfördernd. Ein Patient sollte
darauf allerdings verzichten, wenn der Arzt ihn im Bett sehen
möchte.

- Ein Besuch in Kino, Kneipe oder Restaurant ist vertretbar, wenn
der Patient nicht im Bett bleiben muss.

- Mit Gipsbein oder Magengeschwür können Arbeitnehmer verreisen,
wenn dies den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt. Das hängt
vom Einzelfall ab. Einer geplanten Reise muss derjenige
zustimmen, der während der Erkrankung Zahlungen leistet, also
Arbeitgeber oder Krankenkasse. Wer ohne Genehmigung wegfährt,
riskiert die Einstellung von Lohnfortzahlung oder Krankengeld.

- Bei sportlichen Aktivitäten ist es sinnvoll, vorher mit dem Arzt
zu sprechen.

- Wer krank ist, darf seiner Arbeit streng genommen nicht
nachgehen - das gefährdet möglicherweise den gesetzlichen
Unfallversicherungsschutz. Arbeitnehmer, die sich vor Ablauf der
Krankschreibung fit fühlen und wieder arbeiten möchten, sollten
mit ihrem Arzt sprechen. Der Arbeitgeber muss jedoch nicht
zustimmen.

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21 Kommentare

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Krankheit ist nicht gleich Krankheit. ...
  • 04.11.2016, 18:05 Uhr
  • 0
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Wenn man Krank geschrieben wurde ist ein Lokal, Diskotheken,Sauna, Fitnessstudio besuche nicht erlaubt ist, spazieren gehen an frische Luft z.b Natur, für sich einkaufen gehen, (alles was für die Gesundheit gut tut ) ist erlaubt,eine Begleitung mitnehmen z.b Freundin oder Freund ist auch erlaubt, könnte ja sein das der Erkrankte die Hilfe braucht, wegen Kreislauf Probleme
  • 04.11.2016, 18:04 Uhr
  • 0
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Stimmt nicht ganz was da steht. Gerade was den Besuch von Kneipen, Restaurants und Kinos angeht. Gerade verrauchte Kneipen sollten bei einem Atemwegsinfekt nicht aufgesucht werden da dies die Genesung verzögern kann.
Außerdem sollte man beachten dass das hier genannte nur für den Arbeistplatz in Deutschland gilt. Wenn man im Auslamd arbeitet können ganz andere Vorschriften gelten. In Luxembourg gibt es feste Zeiten zu denen man das Haus verlassen darf.
  • 04.11.2016, 17:57 Uhr
  • 0
Ich wohne nicht weit weg von Luxembourg, und kenne viele die in Luxembourg arbeiten... Deshalb muss man das beachten
  • 04.11.2016, 18:10 Uhr
  • 0
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..und wie ist der Fall umgekehrt ?
Ein Arbeitnehmer bricht gegen 14 Uhr seine Arbeit ab , weil er gefühlte 40° C Fieber hat , fährt nach Hause und legt sich ins Bett , weil ihm nicht danach ist sich 1 oder 2 Std ins Wartezimmer eines Hausarztes zu setzen .
er geht am nächsten morgen und kommt deshalb zu Spät zur Arbeitsstelle , allerdings mit einer Krankmeldung in der Hand das er wieder nach Hause fährt

Bettruhe , der Zahlencode ergibt laut Google Lungenentzündung , gesagt hatte der Arzt schwere chronische Erkrankung der Atemwege

Der Chef tobt rum , man wäre Simulant , er hätte Termine , der Arbeitnehmer soll zusehen das er bei käme

Der Arbeitnehmer quält sich den ganzen Tag und die Tage drauf ,

Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigen kann , weil er krank zur Arbeit ging , wie sieht das so herum aus , der Arbeitgeber zwingt den Arbeitnehmer arbeiten zu kommen obwohl er nicht nur eben mal Schnupfen oder ähnliche Bagatelle hat

Die Realität ist nämlich so herum und nicht wie beschrieben
  • 04.11.2016, 17:56 Uhr
  • 1
so einfach kündigt es sich nicht wegen Krankheit.
Viele Arbeitnehmer gehen nicht zum Arzt aus Angst gekündigt zu werden. Aber der AG muss da schon eine wichtige Begründung haben.
Ist der AN nachweisbar sehr häufig krank so kann das ein wichtiger Grund sein. Oder ist aufgrund der Erkrankung nicht damit zu rechnen, dass der AN in absehbarer Zeit wieder zu 100% seinen Job machen kann dann könnte eine Kündigung auch gerechtfertigt sein ( z.B. Dachdecker mit massiven Bandscheibenvorfällen).
  • 04.11.2016, 18:08 Uhr
  • 0
Um mal ins Detail zu gehen
Der AN arbeitet seit März 2011 bei dieser Firma , jedes Jahr laufen Unmengen an Überstunden auf und man kann wegen der grossen Auftragslage nicht seinen ganzen Jahresurlaub nehmen , der aber dann zum 01.04. des darauf folgenden Jahres verfällt
so waren z.b zum Jaheswechsel 15/16 noch 11 Resturlaubstage und 262 Überstunden auf dem Konto
( die Jahre zuvor war es ähnlich )

Die Überstunden und Resturlaubstage sind dann zum 01.04 des Jahres unbezahlt verfallen

