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Schock für Urlauber - Wenn Sie diese Regelungen nicht beachten drohen hohe G ...

Schock für Urlauber - Wenn Sie diese Regelungen nicht beachten drohen hohe Geldstrafen!

News Team
15.07.2017, 10:55 Uhr
Beitrag von News Team
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Die Sommerferien stehen vor der Tür - und damit beginnt die Hauptreisezeit. Nicht immer informieren sich die Urlauber vor Reisebeginn über die wichtigsten Zollbestimmungen. Dabei können Verstöße mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro bestraft werden!

"Der Zoll empfiehlt, sich vorher zu informieren - so vermeidet man mögliche Unannehmlichkeiten bei der Einreise nach Deutschland" so Elke Willsch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Aachen, das nun eine Liste veröffentlichte, die Urlauber unbedingt beachten sollten:

Reisefreimengen

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern, aus steuerlichen Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln oder britische Kanalinseln) und von der Insel Helgoland dürfen mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken innerhalb der folgenden Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland einführt werden: Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22
Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem
Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr

oder

- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem
Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent

oder

- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

und

- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier

Kraftstoffe

- für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge
und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter

andere Waren

- bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
- bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt
430 Euro
- bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von
insgesamt 175 Euro

Die Waren, für die eine besondere Mengengrenze gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.

Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Branntwein, Bier, Tabak) und Energieerzeugnisse, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für entsprechende Waren sind daher auch bei Reisen in der EU bestimmte Vorschiften und Mengen zu beachten.

Arzneimittel

Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingeführt werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurück verbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind. Es gibt jedoch auch Arzneimittel, die selbst für den eigenen Bedarf von Reisenden nicht nach Deutschland verbracht werden dürfen. Hierunter fallen gefälschte Arzneimittel, z.B. eine Nachahmung eines am Markt bereits zugelassenen Arzneimittels, welches aber nicht vom eigentlichen Hersteller stammt.

Artenschutz

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristen - meist unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert. Verstöße werden konsequent verfolgt. Im Fall des Falles müssen Sie mit der Einziehung der Waren und hohen Bußgeldern oder gar Strafen rechnen. Welche Tiere und Gegenstände besonders geschützt sind finden Sie unter www.artenschutz-online.de.

Kulturgüterschutz

Kulturgüter kann ein Urlauber nicht unbedingt auf den ersten Blick erkennen. "Kulturgüter" sind Gegenstände, die für die Archäologie, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft ein bedeutungsvolles Gut darstellen. Hierzu zählen seltene Mineralien, auch Antiquitäten, bedeutende Bücher, Bilder und Zeichnungen. Diese unterliegen in vielen Ländern sehr strengen Ausfuhrbeschränkungen oder -verboten. Wer aus dem Urlaub ein besonderes Souvenir mitbringen möchte, sollte sich daher stets informieren, was man aus dem jeweiligen Land mitnehmen darf und was nicht beziehungsweise gänzlich auf derartige Souvenirs verzichten.

Produktpiraterie

Bekleidung, Fanartikeln, Kosmetika, Taschen, Uhren und Ähnliches namhafter Markenhersteller werden in den Urlaubsländern häufig zu Billigpreisen angeboten. Aber Vorsicht! Viele solcher vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich häufig als qualitativ minderwertige Fälschungen, die sehr gesundheitsgefährdend sein können. So werden beispielsweise nachgeahmte Textilien nicht selten mit giftigen Farbstoffen hergestellt. Der Zoll empfiehlt deshalb, im Urlaub auf den Kauf solcher Waren zu verzichten.

Barmittel

Zu beachten ist auch, dass mitgeführte Barmittel (Bargeld und Wertpapiere) ab 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise in die Europäische Union oder Ausreise aus der EU eigenständig und ohne Aufforderung schriftlich beim Zoll angemeldet werden müssen. Damit soll die Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen verhindert werden. Innerhalb der EU müssen beim Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr nur nach Aufforderung mündlich angezeigt werden. Wer mitgeführte Barmittel nicht anmeldet oder unzutreffende bzw. unvollständige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.

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