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Was Rentner bei der Steuererklärung beachten sollten

Was Rentner bei der Steuererklärung beachten sollten

Helmut Achatz
03.05.2017, 14:36 Uhr
Beitrag von Helmut Achatz

Nach den Rentenerhöhung 2016 und 2017 rutschen viele Rentner in die Steuerpflicht – sicher ungewohnt für einige. Viel Papierkram, missverständliche Formulare und die Angst davor, etwas zu vergessen oder einen Fehler zu machen, bleibt weder Jung noch Alt erspart. In vielen Fällen ist die Steuererklärung für Rentner aber gar keine Verpflichtung. Mehr dazu unter welchen Umständen Rentner überhaupt steuerpflichtig sind.

Schon 2016 stiegen die Renten deutlich, im Juli 2017 werden sie noch einmal um 3,59 Prozent im Osten und 1,9 Prozent im Westen angehoben. Wer seit 2005 eine gesetzliche Rentenversicherung bezieht, muss sich möglicherweise versteuern – kommt eben auf die Höhe an – und nicht nur das, wer neben einer gesetzlichen Rente andere Renten bezieht oder andere Formen von Einkünften, kann schnell steuerpflichtig werden.

Wann entsteht eine Steuerpflicht für Rentner?

Selbst wer nur gesetzliche Rente bezieht oder Pension, kann einkommensteuerpflichtig werden. Hierbei greift das sogenannte Kohortenprinzip.

Erster maßgeblicher Faktor für eine Besteuerung ist der allgemeine Freibetrag der Einkommensteuer – wer Einkünfte in Summe über den Freibetrag bezieht, ist potenziell steuerpflichtig. Für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, gilt wie sonst auch der doppelte Freibetrag.
Zweiter maßgeblicher Faktor ist der sogenannte Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente. Hierbei wird ermittelt, zu welchem Teil die gesetzliche Rente steuerpflichtig ist. Dafür sind beispielsweise das Renteneintrittsalter sowie die Höhe der ersten Rentenzahlung relevant. Auf diesen Besteuerungsanteil wird dann unter Umständen die Einkommensteuer erhoben.
Damit nicht genug, der Fiskus langt auch zu, wenn weitere Renten und Einkünfte dazu kommen. Rürup- und Riesterrenten, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, sind beispielsweise steuerpflichtig. Gleiches gilt für den Ertragsanteil anderer privater Rentenversicherungen.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung beispielsweise sowie freiberuflicher Tätigkeit unterliegen ebenfalls der Steuer. Wer Verluste verbucht, macht sie natürlich in seiner Steuererklärung geltend.

Wie ist das mit Zinsen?

Zinsen, Dividenden, Kursgewinne – wie sieht es damit aus? Wer beispielsweise Aktien besitzt und Dividenden bekommt und Kursgewinnen verbucht, kann sich – zwar nicht entspannt – zurücklehnen, denn Vater Staat zieht automatisch die Abgeltungssteuer ab plus Solidaritätszuschlag – und seit Januar 2015 auch Kirchensteuer. Das macht 25 Prozent plus 1,375 Prozent. Der „Soli“ beträgt 5,5 Prozent von der Abgeltungssteuer, deswegen diese krumme Prozentzahl. Das heißt, insgesamt werden Dividenden und Kursgewinne mit 26,375 Prozent besteuert – ohne Kirchensteuer.

Was ist mit anderen Kapitaleinkünften? Sie unterliegen der Einkommensteuer. Und was ist das? Ja, nun beispielsweise geht es dabei um den Ertragsanteil privater Rentenversicherungen. Unterliegen die Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer, ist keine gesonderte Einkommensteuer verpflichtend, wenn sonst keine Pflicht vorliegt. Hier kann es sich aber lohnen, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen. Insbesondere dann, wenn kein Freibetrag auf Kapitaleinkommen geltend gemacht wurde. Der entsprechende Steueranteil kann über die Steuererklärung zurückgefordert werden.

