1860-Fans außer Kontrolle: Diese Bilder einer Zugfahrt sind peinlich für den ...

1860-Fans außer Kontrolle: Diese Bilder einer Zugfahrt sind peinlich für den Verein

News Team
29.11.2016, 10:22 Uhr
Beitrag von News Team

Widerstandshandlungen gegen Bundespolizisten und Beleidigungen gegen Reisende, eine kaputte ICE-Scheibe, mehrere Graffiti, Vermüllung und ein entwendeter Notfallhammer - das ist die Bilanz der Rückfahrt von ca. 200 Fans des TSV 1860 nach der Zweitliga-Begegnung gegen Eintracht Braunschweig am Sonntag (27. November).


Bereits nach Ende des Spiels kam es im Hauptbahnhof in Braunschweig zu Widerstandshandlungen gegen Bundespolizisten, als Fans getrennt werden sollten. Während der Fahrt mit dem ICE 693 (Abfahrt 16:58 Uhr) Richtung Fulda verstießen einige der 1860-Fans gegen das Rauchverbot, bepöbelten und beleidigten unbeteiligte Reisende. Anweisungen und Durchsagen des Zugbegleitpersonals wurde kaum Folge geleistet.

Weiterhin brachten bisher unbekannte Personen aus der Gruppe der Fußballfans drei Graffitis im ICE an. Nach dem Umstieg in Fulda setzten sich die Ordnungsstörungen im ICE 883 Richtung München fort: Hier schlug eine bisher unbekannte Person aus der Gruppe der Fußballfans mit einem Nothammer an eine Fensterscheibe, die daraufhin splitterte. Zudem wurde ein WC verschmiert.

Streifen der Bundespolizei überwachten die Bahnhöfe entlang der Fahrtstrecke. Am Bahnhof in Ingolstadt konnte eine männliche Person identifiziert werden, die ersten Ermittlungen nach tatverdächtig ist, eine Reisende im ICE beleidigt und anschließend bespuckt zu haben.

Bei der Einfahrt des ICE am Hauptbahnhof München überwachten Einsatzkräfte der Landes- und Bundespolizei die Ankunft der TSV 1860-Fans. Bei Kontrollen konnte ein wei-terer mutmaßlicher Straftäter festgestellt werden. Der Mann wird verdächtigt, bei den Widerstandshandlungen im Hauptbahnhof Braunschweig beteiligt gewesen zu sein. In München kam es zu keinen weiteren Störungen. Die Bundespolizei ermittelt jetzt wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahls und aufgrund des Missbrauchs von Notrufen.

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