Der 63-jährige Rentner, der in der Nacht zum 26. April einen Einbrecher per Kopfschuss getötet hat, bleibt straffrei. Das bestätigte nun die Generalstaatsanwaltschaft Hamm. Dabei hatte der Mann gegen das Waffengesetz verstoßen.
Der Jäger hatte nachts Geräusche in seinem Haus in Neuenrade-Affeln in der Nähe von Hagen gehört. Mit einer Pistole bewaffnet, ging er ins Nebenzimmer, wo ihm laut Staatsanwaltschaft einer oder mehrere Täter gegenüberstanden. Dann soll alles blitzschnell gegangen sein. Bernd Maas, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hagen sagte "Focus Online":
Es ließ sich nicht eindeutig klären, ob es ein oder mehrere Einbrecher waren, vermutlich war noch ein zweiter dabei. Der Besitzer soll jedenfalls mit einer Taschenlampe geblendet worden sein und sich angegriffen gefühlt haben. Daraufhin soll er auf den Angreifer geschossen habe.
Beschwerde abgelehnt
Der 18-jährige Einbrecher erlag einen Tag später im Krankenhaus seiner Schussverletzung.
Die Familie des Albaners, der erst 2015 allein nach Deutschland gekommen war, legte gegen den Freispruch Beschwerde ein, weil der 63-Jährige gegen das Waffengesetz verstoßen hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte jetzt aber in zweiter Instanz, dass der 63-Jährige in Notwehr gehandelt haben muss.
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