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Feuerwehr kommt nicht zu Schwerverletzten: Lkw-Fahrer nutzt Rettungsgasse schamlos aus!

News Team
06.07.2017, 12:50 Uhr
Beitrag von News Team
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Geht's noch? Der schreckliche Busunfall auf der A9 bei Münchberg liegt erst wenige Tage zurück. Großer Kritikpunkt war neben Gaffern auch die schleppende Bildung einer Rettungsgasse.

Was die Feuerwehr Birkenwerder nun erlebte, stößt den Kameraden sauer auf. Zwar bildeten die Autofahrer nach einem schweren Unfall auf der A10 eine mustergültige Rettungsgasse, doch diese nutzte ein Lkw-Fahrer für seine Zwecke.

Eine Rettungsgasse kann Leben retten - die Polizei Trier erklärt, wie es funktioniert

Wie freie Bahn geschaffen werden kann, ist abhängig vom Straßenraum, von der Verkehrssituation, vom eigenen Fahrzeug und auch von dem Einsatzfahrzeug, welches freie Bahn fordert.

Wichtig ist zunächst, Ruhe zu bewahren und sich zu vergewissern, woher das Einsatzfahrzeug kommt und wohin es fahren möchte. Oft reicht es aus, die Geschwindigkeit zu reduzieren und an den rechten Fahrbahnrand zu fahren und gegebenenfalls dort anzuhalten. Erforderlichenfalls kann auch der Gehweg benutzt werden.

Ist die Straße nicht breit genug, um einem Einsatzfahrzeug das Vorbeifahren zu ermöglichen, kann es erforderlich sein mit normaler Geschwindigkeit weiterzufahren, bis eine Stelle kommt, an der das Einsatzfahrzeug passieren kann.

An Kreuzungen oder Einmündungen kann es nötig sein, auch bei roter Ampel über die Haltelinie seitlich in den Kreuzungsbereich zu fahren. Wichtig ist, dass bei all diesen Fahrmanövern andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Zur Verdeutlichung der Absicht sollte der Verkehrsteilnehmer blinken. Damit signalisiert er den Einsatzkräften, in welche Richtung Platz geschaffen wird. Diese Vorschrift gilt für alle Verkehrsteilnehmer, d.h. auch für Fußgänger und Fahrradfahrer.

Das Bilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung richtet sich nach § 11 StVO. Darin ist vorgeschrieben, dass "Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden müssen".

Sind nur zwei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung vorhanden, so ist zwischen diesen Beiden Fahrstreifen Platz zu schaffen. Sind mehr als zwei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung vorhanden, muss zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen Platz für Einsatzfahrzeuge geschaffen werden.

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  • 06.07.2017, 14:58 Uhr
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