Wann ist eine Steuererklärung Pflicht?

Eine Steuerklärung muss damit in folgenden Fällen eingereicht werden:

Der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente oder Pension liegt oberhalb des allgemeinen Freibetrags der Einkommensteuer.
Weitere Einkünfte aus Gewerbebetrieb beispielsweise oder Vermietung und Verpachtung werden bezogen.
Betriebliche oder private Renten werden zusätzlich bezogen.
Im Vorjahr wurde ein Verlust geltend gemacht.
Freiwillig: Abgeltungsteuerpflichtige Kapitaleinkünfte wurden bezogen und kein Sparerfreibetrag in Anspruch genommen.

Der Einzelfall zählt

Ganz schön kompliziert – wer soll da noch durchblicken? Pauschal lässt sich nicht sagen, ob ein Rentner steuerpflichtig ist oder nicht, deswegen ist es in vielen Fällen durchaus empfehlenswert, einen Steuerberater zu befragen.

Mehr dazu unter vorunruhestand.de

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57 Kommentare

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Moin,
ich beziehe 1341 € / mtl Rente. Hiervon muss ich 224,40 € an die KK zahlen als freiw. Mitglied da ich ja angeblich in 44,4 Jahren in der 2. Hälfte meines Arbeitsleben nur 9/10 erreicht habe ?????
Kann mir da jemand helfen ob ich Steuerpflichtig bin oder nicht ß
Meine Frau verdient netto 450,--€. Ich bin 64 und hatte 3 Infakte,2 Schlaganfälle und habe 2012 5 Bypässe bekommen.
Das Einkommen ist für 2 Pers.
Wäre für ehrliche Antworten Dankbar.
Euer Hajo
  • 09.05.2017, 11:26 Uhr
  • 0
Vielleicht hilft dir dies weiter: http://www.einkommenssteuertabelle.de/
  • 02.06.2017, 09:55 Uhr
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Wie hoch ist denn nun der Freibetrag in der Einkommenssteuer?..
  • 06.05.2017, 19:32 Uhr
  • 0
Hier könntest Du eine Antwort auf Deine Frage finden: http://www.einkommenssteuertabelle.de/
  • 02.06.2017, 09:56 Uhr
  • 0
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steuerlich..... das E fehlte aber der Beitrag war schon weg
  • 04.05.2017, 10:20 Uhr
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oder einen Lohnsteuerhilfeverein, den es in vielen Städten gibt. Kostet nur einen Bruchteil und man kann ihn, im Gegensatz zum Steuerberater, bei der Erklärung stuerlich geltend machen
  • 04.05.2017, 10:19 Uhr
  • 1
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Dass die gesetzliche Rente überhaupt steuerpflichtig ist, ist schon eine Frechheit. Immerhin wurden über Jahrzehnte hinweg vom Arbeitseinkommen Steuern und Sozialabgaben in die gesetzlichen Kassen abgeführt, so dass jetzt eigentlich Schluss damit sein müsste. Weil die Deutschen aber im Erfinden von "Sonderregelungen", "Sondermaßnahmen" und "Begrifflichkeiten" immer schon Experten waren zum Abkassieren, Drangsalieren und Nötigen wird als Basis dieser "Rentensteuer" das Eintrittsalter des Rentners (das sich ja nun mal nicht ändern lässt) und die Höhe der ersten Rentenzahlung (die sich ja nun auch nicht ändern lässt) festgelegt. Wie verrückt ist das eigentlich? Und das Ganze wird dann auch noch als legal und rechtmäßig dargestellt. Dabei weiß doch jeder, dass die deutsche Regierung als Erstes in die gesetzliche Rentenkasse greift, wenn es irgendwo finanziell brennt (Wiedervereinigung, Griechenland usw.). Wer soll das alles eigentlich noch bezahlen? Kinder- und Rentenarmut werden immer schlimmer. So viele qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland können wir gar nicht in sozialversicherungspflichtige Arbeit bringen, um das alles aufzufangen.
