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Wohnhaus abreißen

Wohnhaus abreißen

12.03.2017, 10:23 Uhr
Beitrag von wize.life-Nutzer

Was kostet es, ein Wohnhaus abzubrechen und den anfallenden Bauschutt zu entsorgen?


Die „Nutzungsdauer“ eines Wohnhauses (früher sagte man „Lebensdauer“) umfasst die Zeitspanne (ausgedrückt in Jahren), in der ein Gebäude erfahrungsgemäß genutzt werden kann. Sie beträgt zwischen 80 – 100 Jahre – und ist das Haus nicht mehr sanierungsfähig, dann ist ein Abriss unumgänglich. Die Dauer der wirtschaftlichen Nutzung einerseits wird durch die „technische Lebensdauer“ jedoch begrenzt.

Ein Hausabbruch kann aus den unterschiedlichsten Gründen notwendig werden. Oftmals erhalten z. B. Erben ein Wohnhaus oder es erwerben Käufer ein lukratives Grundstück mit einem sanierungs- bzw. baufälligen Gebäude zu einem besonders guten Preis. Das Haus soll (muss möglicherweise aus wirtschaftlicher Sicht) besser abgerissen werden und ein „Ersatz-Neubau“ dafür entstehen.

Um in keine Kostenfalle dabei zu tappen, sollten die Ausgaben für einen Hausabriss bereits im Vorfeld kalkulieren und in den Gesamt-Kaufpreis mit (dazu) bzw. einrechnet werden.

Ein weiterer möglicher Grund für den Abriss eines Hauses sind aber auch Fehlkäufe!

Wurde z. B. ein Haus erworben und es stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Gebäude nicht mehr mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand nach neuesten energetischen Vorgaben (Energiepass und EnEV-Regelwerk) saniert werden kann, dann müssen Sie ebenfalls einen Abriss planen und durchführen lassen.

Kosten pro Quadratmeter für einen solchen Abriss:

Die Kosten für den Abriss hängen primär nicht allein von der Wohnfläche des Gebäudes ab, da verschiedene Einflussfaktoren zu berücksichtigen sind. Ist z. B. viel Asbest verbaut oder sind andere Sonderabfälle vorhanden, dann können sich die Kosten gewaltig erhöhen.

Erfahrungsgemäß belaufen sich die Ausgaben bei einem normalen Einfamilienwohnhaus mit ca. 200 m² Bau-Fläche auf rund 70 bis 100 Euro pro m². Durch eine Abschätzung können Sie die zu erwartenden minimalen und maximalen Kosten bestimmen.

Nachfolgend ein Rechenbeispiel zur Bestimmung der wahrscheinlichen Kosten:

Es werden exemplarisch die minimalen und maximalen Kosten für ein rd. 200 m² großes Einfamilienhaus angenommen.

Rechnet man mit 70 Euro pro m², dann ergeben sich 70 € x 200 m² = 14.000 € Abrisskosten

Belaufen sich die Kosten auf 100 Euro pro m², dann erhöhen sich die Ausgaben auf
100 € x 200 m² = 20.000 €

Einflussfaktoren sind die Größe des Gebäudes:

Je größer das Einfamilienhaus ist, desto mehr Arbeits- und Maschinenzeit wird für den Abriss benötigt. Der Zeitaufwand ist in den meisten Fällen eine der Berechnungsgrundlagen für die Kostenbestimmung bei der Abrissfirma.

Die verwendeten Baumaterialien verfügen über unterschiedliche Gewichte, Größen und Entsorgungskosten. Wurden z. B. für die Dacheindeckung oder Wandverkleidung „Eternit“ Platten verwendet, dann müssen diese gesondert entsorgt werden. Beim Umgang mit diesen asbesthaltigen Baustoffen ist besondere Vorsicht geboten, was Zeit und Geld kostet. Es müssen spezielle Schutz-Maßnahmen angewendet werden und die Entsorgungskosten sind somit höher. Viele andere Materialien werden als gemischte Abfälle entsorgt und können in dafür vorhandene und freigegebene „Abfallgruben“ abgelagert werden.

Örtliche Besonderheiten:

Für den Abriss sind die Lage und die nähere Umgebung des Abbruchobjektes entscheidend. Ist das Haus von allen Seiten gut zugänglich und ist genügend Freiraum vorhanden, dann vereinfacht sich der Abriss. Liegt das Gebäude abseits der Straße und kann mit den Maschinen nur schwer erreicht werden oder stehen andere Häuser direkt daneben, dann vergrößert sich der Aufwand, was natürlich höhere Kosten verursacht.

Sicherheitsmaßnahmen:

Je umfangreicher die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sind, desto teurer wird der Abriss. Liegt das Haus neben einem Fußgängerweg oder einer Straße, dann müssen diese Bereiche gesichert und ggf. auch abgesperrt werden.

Benachbarte Gebäude:

Je dichter benachbarte Gebäude vorhanden sind, desto mehr Probleme ergeben sich. Gerade bei unmittelbar angrenzenden Häusern sind an diesen in der Regel schützende und auch stützende Maßnahmen erforderlich, welche ebenfalls zusätzliche Kosten verursachen.

Der Innenraum des Gebäudes:

Die Kosten für den Abriss richten sich auch nach dem Inneren der Gebäude. Ist hier ebenfalls Sondermüll vorhanden, dann muss dieser getrennt entsorgt werden. Der zeitliche Aufwand erhöht sich und die Kosten steigen. Möglich sind beispielsweise Asbestplatten an den Decken, an Heizanlagen oder andere Schadstoffe.

