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Echte Polizei warnt vor gefährlichen falschen Polizisten - Sie benutzen eine ...

Echte Polizei warnt vor gefährlichen falschen Polizisten - Sie benutzen einen prominenten Namen!

News Team
16.04.2017, 11:53 Uhr
Beitrag von News Team

Rotenburg/Bötersen. In Bötersen haben am heutigen Morgen zwei ältere Männer von falschen Polizeibeamten Anrufe erhalten. Im Telefondisplay der Angerufenen wurde hierbei die Faxnummer der Polizei Rotenburg angezeigt und es meldete sich ein Polizeibeamter Peter Schmidt.

Der angebliche Polizist teilte den Männern mit, dass zwei Personen festgenommen und in diesem Zusammenhang ein Notizbuch, in dem unter anderem die Personalien und Bankverbindung der Männer niedergeschrieben waren, sichergestellt wurden. Diesbezüglich werde sich in wenigen Stunden ein Herr Brinkmann (wie der Arzt aus der TV-Serie "Schwarzwaldklinik") mit ihnen in Verbindung setzen. Polizeisprecher Simon Kuschkewitz warnt vor dieser Betrugsmasche:

Bei den Telefonaten sollte mutmaßlich das Vertrauen der Angerufenen gewonnen werden. Zielrichtung falscher Polizeibeamter ist es, gezielt Informationen über Vermögenswerte zu erlangen oder die Angerufenen sogar zum Aushändigen oder Hinterlegen dieser zu bewegen. Dies wäre vermutlich in einem zweiten Telefonat erfolgt.

Bei der Möglichkeit im Telefondisplay "falsche" Telefonnummern anzeigen zu lassen, handelt es sich um sogenanntes "Call ID Spoofing". Kriminellen ist es hiermit möglich ihre wahre Telefonnummer zu verschleiern, um gegebenenfalls eine falsche Identität vorzutäuschen", so der Polizeisprecher.

Die Polizei warnt vor diesen oder gleichgelagerten Anrufen und empfiehlt, am Telefon keinerlei Angaben zu Vermögensverhältnissen zu machen oder gar ein Treffen zu vereinbaren, bei dem Gegenstände ausgehändigt oder hinterlegt werden sollen. Vielmehr sollte das Telefonat beendet werden.

Falls möglich, sollte die Nummer des Anrufenden notiert und anschließend die örtliche Polizeidienststelle kontaktiert werden. Diese kann Aufschluss über die Echtheit des Anrufs geben. In den vorliegenden Fällen wurden Strafverfahren wegen Amtsanmaßung eingeleitet.

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