  • 04.05.2017, 08:56 Uhr
  • 11
Als Rentnerin weiß ich jetzt nicht, ob ich steuerpflichtig bin. Merkwürdig, dass der Gesetzgeber, dies sind die korrupten Politiker, keine klaren, offenen Darstellungen für nun alternde Menschen vornehmen. Müssen nun die 80-90 jährigen JEDES Jahr diese undurchsichtigen, aufwendigen Anträge stellen?
Armes Deutschland. Sozial für Fremde. Hart gegen das eigene Volk.
  • 04.05.2017, 13:08 Uhr
  • 10
Du sprichst mir aus der Seele!!!!
  • 04.05.2017, 17:58 Uhr
  • 0
@ Etti Groh: Keine Ahnung. Es gibt wohl Bemessungsgrenzen (wie immer). Sobald die überschritten wird, müssen Steuern gezahlt werden. Ich vermute mal, die erfährt man vom Versicherungsträger. Wenn man jedesmal zum Steuerberater rennen und den bezahlen müsste, wären die Rentner obendrein geprellt.
  • 04.05.2017, 20:08 Uhr
  • 1
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Die Stadt Hamburg entstand einst aus der alten Raubritterburg, der Hammerburg, im heutigemnStadtzentrum gelegen. So kassierte man damals schon - von den Reisenden - Geld. Wer das nicht freiwillig machte, hatte Probleme. Unweit davon steht heute unser Finanzamt. Es ändert sich über Jahrunderte nichts wirklich.........
  • 04.05.2017, 07:29 Uhr
  • 1
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Danke schön für die Beratung!
  • 03.05.2017, 21:19 Uhr
  • 0
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Hallo Helmut - ich war vor einer Woche bei der Rentenberatung..., ich muss zuerst mal sagen: wow!!!!! spitze.., ich wurde nicht nur beraten, sondern: es wurde mir auch geholfen..., ich möcht das nicht hier schreiben.. gibt es ein Forum für uns kommende Rentner...., in dem wir uns austauschen können? vlg wize.life-Nutzer
  • 03.05.2017, 20:47 Uhr
  • 1
Helmut Achatz
es gibt in Facebook eine Gruppe "Rente" https://www.facebook.com/groups/781877525225457/ oder eben bei mir auf dem Blog vorunruhestand.de
  • 04.05.2017, 23:44 Uhr
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Wie wär es den mit einem Formular ,ausgefüllt mit den in Frage kommenden Daten/ Bezüge und das auch noch "verständlich " für Rentner ? ! Gibt es einen Unterschied ob Altersrentner und wann usw.
  • 03.05.2017, 20:18 Uhr
  • 0
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Ich war neugierig, was ich jetzt bei der Steuererklärung beachten sollte, aber das ist doch nur ganz allgemeiner Kram.
  • 03.05.2017, 18:37 Uhr
  • 6
Helmut Achatz
so einfach ist es eben nicht, es kommt auf die individuelle Situation an. Wer hat welche Einkünfte, was kann er absetzen, wie alt ist er, wann ist jemand in Rente gegangen. So einfach macht es uns Vater Staat eben nicht. Deswegen lässt sich das auch nur pauschal beschreiben.
  • 04.05.2017, 23:45 Uhr
  • 0
Ich habe damit kein Problem. Ich trage jedes Jahr ein Mal meine Rente ins Formular des FA, die Sozialbeiträge trägt die Dame am Schalter ein. Am Ende kommt 0 heraus. Das FA ist beschäftigt + damit aufgeräumt. Einige Jahre lang habe ich zusätzlich das Formular zum Vorsteuerabzug mit 0 auf allen Seiten eingereicht. Außer Spesen nichts gewesen. Das macht richtig Spaß.
  • 12.05.2017, 10:17 Uhr
  • 0
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