Der Keller:

Verfügt das Einfamilienhaus über einen Keller, dann muss dieser mit den Mauern insgesamt ausgebaggert werden. Die entstehende Grube ist mit geeignetem Material aufzufüllen und die Auffüllung muss schichtweise verdichtet werden.

Beachten Sie, dass dieser Punkt für die Sicherheit beim späteren Neubau entscheidend ist, denn ohne eine ausreichende Verdichtung kann das neue Gebäude darauf nicht errichtet werden.

Gesetzliche Vorgaben:

Bevor Sie mit dem Abriss beginnen, müssen Sie die geplanten Arbeiten beim Bauamt anmelden. Von Fall zu Fall gibt es „Ausnahmeregelungen“ und gesetzliche „Sonderregelungen“, die beachtet werden müssen.

Ein Rechenbeispiel für den Abriss eines Einfamilienhauses:

Angenommen, das Gebäude verfügt über eine Wohnfläche von 150 m², ist freistehend und unterkellert.

Es ergeben sich folgende Kosten:

Abrissplanung durch eine Fachfirma: 1.000 Euro
Entsorgung von Inneneinrichtungen sowie andere Vorarbeiten: 2.000 Euro
Abrisskosten für das Gebäude: 14.000 Euro
Ausbaggern des Fundamentes, auffüllen mit Erde und verdichten: 4.000 Euro
Entsorgung von Sondermüll 1.000 Euro
Entsorgung vom Schutt: 3.000 Euro
Daraus ergeben sich folgende Gesamtkosten: rd. 25.000 Euro

Selber abreißen oder eine Abrissfirma beauftragen:

Ein Hausabriss ist eine große Angelegenheit, die einer fachgerechten Ausführung bedarf. Vor allem die Berücksichtigung aller Sicherheitsvorkehrungen ist entscheidend. Haben Sie bereits Erfahrung im Abriss von Gebäuden, dann können Sie den Abriss unter bestimmten Umständen durch Anmieten geeigneter Maschinen selbst ausführen. Hierbei müssen Sie die Größe und den Zustand des Hauses berücksichtigen. Ältere, kleinere und bereits baufällige Fachwerkhäuser können mit Hilfe eines großen Baggers relativ einfach eingerissen werden. Allerdings müssen Sie in diesem Fall die gesetzlichen Begebenheiten Ihres Wohnortes berücksichtigen. Für gemauerte Steinhäuser ist jedoch stets eine Abrissbirne notwendig, die von Fachbetrieben verwendet wird, wodurch die Beauftragung entsprechender Unternehmen erforderlich ist. Beachten Sie außerdem den Aufwand, welcher nach dem eigentlichen Abriss entsteht. Ist das Haus eingerissen, dann gilt es, alle Materialien in Container zu befördern und diese fachgerecht zu entsorgen. Sollten sich die Materialien sortieren lassen, dass sparen Sie Kosten ein. Hier verfügt eine Fachfirma über eine große Anzahl an unterschiedlichen Maschinen, viele Mitarbeiter und einen hohen Erfahrungsschatz, sodass die Entsorgung relativ zügig voran geht.

Kostenreduzierung:

Vor allem bei den Vorarbeiten können Sie die Kosten senken. Führen Sie möglichst viele dieser Arbeiten selbst aus, dann reduzieren sich die Ausgaben. Ist das Haus noch möbliert, dann können Sie das Ausräumen und Entsorgen selbst durchführen. Dies spart später Arbeitszeit und somit Kosten.

Eine weitere Möglichkeit zur Kostensenkung ist das Schaffen von Freiraum. Je besser das Gebäude zugänglich ist, desto einfacher gestalten sich die Arbeiten. Versuchen Sie daher, die Zugänge zu vergrößern, eventuell auch durch Fällen von Bäumen. Hindernisse müssen beseitigt werden und das Haus sollte leer geräumt sein. Einige Materialien können, solange noch gut erhalten, erfolgreich weiterverkauft oder verschenkt werden:
Dies spart Kosten bei der Entsorgung, welche nach Kubikmeter oder Gewicht berechnet wird.

Ergänzende Anmerkungen:

Habe diesen fachtechnisch gut aufgemachten und speziellen Fachbericht (teilweise „abgekupfert“) – und mit eigenen fachspezifischen Ergänzungen (bin beruflich qualifiziert) – als Themenbericht übernommen und aufgebaut. „Manöverkritik“ ist erwünscht!

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2 Kommentare

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Der Beitrag berücksichtigt den Rückbau, sofern keine planerischen Massnahmen einen solchen verhindern. Liegt eine Altbau in einer Zone, wo Gebäude aus Gründen des Ortsbildschutzes, ganz oder teilweise (Fassade) rekonstruiert werden müssen, gestaltet sich ein totaler Rückbau unter Umständen sehr schwierig. Bei solchen Bauvorhaben ist eine Zusammenarbeit mit den Bewilligungsbehörden unumgänglich.

Ferner sind bei einem bewilligten Rückbau die Entsorgungsvorschriften zu beachten, welche heute eine getrennte Deponie verlangt, oder zum Teil auch der Wiederverwertung zugeführt werden müssen.
  • 12.03.2017, 11:16 Uhr
  • 1
Denkmal- und Ensembleschutz sind natürlich in besonderer Weise zu beachten und entsprechend zu bewerten.
  • 12.03.2017, 12:29 Uhr
  • 0
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