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Frau trennt Freund beim Sex den Kopf mit Kreissäge ab - und es kommt noch sc ...

Frau trennt Freund beim Sex den Kopf mit Kreissäge ab - und es kommt noch schlimmer

News Team
11.02.2017, 10:19 Uhr
Beitrag von News Team

Es ist die vielleicht kränkste Geschichte, die vor dem Münchner Gericht je verhandelt wurde. Am Montag, 13. Feburar 2017, muss sich eine 32-jährige Frau verantworten, die ihren Ex-Freund mit einer Kreissäge getötet, im Garten verscharrt und schließlich auf dessen Grab ihren neuen Partner geheiratet haben soll.

Laut "Express" geschah das Verbrechen bereits im Jahr 2008. Erst als eine Bekannte der mutmaßlichen Täterin im vergangenen Jahr davon erfuhr, alarmierte sie die Polizei. Diese fand bei einer Durchsuchung den verscharrten Leichnam des Ex-Freundes der 32-Jährigen.

Streit am Tattag


Und das war passiert: Die Angeklagte - eine Pädagogin - und ihr damaliger Freund bewohnten damals gemeinsam eine Studenten-WG. Das Paar hatte Spaß an Fesselspielen, stritt sich aber auch häufig. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft heißt es, die Frau sei zudem häufig von ihrem Partner gedemütigt worden.

Am Tattag warf die mutmaßliche Täterin ihren Freund im Streit aus der Wohnung. Wenig später versöhnte sie sich zum Schein, hatte Sex mit ihm und tötete ihn dabei mit einer Handkreissäge. Da das Opfer zu diesem Zeitpunkt gefesselt war und eine zugeklebte Taucherbrille trug, konnte es sich nicht wehren.

Nach der Tötung trennte die Frau ihrem Freund den Kopf ab und ließ die Leiche monatelang in ihrer Wohnung liegen.

Neuer Partner findet die Leiche


Erst neun Monate später entdeckte ihr neuer Freund den Leichnam. Er sollte auf die Katze der Frau aufpassen, während diese in den Urlaub gefahren war.

Das Paar und ein weiterer Bekannter verscharrten die sterblichen Überreste des Opfers im Garten. An eben jener Stelle heiratete das Paar später.

Die Angeklagte hat die Tat bereits gestanden. Ihr droht lebenslange Haft. Die Komplizen wurden bereits wegen Strafvereitelung zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt, haben jedoch Einspruch eingelegt.

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