Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde am 15.11.2016 eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt. Das Trinkwasser muss daher vor seiner Verwendung ab sofort abgekocht werden. Dieses Abkochgebot bleibt weiterhin in Kraft.
Hiervon sind betroffen:
- Künzelsau (Hochzone)
mit den Stadtteilen Taläcker, Gaisbach, Oberhof, Haag, Etzlinsweiler
- Niedernhall (Hochzone)
mit Giebelheide, Hermersberg, Giebelhöfe, Waldzimmern
- Ingelfingen (Hochzone)
mit dem Ortsteil Lipfersberg und Criesbach
Über das genaue Versorgungsgebiet der Hochzonen informieren die Städte und Gemeinden.
Das Abkochgebot gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen usw.
Weitere Schritte:
Die Verunreinigung wird aktuell durch eine Desinfektion mittels Chlor beseitigt, es kann daher zu wahrnehmbarem Chlorgeruch kommen. Die Chlorwerte bei dieser Desinfektion bewegen sich in dem nach der Trinkwasserverordnung zulässigen Rahmen.
Nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen wird zur Erfolgskontrolle eine Nachuntersuchung des Trinkwassers vorgenommen. Sollte diese nicht zu beanstanden sein, erfolgt eine Aufhebung des Abkochgebotes.
Für Fragen steht das Gesundheitsamt unter der Tel. 07940 18-580 zur Verfügung.
(Quelle: =515939&publish[start]=]Gesundheitsamt Hohenlohe)
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