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BGH-Urteil! Bausparkassen dürfen Kunden aus alten Verträgen werfen

BGH-Urteil! Bausparkassen dürfen Kunden aus alten Verträgen werfen

News Team
gerade eben
Beitrag von News Team

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: und zwar für die Bausparkassen und gegen die Kunden. Die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen durch die Institute ist somit rechtens. die Verträge über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe.

Das BGH wendet sich damit gegen vorinstanzliche Urteile. Das OLG Karlsruhe (08.11.2016 - 17 U 185/15) und auch das OLG Stuttgart (30.03.2016 - 9 U 171/15 und vom 04.05.2016 - 9 U 320/15) hatten entschieden, dass die Kündigung von zuteilungsreifen Bausparverträge nicht rechtmäßig ist. Andere Oberlandesgerichte wie beispielsweise Hamm, Düsseldorf, Frankfurt oder München erkennen ein gesetzliches Kündigungsrecht der Bausparkassen nach Ablauf von 10 Jahren ab Zuteilungsreife an.

An diesem Dienstag wurde am BGH konkret über zwei Revisionen gegen Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt. Die Aktenzeichen der BGH-Verfahren lauten XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16.

Die Geschichten hinter den Aktenzeichen

XI ZR 272/16

Die Klägerin schloss gemeinsam mit ihrem verstorbenen Ehemann mit der beklagten Bausparkasse 1999 einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 160.000 DM (= 81.806,70 EUR) und einen Bausparvertrag über 40.000 DM (= 20.451,68 EUR) ab. Beide Verträge waren am 1. Juli 2001 zuteilungsreif. Am 31. Dezember 2014 wiesen die Verträge ein Bausparguthaben von rund 66.000 EUR auf. Am 12. Januar 2015 erklärte die Bausparkasse die Kündigung der beiden Bausparverträge.

XI ZR 185/16

Mit der beklagten Bausparkasse schloss die Klägerin am 13. September 1978 einen Vertrag über eine Bausparsumme in Höhe von 40.000 DM (= 20.451,68 EUR). vereinbart war ein Guthabenzins in Höhe von 3% p.a. vereinbart. Am 1. April 1993 war der Vertrag zuteilungsreif. Ein Bauspardarlehen nahm die Klägerin nicht in Anspruch und so wies der Bausparvertrag am 1. Januar 2015 ein Bausparguthaben in Höhe von 15.772 EUR auf.

Am 12. Januar 2015 erklärte die Bausparkasse die Kündigung des Bausparvertrages.

In beiden Fällen vertreten die Klägerinnen die Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine Kündigung des Vertrages nicht vorliegen.

