Nicht erst seit diesem Jahr sollen Autofahrer im Falle eines Staus auf den Autobahnen eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei bilden. Dabei gilt seit 2017 Folgendes: Auf mehrspurigen Strecken soll eine breite Gasse zwischen dem linken Fahrstreifen und den anderen Spuren entstehen, um eine schnelle Hilfe am Unfall- oder Ergeignisort zu gewährleisten.
Offensichtlich war diese Regelung einem 19-jährigen Fahranfänger aus dem Rheinland nicht bekannt. Er wollte am Dienstagabend auf der A1 zwischen Sittensen und Elsdorf die Gasse für ein schnelles Vorankommen mit seinem Opel für sich nutzen.
Als sich von hinten ein Abschleppfahrzeug näherte, versuchte er sich schnell in die Schlange einzureihen. Weil das jedoch misslang, versperrte er die Rettungsgasse.
Ein verärgerter Verkehrsteilnehmer beobachtete diese Szene, notierte sich das Kennzeichen des Fahrzeugs und eine Beschreibung des jungen Fahrers und erstattete bei der Autobahnpolizei Sittensen eine Anzeige. Der junge Mann darf mit einem Bußgeld rechnen, das ihm die Autobahnpolizei Sittensen mit auf seinen Weg gibt.
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