Edeka-Filialleiter Andre S. erwischte am 17. September 2016 in seiner Filiale in Berlin-Lichtenberg einen Obdachlosen beim Stehlen. Doch anstatt die Polizei zu rufen, ging der 29-Jährige auf Eugenius B. (34) los, prügelte mit Fäusten auf sein Opfer ein. Der 34-jährige Moldawier verstarb drei Tage später an seinen schweren Verletzungen.
Ein klarer Fall von Selbstjustiz. Jetzt muss Andre S. für seine Tat ins Gefängnis. Das Berliner Landgericht verurteilte den Schläger laut "Bild" wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Richter Ralph Ehestädt sagte:
Sie haben eingeräumt, auf den später Verstorbenen eingeprügelt zu haben. Das Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch. Blut tropfte, die Brille fiel zu Boden. Auf dem Video sahen wir weiterhin die Andeutung eines Fußtritts gegen den vor Ihnen Kauernden. Anschließend zogen Sie ihn hoch und schmissen ihn raus.
"Menschenverachtend, zynisch und ausländerfeindlich"
Ein heftiger Schlag, den Andre S. seinem bereits verletzten Opfer versetzte, war "mitursächlich für den Tod von Eugenius B.", heißt es im Urteil. Das war im Prozess lange umstritten, weil Eugenius B. bereits eine Woche zuvor in eine Schlägerei verwickelt gewesen war.
Zulasten des Angeklagten wurde eine WhatsApp gewertet, die Andre S. im Anschluss an seine Freunde verschickt hatte. Die Worte "Moldawien zu Gast bei Freunden" nannte der Staatsanwalt ein "menschenverachtendes, zynisches und ausländerfeindliches Verhalten". Der Richter schloss sich dieser Wertung an.
Sie hatten als Filialleiter eine besondere Verantwortung. Sie durften sich dazu nicht hinreißen lassen.
Der Angeklagte hatte seine Tat, die er bereut, damit gerechtfertigt, dass er täglich mit Ladendieben zu tun habe. "Ich habe gehofft, wenn man es denen mal zeigt, dass das so nicht geht, dann kommen die nicht wieder", sagte er aus.
Opfer erzählte Verwandten von dem Vorfall
Das Opfer ging nach dem Vorfall mit einem großen blauen Fleck unter dem Auge zu seinen Verwandten und erklärte seiner Cousine:
Man hat mich zusammengeschlagen wie einen Hund.
Und: "Ich wollte nicht mit leeren Händen zu euch kommen. Aber ich hatte doch kein Geld."
Am nächsten Morgen sei der Kopf des Opfers bereits angeschwollen gewesen. Trotzdem ließ die Familie den Mann weiterziehen. Am Montagmorgen muss es Eugenius dann aber so schlecht gegangen sein, dass er zum Arzt ging, obwohl er keine Krankenversicherung hatte. Es war bereits zu spät.
Das Gericht blieb mit 3 Jahren und 3 Monaten zwar im unteren Bereich des Strafrahmens (3-15 Jahre), einen minderschweren Fall sah es aber nicht.
Selbstjustiz können wir nicht durchgehen lassen. Sonst haben wir Wildwest auf der Straße. Die Rechtsordnung verteidigen wir.
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