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12 Kommentare

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Irgentwann wird mal passieren, daß der Staat sich an Sparguthaben vergreift und die Sparer enteignet.
  • gerade eben
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Gewinner sind immer nur die Banken und Sparkassen.
  • gerade eben
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Bausparverträge waren immer sinnvoll wenn man bauen will.
Auch heute bringen sie noch mehr Zinsen im Gegensatz zu einem
Sparbuch, aber die Verträge sind anders abgefasst. Bei den Niedrigzinsen sind Bankdarlehen jedoch sinnvoller und es werden
nicht mehr allzuviele Bausparverträge abgeschlossen.
Der Bundesgerichtshof hat für die Bausparkassen entschieden
und ich bin im Zweifel, ob ein Widerspruch Erfolg haben wird.
  • gerade eben
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Die Verträge, bzw. meine, wurden eindeutig ohne Laufzeitbegrenzung mit einem angebotenen 3 % Bonus bei nicht Beanspruchung des Darlehens angeboten und unterschrieben. Zumindest von mir. Ich muss jetzt einfach mal schauen wie mein Vertrag aussieht, Wüstenrot-Verträge mögen wohl anders sein. Meiner sieht 3 % extra vor beim Weitersparen.
Dass die Entscheidung gut war, sehe ich nicht so, denn unser Land wurde gerade mit Bausparverträgen wieder aufgebaut, viele hatten diese Verträge, ich auch, ist jetzt mein 6. Man hat ja auch die Darlehen getilgt ohne zu murren.
Was die Reporterin gestern sagte, dass mehr Verträge nachrücken, kann so nicht stimmen, denn diese Verträge werden ja schon seit Jahren nicht mehr angeboten, also das war schon mal nonsens.
Mir kann es egal sein, wenn der Vertrag ausgezahlt wird, fehlen mir halt die 1000 Euro ca. Zinsen im Jahr.
Ich bin auch nicht der Meinung dass mein Geld auf dem Sparbuch nix bringt. Den Nennwert hat es und es ist immer eine Frage wie man es investiert.
Geb ich es für Dinge aus, die mir einen geldwerten Vorteil bringen gewinne ich sogar. Gebe ich es natürlich für Dinge aus, die im Wert gefallen sind, ja dann habe ich Pech gehabt aber normalerweise hilft Erspartes immer mehr zu erreichen.
Nur die jungen Leute, die für ihr Alter vorsorgen sollen, was sollen die machen Riester nicht mehr lukrativ. Rentenvollbesteuerung später, Bausparen nicht mehr lukrativ. Ach ja, da wird noch das bedingungslose Grundeinkommen diskutiert, aber wer bezahlt denn das alles? Wenn der Bürger nicht mehr unterstützt wird beim Sparen?
  • gerade eben
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Viele Jahre hieß es "Bauen" & "Sparen" und die Bausparkassen haben auch mehr Zinsen geboten als Banken, selbst bei Vermögenswirksamen Leistungen - davon kann man wahrlich kein Haus kaufen.
Anders als bei Versicherungen und Banken, haben die Bausparkassen den Zinssatz in den Vertrag geschrieben und bekommen jetzt dafür die Quittung. Ist denn der Bausparer Schuld an der Misere oder die Null-Zins-Politik der EZB ?
Es wird doch der Falsche bestraft !!!
  • gerade eben
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Letztendlich wird's ein schwarzer Tag für die Bausparkassen auf lange Sicht werden.
  • gerade eben
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Nicht nur die Bausparkassen müssen es hinnehmen, dass ihnen die Sparer weglaufen. Bei den Lebensversicherern ist es doch nicht anders. Sie senken zwar per Gesetz die Verzinsung, aber viele ihrer Kunden wussten bisher nicht, dass dieser Zinssatz nur für den Sparanteil des Beitrages gerechnet werden muss, d.h. nur noch ca. die Hälfte.
  • gerade eben
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Ich werd's überleben. Hauptsache die streichen mir den Extra Bonus nicht, haben sie in der Vergangenheit auch schon mit irgend einem Trick getan, war mal bei Frontal 21, irgendwie musste man den Bonus extra beantragen mit dem Hinweis dass man das Darlehen nicht in Anspruch genommen hat und weil die Leute das nicht taten haben sie den Bonus nicht gekriegt.
Und dann verprasse ich mein Geld, den mitnehmen kann man es auch nicht und wenn ich ein Pflegefall werde ist es weg.
  • gerade eben
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Ich möchte ergänzend anmerken, dass, wenn ein Vertrag zwar „zuteilungsreif“ ist aber seitdem noch nicht volle zehn Jahre weiter bespart wurde, eine Kündigung nicht einfach hingenommen werden sollte – denn der Bundesgerichtshof spricht in seinem Urteil selbst von einer Zeitspanne von 10 Jahren nach Erreichung der „Zuteilungsreife“.

Hier kann es sich also lohnen, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen.
  • gerade eben
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Gute Entscheidung...
  • gerade eben
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nachvollziehbar. Ein Darlehen kann man auch nach 10Jahren mit einer 6monatigen Kündigungsfrist kündigen.
  • gerade eben
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