Henrike von Platen, die Past Präsidentin von Business and Professional Women Germany, lädt die für Lohngerechtigkeit engagierten Frauen dazu ein, mit ihr virtuell eine Flasche Sekt zu öffnen und darauf anzustoßen, dass wir Frauen in Deutschland 2020 endlich den Equal Pay Day an Silvester feiern können.
Bis dahin ist allerdings noch viel zu tun, viele größere und kleinere Schritte, sicher auch einige davon zwei vor und einen wieder zurück. Ein größerer war nun das Durchsetzen des Lohngerechtigkeitsgesetzes als Gesetzentwurf zur Jahreswende 2016/17. Die Bundesregierung könnte damit wirklich etwas für Millionen Frauen im Arbeitsleben tun, die von einer nach wie vor sehr hohen Lohnlücke von durchschnittlich 21 Prozent betroffen sind. Der Equal Pay Day kündet seit 10 Jahren von nur sehr wenig Bewegung in dieser für Frauen materiell so entscheidenden Frage.
Wenn Frauen gerecht entlohnt und nicht immer den Kollegen in vergleichbarer Position schlechter gestellt sein wollen, dann müssen sie erstens einmal wissen, wieviel mehr denn der Kollege erhält. In Firmen mit über 200 Mitarbeitern haben Frauen künftig ein Auskunftsrecht, wieviel die Gruppe ihrer vergleichbaren männlichen Kollegen verdient und was diese zusätzlich an Extras, Dienstwagen oder Boni erhalten. Ab 500 Mitarbeitern ist von den Firmen verpflichtend erwartet, dass sie eigene Verfahren einführen, um die Lohngerechtigkeit bei sich zu überprüfen und zu sichern. Sie müssen Fortschrittsberichte vorlegen.
Allerdings ist in Teilen der Regierungskoalition und auch der Wirtschaft - wie könnte es anders sein? - das Gesetz umstritten und ungewollt. „Bürokratie!“ schallt der Schlachtruf. Gerne wird an dieser uralten Diskriminierung nichts geändert. Freiwilligkeit hat wenig bis gar nichts gebracht. Die Frage ist auch zu sehr Bauch, als dass sie mit klarer Vernunft für die schon so lange ausstehende Gleichheit auch bei der Bezahlung entschieden würde. Deswegen ist dies Problem wohl nur politisch zu lösen.
Die Frauen können die nötigen Schritte in den Bündnissen Equal Pay Day und Initiative Fair Pay gemeinsam gehen. Jedoch wird die Einzelne sollte es sein müssen vor Gericht eher alleine dastehen, und das bei wohl sicherem Verlust ihres Arbeitsplatzes. Klagen werden also wenige, vor allem die, die mit ihrem derzeitigen Arbeitgeber ohnehin fertig sind. Wenn sie es denn dann noch wollen. Andere werden sich gut überlegen, ob es Mühe, Ärger und Kosten lohnt. Wahrscheinlich wird es also nicht gleich durchschlagende Wirkung haben, das neue Lohngerechtigkeitsgesetz. Aber es kann ermutigend sein und als ein brauchbares Werkzeug zur Erreichung von Klarheit und Gerechtigkeit im Streit um berechtigte Forderungen von Frauen in der Arbeitswelt dienen.
Das Gesetz zeigt, dass das Problem vom Gesetzgeber nicht länger ignoriert wird. Wenn wir vor allem die hochqualifizierten Frauen nicht länger abspeisen wollen, muss ihre Bezahlung korrekter werden und sich auch in der Unternehmenskultur und „der Wirtschaft“ Einiges ändern. Und da ist es ein guter Schritt in die richtige Richtung, und Ministerin Manuela Schwesig ist für ihre Beharrlichkeit zu danken. Darauf können wir doch ruhig schon mal ein Glas Sekt miteinander trinken, und immer dabei denken „Prosit!“ – es möge nützen!
Der DEF Bayern ist seit Jahren im EPD Bündnis engagiert und unterstützt auch die Kampagne Fair Pay.
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