Der AN beantragte Urlaub über die Weihnachten / Neujahr in der Gesamtlänge von 3 Wochen , mittendrin wurde er mehrfach angerufen : Notdiensteinsatz , so das noch 4 eigentlich genommene Urlaubstage überblieben dafür aber zuzüglich noch 10 Überstunden wegen Einsatz an Feiertagen hin zu kamen

bis einschlieslich des Jahres 2015 hatte der AN meist weniger als 5 Krankheitstage , aber im Jahre 2016 hat es ihn dann voll erwischt

im Februar 3 Wochen krank mit Magen-Darm , im April 3 Wochen krank : TIA und Bluthochdruck , ab ende Juli 7 Wochen krank : Burn - Out und wieder Magen-Darm einschlieslich OP , anfang Oktober 1 Woche krank wegen Grippe und jetzt aktuell wieder 2 Wochen krank , laut Code : Lungenentzündung und jetzt ist der Arbeitgeber ausgerastet und der AN ging trotzt Lungenentzündung arbeiten

wenn es nach dem AN geht würde er lieber Heute als morgen kündigen , das geht aber nicht , weil das Arbeitsamt ihm dann eine 3 Monatige Sperre auferlegt
Das der AN wieder auf seine Leistungsfähigkeit kommt wie 2 - 3 Jahre zuvor ist fraglich eher unwahrscheinlich

..und ihr Diskutiert herum was ein AN darf wenn er krank geschrieben ist ?

Ihr seit göttlich !
  • 04.11.2016, 20:21 Uhr
  • 0
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Es gibt überhaupt keine Krankschreibung.

Man kann nur arbeitsunfähig geschrieben werden.

Das bedeutet, dass man mit einer Erkrankung auch arbeitsfähig sein könnte...
  • 04.11.2016, 17:12 Uhr
  • 2
Bei sogenannten Gefälligkeitsattesten hat der Medizinische Dienst aber schon sehr oft die Arbeitsfähigkeit festgestellt. Man muß nur richtig nachhaken....
  • 04.11.2016, 17:27 Uhr
  • 0
Arbeitsrecht mit der Möglichkeit einer Überprüfung - und man wird schnell fündig....

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen zahlt ja auch nicht gerne Krankenbezüge oder ist erbaut vom Beginn einer Frist zu diesem. Insbesondere bei Kurzkrankheiten montags/freitags...

Und dann rappelt es.....spricht sich schnell rum und dann ist wieder Ruhe...
  • 04.11.2016, 17:36 Uhr
  • 0
@Elmar
Man kann weder krank noch arbeitsunfähig geschrieben werden. Lediglich das Ausstellen einer Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ist möglich.
  • 04.11.2016, 17:43 Uhr
  • 1
@Elmar,wer einmal in die Mühlen von Krankengeldfallmanagern und MC gekommen ist,lernt sehr schnell,dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes nicht viel wert ist,wenn diesen beiden Instititionen der Meinung sind,der versicherte HAT zu arbeiten,damit kein Krankenfeld bezahlt werden muss.
IIntessant ist auch,dass diese Manger zwei Gehaltstufen über einem normalen Sachbearbeiter stehen.
Und im Wissen dieser Tatsache ist es nicht verwunderlich,wenn manche Arbeitnehmer das "kranksein" waidlich ausnützen.....und auch Dinge tun,die vielleicht nicht ganz so mit einem Heilungsprozess konform gehen.
  • 04.11.2016, 17:49 Uhr
  • 0
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit der Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder durch die Amtsärzte.

Und dabei ist schon oft herausgekommen, dass alles gefällig war und sie mußten halt arbeiten....

Ist doch alles sehr einfach - man muß es nur gelegentlich bei Mißtrauen anwenden.
  • 04.11.2016, 17:53 Uhr
  • 0
"Die Medizinischen Dienste führten im Jahre 2013 über 6,1 Millionen sozialmedizinische Begutachtungen und sozialmedizinische Fallberatungen im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen durch. Für die GKV wurden begutachtet (Prozente als Anteil aller Begutachtungen)]

Für

........
Arbeitsunfähigkeit in 1.390.223 Fällen bzw. 22,8 %,

Und da gab es manche Überraschungen - von wegen arbeitsunfähig.........
  • 04.11.2016, 18:09 Uhr
  • 0
Nein, das hat etwas mit Täuschung zu tun.....Manchmal auch Betrug zu Lasten des Arbeitgebers und der Krankenkasse und der Kollegen, die die Arbeit mitmachen mußten. Ganz einfach...

Den Gefälligkeitsärzten ging es anschließend auch nicht mehr so gut.....
  • 04.11.2016, 18:12 Uhr
  • 0
Sich unberechtigter Weise Krankheit attestieren zu lassen fängt bereits im Kindheitsalter an, um nicht in die Schule gehen zu müssen. Da kommt Schule schwer dahinter, denn mit Unterstellungen kommt man nicht weiter und die Ärzte verweisen auf ihre Verschwiegenheitspflicht oder aber sie müssten zugeben, dass sie in diesen Fällen Betrug und/oder Vermeidungsverhalten unterstützen. Ich frage mich, mit welcher Motivation sie das tun...
  • 05.11.2016, 09:27 Uhr
  • 0
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